Schulunterrichtsgesetz in D

Wer kennt das SchUG in D?
Bei uns in Ö ist im SchUG verankert, dass der Lernstoff, der bei den Schularbeiten (Schulaufgaben) gefordert wird, 2 Wochen vorher bekannt gegeben werden muss; der Stoff der letzten Woche darf nicht zur Schularbeit kommen etc.

Das Kind meiner Freundin (in D) hat massive Probleme, weil teilweise anderer Stoff zur Schulaufgabe kommt als angekündigt wurde, teilweise der Stoff der letzten Stunde vor der Schulaufgabe verlangt wird; der Lehrer auch ankündigt, dass ein Kind, das bei der Schulaufgabe gefehlt hat, diese nachmachen muss und so schwere Aufgaben bekommt, dass es GARANTIERT eine 5 oder eine 6 schreibt, sodass Kinder, die nur leichtes Fieber haben, sich genötigt sehen, in die Schule zu kommen, um wenigstens eine 4 zu erreichen etc.

Da die Schule bereits 2 Jahre ohne Direktor ist, kann man sich auch nicht bei ihm beschweren.

Gibt es Richtlinien, Gesetze, irgendeine Handhabe gegen solche Lehrer?
Einer der Lehrer ist bereits zum 3. Mal strafversetzt worden und übt seinen Terror nun an dieser Schule aus.
Kann man nichts unternehmen???

Bei uns in Ö gibt es seit über 20 Jahren ein gutes SchUG (MUSS in Ö übrigens in jedem Klassenzimmer aufliegen!!!) in dem die Rechte der Kinder und der Eltern aufscheinen. Nach diesem Gesetz wären all die Schikanen verboten.
Ist Deutschland so rückständig oder sind die Eltern und Schüler zu wenig über ihre Rechte informiert?

Ich danke Euch im Namen meiner Freundin und ihrer verzagten Kinder für jeden Hinweis!

Hanna

Nachtrag: Es betrifft Bayern
Habe soeben erfahren, dass die Schulgesetze den Bundesländern obliegen und individuell geregelt sind.

Hanna

Habe soeben erfahren, dass die
Schulgesetze den Bundesländern obliegen
und individuell geregelt sind.

Hanna

Schau mal da:

http://server.stmukwk.bayern.de/schule/gesetze.html

Ich hab jetzt nicht gleich die Details gesucht, weil Du ja bestimmt besser weißt, was Deine Freundin in D an Informationen braucht. Ich hoffe, Du findest da was.

Gruß
Stefan

Hallo Hanna,

es gibt m.W. eine Schulaufsichtsbehörde, das ist die nächste Instanz nach den Schulleitenden. Mail mir mal ein paar Feinheiten (Schultyp, Ort), dann kann ich sicher rausfinden, wer da zuständig ist.

Habe soeben erfahren, dass die
Schulgesetze den Bundesländern obliegen
und individuell geregelt sind.

Nein. Individuell wird auch in Bayern da nichts geregelt. Die Schulleitung hat schon weitreichende Freiheiten, aber auch nicht unbegrenzt. König ist immer noch der Ludwig :wink:

Gruß
S_