Hallo liebe Forenmitglieder ,
ich habe eine Frage zum Thema Schulungskosten und Steuererklärung. Meine Frau hat ihren Arbeitsvertrag fristgemäß gekündigt. In den Bediegungnen um zu den Schulungen teilnehmen zu können war eine Rückzahlungsklausel enthalten, die sie verpflichtet hat einen Teil der der Kosten zu erstatten wenn sie die Klinik vorzeitig verlässt (24 Monaten nach Beendigung der Schulungen). In ihrem Fall muss sie etwa die Hälfte erstatten (über 2000€).
Nun, da Schulungen steuerlich absetzbar sind, wie kann ich diese Kosten in die Steuererklärung eintragen? welche gültige Beweise brauchen wir für unsere gemeinsame Steuererklärung?
Danke im Voraus!
Grüße,
GD