Schulverweis an einer Grundschule in Bayern

Wer kann einen Schulverweis an einer Grundschule in Bayern aussprechen. Laut Schulleitung und Schulamt könne das nur das Jugendamt, ist das richtig. Bei meinem Sohn (9, 3. Klasse) ist ein Kind in der Klasse, das regelmäßig gewalttätig wird. Die Schulleitung hat nach dem letzten Vorfall einen Schulverweis ausgesprochen, ihn dann aber wieder zurückgenommen, weil sie es angeblich nicht dürften. Die Sache läge jetzt beim Jugendamt und die würden die Angelegenheit prüfen. Unter anderem hat er meinen Sohn gebissen, im Gesicht gekratzt, mit großen Steinen beworfen, usw., es waren 3 Lehrer nötig, um das Kind von meinem Sohn fern zu halten. Ich habe mittlerweile wirklich Angst, was kann ich tun?

Wer kann einen Schulverweis an einer Grundschule in Bayern
aussprechen. Laut Schulleitung und Schulamt könne das nur das
Jugendamt, ist das richtig.

Wenn sowohl Schulleitung und Schulamt das sagen, dann wird es richtig sein.

Bei meinem Sohn (9, 3. Klasse) ist
ein Kind in der Klasse, das regelmäßig gewalttätig wird.

Wie regelmäßig, wo ereignen sich die Gewalttätigkeiten, und aus welchen Gründen? Es gibt z.B. Kinder, die sich gegen Hänseleien nur mit Gewalt wehren können. Solche Hänseleien ereignen sich normalerweise in den Pausen, aber nicht in der Klasse.
Vielleicht wird man dem gewalttätigen Schüler bis zu einer endgültigen Entscheidung eine Daueraufsicht zuordnen.

Ich habe mittlerweile wirklich Angst, was kann ich tun?

Du kannst dafür sorgen, dass alle Eltern der Klasse durch gemeinsame Aktionen beim Jugendamt Druck machen, damit die Angelegenheit schnell entschieden wird.

Pit

Die Schulleitung hat nach dem letzten Vorfall einen Schulverweis
ausgesprochen, ihn dann aber wieder zurückgenommen, weil sie
es angeblich nicht dürften.

Naja. Dürfen dürften sie rein theoretisch schon, aber das Problem ist ganz woanders: Es gilt auch für gewalttätige und verhaltensauffällige Schüler die Schulpflicht. Ist dieses Kind für eine Regelschule wirklich nicht tragbar, wäre die Unterbringung in einer Förderschule denkbar. Ein zeitweises Aussetzen der Schulpflicht unter der Auflage einer psychotherapeutischen Behandlung käme auch in Frage (allerdings müssten da seine Eltern zustimmen).
Punkt ist nur: Ob ein Schüler tragbar ist oder nicht, kann sehr wohl die Schule entscheiden. Sie können aber wegen der Schulpflicht nicht einfach einen Drittklässler ohne weiteres an die Luft setzen. Wie es mit ihm weitergeht, ist dann Sache des Jugendamts.

Stellt aber nun das Jugendamt (evtl. in Kooperation mit dem schulpsychologischen Dienst) fest, dass eine Maßnahme wie oben beschrieben nicht notwendig ist (immer bedenken, das entscheiden Leute, die die Beteiligten kaum kennen), muss die Grundschule den Schüler auch gegen ihren Willen behalten.

Die Situation ist also die folgende: Einerseits gibt die VSO der Schule theoretisch das Recht, einen Schüler der Schule zu verweisen (und die Pflicht, für die Sicherheit der anderen, also natürlich auch Deines Sohnes zu sorgen), andererseits kann aber die Schule das in der Praxis bei einem Drittklässler nicht ohne das Jugendamt. Da das Jugendamt üblicherweise versucht, Eingriffe zu vermeiden, kann es gut sein, dass die das Verfahren einfach unter den Tisch fallen lassen nach dem Motto „naja, er wird schon niemanden umbringen“. Einzige Möglichkeit zur Gegenwehr: Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt. Die Erfolgschancen kannst Du dir aber vermutlich selbst ausrechnen.

Soviel zum juristischen Teil. Der hilft Dir praktisch vermutlich nicht besonders weiter, da das Ergebnis das gleiche ist. Ich denke, wenn die Schule sich der Problematik bewusst ist, kann man mit den Damen und Herren sicher reden. Es könnten zum Beispiel Sonderaufsichten für den betreffenden Schüler eingeführt werden; oder räumliche Trennung von den anderen (z.B. in der Pause). Oder man behält den Schüler nach Unterrichtsende ein paar Minuten länger da, um Zufallsbegegnungen mit Gewaltausbrüchen auszuschließen.

Ich verstehe, wie die Situation für Dich und Deinen Sohn sein muss. Ich selbst bin Pädagoge, und würde einer meiner Internatsjungs mir von solchen Vorfällen berichten und dass sich die Schule nicht imstande sieht, etwas zu tun, würde ich die Wände hochgehen. Aber letztlich kannst Du kaum etwas machen.

Liebe Grüße aus Bamberg
Tristan