Meine Frau (mit Niederlassungserlaubnis) möchte mit unserer Tochter 1 Jahr ins Ausland (Ihr Heimatland) und hat eine deutsch-russische Schule in St. Petersburg gefunden, die unsere Tochter aufnehmen würde. Ich bleibe hier in Deutschland.
Was genau müssten wir bei welchen Ämtern tun?
- Abmeldung beim deutschen Gymnasium in Hessen. Hier hab ich einen Antrag „Schülerabmeldung“.
- Anmeldebestätigung bei der Schule in St. Petersburg (Melden die neue Schule das an das Schulamt oder muss ich das tun?)
Diese Schule ist wohl eine deutsche Privatschule nach Thüringer Schulpflicht. - Ist eine Abmeldung für meine Frau und Tochter beim Einwohnermeldeamt für ein Jahr notwendig?
- Kindergeld? Ich muss wohl anzeigen, dass ich für diese Jahr kein Kindergeld mehr bekomme oder? Das bekommt man nur, wenn das Kind in Deutschland lebt?
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- Wohnsitz in Russland dort beim Amt eintragen oder hier?
Grüße
R.