stimmt es, dass es schulsozialarbeiter eine reise mit den schülern als schulveranstaltung laufen lassen sollt, aus versicherungstechnischen gründen?
Hallo Nina,
wenn ich deinen „Satz“ richtig deute:
stimmt es, dass es schulsozialarbeiter eine reise mit den
schülern als schulveranstaltung laufen lassen sollt, aus
versicherungstechnischen gründen?
so sieht es rechtlich so aus, dass Veranstaltungen, die als Schulveranstaltung deklariert sind, über den Schulträger unfallversichert sind. Wenn also ein Schüler bei einer solchen Fahrt verunglückt tritt die Versicherung ein.
Gruß Orchidee