ich bin 13. klasse (also 18 jahre) und mein lehrer hat eine verstaltung am späten nachmittag als pflichtveranstaltung festgelegt ohne dass er nach einwilligung fragte. wir bekommend afür 2 unterrichtsstunden ausfall („unterrichtsverlagerung am anderen ort“)… darf er das so einfach machen ohne zu fragen=? was ist wenn ich leiber zu den unterrichtsstunden komme, weil ich am nachmittag termine habe (oder z.b. arbeiten gehe)? bei den jüngeren jahrgängen werden ja auch die eltern um einwilligung gefragt
ich bin 13. klasse (also 18 jahre) und mein lehrer hat eine
verstaltung am späten nachmittag als pflichtveranstaltung
festgelegt ohne dass er nach einwilligung fragte. wir
bekommend afür 2 unterrichtsstunden ausfall
(„unterrichtsverlagerung am anderen ort“)… darf er das so
einfach machen ohne zu fragen=?
Ja.
was ist wenn ich leiber zu den
unterrichtsstunden komme, weil ich (oder z.b. arbeiten gehe)?
Du bist hauptberuflich Schüler. Arbeiten ist keine Entschuldigung.
bei den jüngeren jahrgängen werden
ja auch die eltern um einwilligung gefragt
Die Eltern werden nicht um Einwilligung gefragt, sie werden informiert (und bestätigen die Kenntnisnahme, auch wenn es manchmal etwas unglücklich formuliert wird.) Geht z.B. eine 5. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts in die örtliche Bibliothek, so können die Eltern nicht entscheiden, dass ihr Kind nicht am Unterricht teilnimmt.
Moin Grußloser,
eines vorweg. Schulrecht ist Landesrecht, aber ich gehe schwer davon aus, daß diese Regelung bundesweit gilt.
und mein lehrer hat eine
verstaltung am späten nachmittag als pflichtveranstaltung
festgelegt ohne dass er nach einwilligung fragte.
Ei wie schrecklich, muß er Dich also auch nach einer Einwilligung fragen, wenn er um 10 eine Stunde ansetzt, oder wenn er es wagt, Dir Hausaufgaben aufzugeben, oder (noch schlimmer) wenn er eine Klassenarbeit schreiben will?
Wenn es eine Pflichtveranstalltung ist, dann ist die Teilnahme nun mal Pflicht.
bei den jüngeren jahrgängen werden
ja auch die eltern um einwilligung gefragt
Das wäre mir neu. Ist mir bei meinen Kindern noch nie passiert. Was wohl schon pasiert ist; ich wurde informiert , daß eine Veranstalltung auf einen anderen Termin verschoben wurde, bzw. eine Sonderveranstalltung stattfindet.
Eine war dieses Jahr z.B. von 19:00 bis 21:00 Uhr.
Gandalf
ich bin 13. klasse (also 18 jahre)
aha, Du bist also volljährig und kurz vor dem Abi
und mein lehrer hat eine
verstaltung am späten nachmittag als pflichtveranstaltung
festgelegt ohne dass er nach einwilligung fragte.
das muss er gar nicht
wir
bekommend afür 2 unterrichtsstunden ausfall
(„unterrichtsverlagerung am anderen ort“)
na, da habt ihr doch Glück gehabt, dass der Unterricht an anderer Stelle ausfällt.
… darf er das so
einfach machen ohne zu fragen=? was ist wenn ich leiber zu den
unterrichtsstunden komme, weil ich am nachmittag termine habe
(oder z.b. arbeiten gehe)?
Du wirst Dich noch wundern, was Du in Deinem späteren Arbeitsleben alles tun musst, obwohl Du etwas anderes lieber tätest
bei den jüngeren jahrgängen werden
ja auch die eltern um einwilligung gefragt
nein, dem ist nicht so… jedenfalls nicht in Schleswig-Holstein. Bei uns herrscht noch die Schuldikatatur . Wenn Lehrer sagt, nachmittags ist Fußballturnier (weil vormittags die jüngeren Jahrgänge dran sind), dann ist nachmittags Fußballturnier o.ä.
Gruß Inge2
Servus,
eine Pflichtveranstaltung ist wie normaler Unterricht.
Du bist 18 und wenn du andere termine hast, dann schreibst du eine Entschuldigung und damit fertig. Selbst wenn der Lehrer keine Entschuldigung(außer vom Lehrer) annimmt, wirst du wohl 2 Fehlstunden verkraften(solange du nicht sehr auffällst bei unentschuldigten Fehlzeiten, interessiert das auch später keinen).
mfg,
Hanzo