Hallo liebe Wissenden,
die Eltern der Klasse meines Sohnes, 8. Schuljahr (Schule in BW) haben von einer Lehrerin einen Brief bekommen , dass sie gerne mit der Klasse abends ins Theater einer näheren Stadt gehen möchte. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Lehrerin besorgt nach Anmeldung und Vorkasse (ist bei der Anmeldung zu entrichten) die Eintrittskarten.
In dem Elternbrief schreibt nun die Lehrerin, dass es sich um eine freiwillige Abendveranstaltung außerhalb der Schulzeit handelt und sie deshalb keine Aufsichtspflicht übernehmen wird. Die Veranstaltung ist (so schreibt sie) eine private Freizeitveranstaltung und keine schulische Veranstaltung. Dies muss man auch explizit unterschreiben. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel, welche die Lehrerin nimmt, schlägt sie nur vor und betont, dass die Schüler gerne auch selbständig anreisen können.
Jetzt könnte man sich pädagogisch darüber unterhalten, ob man sein Kind da mitgehen lässt, weil im Extremfall schaut niemand, wenn es sich verläuft, den Anschluss nicht findet, der Zug ausfällt und es plötzlich alleine in der andern Stadt steht, … .
Aber mir geht es um die Frage, ob das rechtens überhaupt möglich ist, sich da aus der Verantwortung zu stehlen.
Also mein Rechtsverständnis sagt mir, dass wenn die Klasse gezielt von der Schule angeschrieben wird, die Schule das Geld einsammelt und die Tickets besorgt, es auch eine schulische Veranstaltung ist und die Lehrerin dabei, selbst dann, wenn die Eltern etwas Gegenteiliges unterschreiben, auf jeden Fall die Aufsichtspflicht hat.
Oder liege ich da falsch???
Über Rückmeldung würde ich mich freuen.
Das ist ganz einfach: Kein Lehrer ist verpflichtet solche Dinge anzubieten und zu machen. Mach da mal schön Druck, und Du und dein Kind wird nie wieder die Notwendigkeit haben, sich solche Gedanken zu machen.
Ganz ehrlich, ich bin froh, dass meine Kinder engagierte Lehrer erlebt haben, die sich die Zeit genommen haben, die ein oder andere Extrarunde zu drehen, um den Kindern jenseits des offiziellen schulischen Programms verschiedene Angebote zu machen. Und selbstverständlich kann man in solchen Fällen keine besonderen Erwartungen haben. Das läuft dann nach dem Motto: Friss oder stirb! D.h. der Lehrer bestimmt, wie weit er bei so einem Angebot Verantwortung übernimmt. Wem das nicht passt, muss seine Kinder eben zuhause lassen.
Hallo,
das ist jetzt keine rechtliche Einschätzung und genau die Diskussion die ich meiden wollte.
Da geht es überhaupt nicht drum.
Wenn sich nämlich die Lehrerin in falscher Sicherheit wiegt, ist das auch doof.
Und ich glaube nicht, dass ein Lehrer bestimmen kann, wie weit er Verantwortung übernehmen will. Entweder er übernimmt Verantwortung oder lässt es bleiben.
Aber 13 jährige gegen Mitternacht in einer fremden Stadt an einem verruchten Bahnhof zu lassen und sich nicht darum kümmern wollen, …
@Wiz ist Jurist,
Netter Versuch.
Glauben ist nicht Wissen. Bei solchen Veranstaltungen ist es durchaus möglich. Glaub es oder lass es.
Naja, es ist einfach so: Die Lehrerin will zu so einer Veranstaltung gehen. Und die findet, dass diese Veranstaltung auch interessant für ihre Schüler sein könnte. Und weist die Kinder/Jugendlichen auf die Veranstaltung hin.
Keine Verantwortungsübernahme.
Freundlicherweise bietet die Lehrerin auch noch an, die Eintrittskarten zu organisieren.
Weiterhin keine Verantwortungsübernahme.
Freundlicherweise gibt sie Hinweise, wie die Schüler zum Theater kommen.
Immer noch keine Verantwortungsübernahme.
Rechtlich gesprochen: Sie geht hin. Die Schüler gehen hin oder auch nicht. Aber jede Person ist für sich selbst verantwortlich. (Ich bin ja auch nicht für meinen Sitznachbar im Kino verantwortlich, nur weil wir den gleichen Film sehen. Das ist das Verhältnis von der Frau, die zufälligerweise Lehrerin ist, und dem Kind, das zufälligerweise ihr Schüler ist.) Wenn die Eltern ihr Kind für zu unreif halten, selbständig die Veranstaltung zu besuchen, sollten die Eltern mitkommen oder das Kind nicht gehen lassen.
Ende der Geschichte.
Woraus genau leitest du eine Verantwortung der Lehrerin ab?
P.S. Ich stimme Wiz vollkommen zu, dass diese Vollkaskomentalität von Eltern der Tod jedes Engagement bedeutet.
Auch eine Lehrerin ist nicht nur Lehrerin, sondern auch Privatmensch. Und wenn eine Lehrerin anbietet, mit ihren Schülern etwas ausdrücklich außerhalb des schulischen Umfeldes zu unternehmen, bei dem insoweit auch die Teilnahme freiwillig ist, dann kann sie dies so gestalten, wie sie es will. D.h. sie bestimmt, was sie organisiert und was die Schüler und Eltern selbst organisieren müssen, und inwieweit sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Es liegt dann bei den Schülern und Eltern, ob sie das dann akzeptabel finden und mitmachen, oder auch nicht.
Die Schule? Oben schreibst Du, dass die Lehrerin die Eltern angeschrieben hat und auch das Geld einsammelt. Mit der Schule hat das erst einmal nichts zu tun.
Wer stiehlt sich denn da aus welcher Verantwortung? Wo soll die überhaupt herkommen?
Ja. Und wenn Du mit dieser - nun mehrfach wiederholten Einschätzung - nicht einverstanden bist, hättest Du die Frage nicht stellen sollen.
Dann lass Dein Kind doch zu Hause. Wo ist denn das Problem? Du kannst das doch entscheiden. Und was erwartest Du Dir denn von einer eventuellen Aufsichtspflicht? Glaubst Du, die Lehrerin kann verhindern, dass Dein Kind da rumliegende Junkies sieht, eine Schlägerei unter Besoffenen oder dass es von einer umherfliegenden Kugel getroffen wird?
Die Jugendlichen sind doch keine drei Jahre alt mehr, bei denen man nur mit Mühe und Manndeckung verhindern kann, dass die blindlings auf die Straße laufen oder drei nach links und zwei nach rechts abbiegen, während der Rest in den Bus steigt.
Genau!! Wegen Eltern wie dir lassen das Lehrer*innen dann auch bleiben, weil das rein privates Engagement in ihrer Freizeit ist, weswegen sie da auch für nichts haften
Bringst du eigentlich dein Kind täglich zur Schule oder darf es mit 13 schon alleine gehen?
Es stellt sich die Frage, wer meint, dass man sich drum kümmern müsste, und bei wem dann die Erkenntnis reifen sollte, dass er selbst derjenige sein könnte und sollte, der sich kümmert? Biete der Lehrerin doch einfach an, ggf. mit anderen Eltern, mitzukommen und die Kinder auf dem Weg zu begleiten. So ein Vorschlag wird sicher gerne angenommen. Und ja, man kann sich dafür von den anderen Eltern vorab eine Vollmacht, Haftungsfreistellung, … unterschreiben lassen, wenn man meint, dies zu brauchen. Wir als zwei Juristen sind allerdings so unfassbar naiv und dumm, dass wir Schulveranstaltungen, Kindergeburtstage und Co. ohne Papierkram über die Bühne bringen.