Schulverweis wg mangelnder Leistung von der GS

Guten Tag,
ich bin allein erziehend und habe einen Sohn von 13. Er geht zZ in die 7. Klasse an einer Gesamtschule in NRW. Im Elterngespräch hat mich sein Klassenlehrer darauf hingewiesen dass im Raum steht, dass mein Sohn am Ende der „Erprobungsstufe“ (also nach der 7. Klasse) die Schule wegen mangelnder Leistungen verlassen muss.
Nach meinem Wissen ist es doch so, dass die Gesamtschule zwar keine Regelschule ist, aber das komplette 3-gliedrige Schulsystem abdeckt. Also auch den Hauptschulabschluss.

Es ergibt sich für mich also folgende Fragestellung:

Bedeutet ein „Schulverweis“ wegen mangelnder Leistungen von der Gesamtschule, dass mein Sohn künftig an einer „Schule für Lernbehinderte“ (früher Sonderschule) unterrichtet werden soll?

Ist (in NRW) ein solcher „Schulverweis“ gegen meinen Willen möglich?

Ich danke vorab für Antworten und bitte den Thread nicht für eine „Pro/Kontra Gesamtschule-Diskussion“ zu verwenden.

Skeye

Guten Tag,

ich habe inzwischen in einem anderen Forum eine Antwort auf meine Fragen bekommen. Falls jemand über google etc. auf meine Anfrage hier stößt, da stehen die Antworten:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Sc…

Gruß
Skeye