Hallo,
es gibt im Internet viele Beiträge zu den Klauseln.
Leider steht (fast) nirgends, ob man die Restsumme, die der AN zurückzahlen muss, mit oder ohne MwSt. ausgestellt werden muss.
Aus meiner Sicht, und so wie ich den einen Artikel gefunden habe, handelt es sich bei einer externen Schulung, um eine Leistung und die Weiterberechnung stellt ein Rechtsgeschäft dar, dass MwSt-pflichtig ist.
Was ist aber korrekt?