Schulwechsel ins Ausland Europa

Hallo,
die Frage ist,ob es meldepflichtig ist wenn mann seine Kinder aus der Schule nimmt und in eine andere Schule nicht in Deutschland sondern europäisches Ausland wieder anmeldet, der Wohnsitz bleibt Deutschland da mann Grenznah wohnt.Wenn ja würde mich Intressieren wo mann das melden muß.
Freue mich auf antworten.
LG

Hallo
Auf jeden Fall meldepflichtig! Man kann nicht einfach seine Kinder irgendwo rausnehmen und dann nichts mehr von sich hören lassen. Man muss auf jeden Fall die neue Schule angeben, die alte Schule wird sich erkundigen, ob die Kinder da angekommen sind.
Grundsätzlich müsste ein Wechsel auf eine Schule ins Nachbarland machbar sein, allerdings muss man auch fragen, ob das immer sinnvoll ist.
Grüße
J. Eichhorn

Hallo,

generell gilt, dass die Schulpflicht in Deutschland lebender Kinder auch an einer deutschen Schule zu erfüllen ist. Sonderregelungen sind in den entsprechenden Schulgesetzen des betroffenen Bundeslandes zu finden. Evtl. gibt es Vereinbarungen für grenznahe Städte, näheres weiß das Schulamt.

Viele Grüße

Hallo fasch,
Leider kann ich dir das nicht beantworten.

Was ich weiss, ist das Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen
Ländern eine Schulpflicht hat. D.h. der Besuch einer Schule ist Pflicht. In Frankreich gibt es hingegen nur eine Bildungspflicht. D.h. die Kinder müssen diese Bildung nicht zwangsläufig in einer Schule erhalten.

Da die Schule ja von den Steuern bezahlt wird, die von den dort lebenden Menschen bezahlt wird, nehme ich an, das du Schulgeld bezahlen musst. Wenn es sich also um eine Schule handelt, die deutsche Schüler gegen Entgeld aufnimmt, wird die Schule selbst sich damit auskennen.

Ansprechpartner wären bestimmt das Schulamt. Dieses hat die Kontrollpflicht des Schulbesuchs.

Ergänzend noch die Anmerkung, das es Probleme geben könnte wenn das Kind zu oft die Schule wechselt, da es unterschiedliche Lehrpläne selbst in Deutschlands Bundesländer gibt. Lediglich in Frankreich gilt ein landesweit einheitlicher Lehrplan.

Grüsse aus Schottland
Marcos

Hallo,
das ist bestimmt meldepflichtig, denn das Kind ist ja schulpflichtig, also muss man wissen, wo es die Schule besucht. Ich würde es beim Schulamt melden oder in der Schule selbst fragen, ob es von denen an die entsprechende Stelle gemeldet werden kann. Wahrscheinlich muss man bei der Abmeldung sowieso sagen oder vorweisen, wohin das Kind nun gehen wird.
lg

Hallo Fasch,
(alles unter Vorbehalt)

wie gesagt, besteht für Kinder die in der BRD wohnen eine gesetzliche Schulpflicht. D.h. alle Kinder in Deutschland „müssen“ in eine „Schule“ gehen, solange sie in Deutschland gemeldet sind.
Und das bis sie 18 Jahre alt sind.

Das die Schulpflicht eingehalten wird, kontrolliert das Schulamt. Dieses setzt diese Pflicht notfalls mit Zwang durch.

D.h. das Schulamt kann dir sagen, was du beachten musst und ob und wo du das melden musst.

Viele Grüsse

Marcos

Ich könnte mir vorstellen, dass ein in Deutschland wohnendes Kind nicht so einfach im Ausland zur Schule gehen kann. Ansonsten könnte man bei normalem Schulwechsel einfach bei beiden Schulen fragen und die stimmen sich dann ab und informieren sich gegenseitig.

hi, du gehst an deine schule und gibst die adresse der neuen schule an, damit sie die nötigen unterlagen dorthin schicken können. meist reicht aber auch nur ein abgangszeugnis der alten schule.
eurer alten schule ist es egal, wo ihr hingeht.

Hallo

Leider kann ich Ihnen keine Antwort geben, da ich selber im Ausland (Schweiz) wohne.

Viel Glück

Daniel

Hallo,
ich kann mir schon vorstellen, dass der deutsche Staat wissen will, wo die Kinder in die Schule gehen, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Schließlich gibt es hier eine Schulpflicht. Wo und wie man das allerdings melden muss, weiß ich leider nicht.
LG

Hallo.
ich bin wohl nicht mehr im Schuldienst. kann mir aber vorstellen, dass sich da nicht viel geändert hat:
immer muss man ein Kind abmelden oder anmelden, damit man überprüfen kann, ob ein Kind auch wirklich die Schule besucht. Die betreffende Stelle ist entweder die Schule selbst oder das Schulamt. Die alte Schule schickt auch die Unterlagen an die neue Schule.
Am besten an der alten Schule nachfragen.
Lieben Gruß
Brigitte Latz

Hallo zurück,
einen Schulwechsel meldet man selbstverständlich der Schule, die gerade besucht wird. Die neue Schule muss eine Aufnahmebescheinigung schicken, damit die Schulpflicht sichergestellt ist.
Beste Grüße
T.S.

Hallo, im einzelnen kann ich die Frage nicht beantworten, da ich die Umstände Ihrer Frage nicht kenne. Grundsätzlich gilt nach deutschem Schulrecht, dass mindestens die Kinder des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in die Schulbezirke ihres Wohnsitzes gehen müssen. Wenn ein Kind eine Schule außerhalb dieses Schulbezirks besuchen soll, muss in der Regel die Schulbehörde oder die Wohnsitzgemeinde zustimmen. Dabei spielt oft auch eine Rolle, dass die aufnehmende Schulgemeinde finanzielle Forderungen an die Wohnsitzgemeinde stellt. Entsprechendes wird erst recht gelten im Verhältnis zu einer Schule im Ausland. Ich empfehle, zunächst einmal mit der ausländischen Schule zu klären, ob die bereit sind, das Kind aufzunehmen. Dann müsste man mit der Wohnsitzgemeinde bzw. Schulbehörde verhandeln.
Viel Erfolg
Wilhelm Habermalz

Hallo,
da der Wohnsitz der Familie nach wie vor Deutschland ist, besteht weiterhin die Schulpflicht für die Kinder hier. Bedeutet, dass eine Genehmigung für den Besuch der Kinder im Ausland erteilt werden müsste. Ich würde mich an die Schulleitung wenden oder an das Schulamt der Stadt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß und viel Erfolg

Eine sehr gute Frage, mit der ich Probleme habe sie gut zu beantworten. Am besten mal bei den Behörden selbst nachfragen. Wenn man selbst in Deutschland wohnt und gleichzeitig Kinder hat, dann sind die Kinder natürlich schulverpflichtet. In diesem Fall ist es essentiell die Behörden zu unterrichten. Ich weiß leider nicht welche Behörden das genau sein soll. Ich würde meine Kinder in einer ausländischen Schule anmelden und es mit den Schulleitern dort besprechen. Ich gehe davon aus, dass dieses Problem mehr als einmal auftaucht und diejenige Schule sich hoffentlich damit auskennt. Allerdings sind die Kinder schulpflichtig und die BEhörden müssen es wissen.
Gruß
H

Sorry da kann ich nicht weiterhelfen
Gruss

bin Österreicher - daher für Deutschland keine Kompetenz.

LG

Leo

Ich weiß es selber nicht ganz genau, ich würde aber mal beim nächstgelegenem Schulamt anfragen,ob das überhaupt möglich ist und was dafür zu erledigen ist. Allein dadurch, dass es in Deutschland Schulpflicht gibt, könnte das ziemlich schwierig werden, wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland behalten wollt.

Hallo

Ihr Thema ist leider nicht mein Fachgebiet. Sorry, dass ich Ihnen nicht weiter helfen kann.

Gruß Michael