Hallo zusammen,
in dem Unternehmen, in dem ich arbeite, wurde ein Betriebsrat gewählt. Das erste mal.
Das Thema Schulungen ist nicht gern von meinem Chef gesehen, er war auch nicht besonders begeistert vom Betriebsrat. Nun meine Frage, als BR hat man Schulungsanspruch, doch darf auch das Ersatzmitglied auf Schulungen? Immerhin müsste dieser ja auch Infos haben in dem Fall, dass der BR ausfällt. Ich habe bereits etwas recherchiert wie die Rechtslage ist, jedoch bin ich nur auf einen Artikel gestoßen, dass man auch als Ersatzmitglied Schulungsanspruch hat, wenn dieser nachrückt.
Kennt sich damit jemand aus? Darf das Ersatzmitglied also erst auch auf Schulungen wenn der aktuelle BR wegfällt?