Schulwechsel

Hallo!
Wenn ein Schüler im kommenden Schuljahr auf eine andere Schule wechselt, und dieses seinen Lehrern jetzt bereits bekannt ist, dürfen die Lehrer dann die neue Schule „vorwarnen“ ?
Mein Sohn hat erzählt, dass die Lehrer mit diesem Vorhaben drohen würden und alle, die wechseln wollen, hätten jetzt Angst.

Danke und liebe Grüße

Hallo,

Wenn ein Schüler im kommenden Schuljahr auf eine andere Schule
wechselt, und dieses seinen Lehrern jetzt bereits bekannt ist,
dürfen die Lehrer dann die neue Schule „vorwarnen“ ?

Das passiert in der Regel nicht. Normalerweise fragt die aufnehmende Schule bei der abgebenden nach, was denn da kommt.

Mein Sohn hat erzählt, dass die Lehrer mit diesem Vorhaben
drohen würden und alle, die wechseln wollen, hätten jetzt
Angst.

Lehrer kennen sich untereinander und tauschen sich gelegentlich auch aus. Aber der einzige Entscheider ist der Schulleiter. Normalerweise führt der ja auch ein Gespräch mit dem Wechselwilligen und versucht die Gründe rauszufinden.

Bei jedem Wechsel sollten die Schüler bedenken, dass sie sich (mit allen Problemem und Schwierigkeiten) ja an die neue Schule mitnehmen. Jeder Schulwechsel bietet eine Chance, aber man muss sie ergreien.

Gruß zurück
MklMs

Schülerakte
Hallo,

Beim Schulwechsel geht (zumindest in den Bundesländern, in denen ich Lehrer kenne) bei einem Schulwechsel die Schülerakte mit - und zwar ab der Grundschule.

Einen Neuanfang als „unbeschriebenes Blatt“ gibt es also ohnehin nicht. Die Lehrer können über die gesamte Schulkarriere nachlesen, wie alles gelaufen ist (und tun es auch). Insbesondere, wenn es auch an der neuen Schule Probleme gibt und die Eltern erzählen „Bisher gab es nie Probleme“ - nach allem was ich weiss: keine Chance. In der Schülerakte stehen: alle Zeugnisse, gelegentlich Notizen über Elterngespräche, Disziplinarstrafen, kurz: alles, was formal in der Schule geregelt ist.

Allerdings geben sie es nicht an die (Mit-)Schüler weiter (das dürfen sie auch nicht).

Viele Grüsse,
Walkuerax

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Hallo!

Beim Schulwechsel geht (zumindest in den Bundesländern, in
denen ich Lehrer kenne) bei einem Schulwechsel die Schülerakte
mit - und zwar ab der Grundschule.

Ja, sicher. Aber ich kenne das nur so: Die aufnehmende Schule fordert von der abgebenden den Schülerakt an. Das ist aber - eine höchstvertrauliche Angelegenheit - erst nach der Anmeldung möglich, d. h. bei der Anmeldung liegt er noch nicht vor. Da werden die üblichen Papiere verlangt, wie Geburtsurkunde u. ä.
Gruß!
H

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Vielen Dank und Sternchen für eure sachlichen Antworten!

Hallo,
da jedes Bundesland sein eigenes Schulsystem hat, lässt sich deine Frage ohne nähere Eingrenzung nicht endgültig beantworten.
Tatsache ist aber, dass jede Schule, die einen neuen Schüler von einer anderen Schule nimmt, sich natürlich über die näheren Hintergründe des Schulwechsels erkundigt.
Die Entscheidung, ob man dann den Schüler nimmt oder nicht, liegt dann beim Schulleiter.

OT:Re: Schülerakte
Hallo,

Beim Schulwechsel geht (zumindest in den Bundesländern, in
denen ich Lehrer kenne) bei einem Schulwechsel die Schülerakte
mit - und zwar ab der Grundschule.

Toll, wir kennen von unseren 5ern kein Zeugnis, lediglich das Formular, ob die entsprechende Schulempfehlung vorliegt, wie das grün-rot jetzt regelt werden wir sehen, oder auch nicht.

Bei höheren Klassen sehen wir lediglich das Zeugnisheft und sonst nichts. Wenn zwischen den Schulleitern keine informellen Gespräche stattfinden, dann fängt ein Schüler tatsächlich als unbeschriebenes Blatt an. Mit allen Vor- und Nachteilen.

Das hat ja alles nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun, weil der Urposter natürlich das Bundesland vergessen hat.

Schönes Wochenende
MklMs