Schulwechsel-muss Schule den Vater informieren?

Hallo zusammen,

beim Essen auf der Arbeit berichtete ein Kollege, dass seine geschiedene Frau den bei ihr lebenden Sohn auf einer anderen Schule angemeldet hat, ohne ihn im geringsten zu informieren. Trotz gemeinsamen Sorgerechts.

Für den Kollegen war der Schulwechsel und auch die neue Schule völlig in Ordnung.
Diskutiert haben wir dann aber, ob es für die neue Schule eigentlich eine Verpflichtung gibt, die soziale Situation zu klären und bei Familienstand „geschieden“ die Unterschrift vom Vater einzufordern.
Oder ist das etwas, bei der die neue Schule sich heraushalten kann und darauf verweisen kann, dass das eine Sache zwischen den Eltern ist.

Nur: wenn in diesem Fall der aktive Elternteil nicht informiert, ist ja die Schule die einzige Beteiligte, die wenigstens darüber informieren könnte. Muss, darf, soll, kann sie oder nicht?

Bundesland BW

Vielleicht kann ja jemand von w-w-w unseren Informationsmangel beheben.

Freundliche Grüße

Jorge

Hallo,

beim Essen auf der Arbeit berichtete ein Kollege, dass seine
(…)
Schule angemeldet hat, ohne ihn im geringsten zu informieren.
Trotz gemeinsamen Sorgerechts.

Das ist der Schule gleichgültig.

Diskutiert haben wir dann aber, ob es für die neue Schule
eigentlich eine Verpflichtung gibt, die soziale Situation zu
klären und bei Familienstand „geschieden“ die Unterschrift vom
Vater einzufordern.

Das ist nicht vorgesehen. Die Schule hat dazu keine Mittel, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

Selbst bei alleinigem Sorgerecht wird das Urteil nicht angefordert.

Oder ist das etwas, bei der die neue Schule sich heraushalten
kann und darauf verweisen kann, dass das eine Sache zwischen
den Eltern ist.
Nur: wenn in diesem Fall der aktive Elternteil nicht
informiert, ist ja die Schule die einzige Beteiligte, die
wenigstens darüber informieren könnte. Muss, darf, soll, kann
sie oder nicht?

Die Schule muss nicht, also macht sie das auch nicht. Wir vertrauen beim gemeinsamen Sorgerecht zunächst auf die Zustimmung des anderen Elternteils. Jede andere Vorgehensweise wäre nicht praktikabel. Wenn es doch zu einem Streitfall kommt, dann müssen die Eltern miteinander streiten, aber die Schule steht da außen vor.

Beim gemeinsamen Sorgerecht gehen wir davon aus, dass sich die Eltern untereinander informieren, also macht die Schule nichts. Beim alleinigen Sorgerecht darf die Schule nicht informieren.

Bundesland BW

Vorgehensweise von einem RP in BW, ob die anderen drei das auch so sehen, … keine Ahnung.

Freundlicher Gruß

Diskutiert haben wir dann aber, ob es für die neue Schule
eigentlich eine Verpflichtung gibt, die soziale Situation zu
klären und bei Familienstand „geschieden“ die Unterschrift vom
Vater einzufordern.

Nein. Das ist keine Holschuld der Schule, sondern eine Bringschuld der Eltern.
Die Eltern informieren die Schule, ob Informationen an einen Elternteil genügen, bzw. an beide, wenn es an die gleiche Adresse geht. Sollen beide Eltern getrennt informiert werden, müssen das die Eltern mit der Schulleitung bzw. dem Sekretariat arrangieren.

Nur: wenn in diesem Fall der aktive Elternteil nicht
informiert, ist ja die Schule die einzige Beteiligte, die
wenigstens darüber informieren könnte.

Der alten Schule hätte man die Information geben können, die hätte dann bei einer Abmeldung bei dem anderen Elternteil nachfragen müssen.
Die neue Schule hat in gutem Glauben gehandelt, dass der eine Elternteil die Schulaufnahme bestimmen darf, bzw. dass das unter den Eltern geklärt wurde.

Sangoma