HAllo,
mein Sohn hatte die Schuluntersuchung vor 2 Wochen.Die Ärztin vom Gesundheitsamt meinte das Sie nicht so sicher ist, und Sie zuerst mal im Kindergarten und im Frühförderzentrum (wo er Ergotheraphie bekommt)anrufen möchte.Sie sagte zu mir ich werde mit beiden telefonieren und darüber sprechen wo man ihren Sohn noch fördern kann und danach möchte ich ihn nochmal im April untersuchen.
Heute habe ich eien Anruf von der Ärztin bekommen,und Sie sagte das Sie es sich überlegt hat un das beste für meinen Sohn wäre eine Förderschule.Natürlich hat Sie mit Kindergarten und Frühförderzentrum telefoniert die ihr auch bestimmt mit Begeisterung ZUGESTIMMT haben.Sie meinte das Sie irgendein Antrag stellt und das sie mir und der Schule das verschickt.
Meine Frage:
Wie kann ich da vorgehen? Meien Meinung ist das mein Sohn in die Regelschule gehen sollte, und wenn er es dort nicht schaffen sollte, und ich denke er wird es schaffen, würde ich ihn dann in eine Förderschule anmelden.HAbe ich ein Recht dazu drauf zu bestehen das er in die Regelschule angenommen wird?Er ist erst 5 1/2,und hat seit 1 1/2 Jahren eine integrative Stelle im Kindergarten.Diagnose:Entwicklungsverzögerung,was ich bis heute noch nicht bemerke.
Vielen Dank
Bitte das Bundesland angeben!
Hallo,
in jedem Bundesland gelten andere Regelungen.
Gruß
MK
HAllo,
wir wohnen in Köln, also NRW
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Guten Morgen,
unserer Tochter, die ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung hatte, hat ein Kinderpsychiater prophezeit dass sie allenfalls die Hilfsschule schaffen würde.
Nach der „normalen“ Grundschule, die sie nicht ohne Schwierigkeiten hinter sich brachte, ging sie dann zu einer integrierten Gesamtschule und entwickelte ihre Fähigkeiten nach und nach. Sie hat den Realschulabschluss geschafft und besucht derzeit eine Fachoberschule.
Auch Mediziner irren!
Grüße
Pit
Hallo,
was für eine Art „Antrag“ meinte die Ärztin?
Leider kenne ich mich in dem Bundesland nicht aus, hab aber eben mal im Internet gesucht…
Wichtig dürfte für dich folgende Gesetzesgrundlage sein:
„Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ von 2005, zuletzt geändert 2007.
Guck mal unter § 3 (1), (2) Mit „Verfahren“ ist das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeint.
Guck dazu auch unter § 11 (2). Der ist für dich wichtig.
Da steht, dass Eltern bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes zur Schule einen Antrag auf dieses Verfahren stellen können.
Das müsstest du dann bei der zuständigen Grundschule machen.
Die Eltern werden auch in die Gutachtenerstellung (laut Gesetz)einbezogen, die von der zuständigen Förderschule gemacht wird.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du dich an die zuständige Grundschule wenden würdest und dort einen Termin ausmachst, um zu erfahren, wie das Ganze ablaufen müsste?
Sie können dir auch gleich sagen, ob und inwieweit Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung bei ihnen beschult werden… Ich meine auch gerade (im Schulgesetz) gelesen zu haben, dass Eltern nun selbst die Grundschule wählen können. Falls dem so ist und „eure“ Grundschule keine entwicklungsverzögerten Kinder aufnehmen sollte, dann wäre es vielleicht möglich, eine andere Grundschule zu suchen?
Das könntest du auch bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule erfragen.
Wer sich damit auch auskennen müsste: die zuständige Förderschule. Auch bei der könntest du dich beraten lassen.
Und ansonsten gibt es noch die Schulaufsichtsbehörde.
Viel Glück - iceage
Hallo,
such mal nach AOSF-Gutachten.
In diesem Gutachten wird auch deine Meinung aufgeführt und dann geht’s zum Schulamt. Gegen die dort getroffene Entscheidung kannst du allerdings Widerspruch einlegen.
Mein Sohn hat auch eine Entwicklungsverzögerung und besucht eine KB-Schule. Er fühlt sich dort sehr wohl.
Such doch mal bei euch im Umkreis nach integrativen Grundschulen.
LG Belle
Was wäre, wenn du deinen Sohn erst ein Jahr später in die Schule schicken
würdest? Bis dahin hat er den Entwicklungsrückstand vielleicht aufgeholt und
hat keine Schwierigkeiten in der normalen Grundschule, oder ein Jahr in die
Vorschule?
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