Hallo zusammen,
beim Essen auf der Arbeit berichtete ein Kollege, dass seine geschiedene Frau den bei ihr lebenden Sohn auf einer anderen Schule angemeldet hat, ohne ihn im geringsten zu informieren. Trotz gemeinsamen Sorgerechts.
Für den Kollegen war der Schulwechsel und auch die neue Schule völlig in Ordnung.
Diskutiert haben wir dann aber, ob es für die neue Schule eigentlich eine Verpflichtung gibt, die soziale Situation zu klären und bei Familienstand „geschieden“ die Unterschrift vom Vater einzufordern.
Oder ist das etwas, bei der die neue Schule sich heraushalten kann und darauf verweisen kann, dass das eine Sache zwischen den Eltern ist.
Nur: wenn in diesem Fall der aktive Elternteil nicht informiert, ist ja die Schule die einzige Beteiligte, die wenigstens darüber informieren könnte. Muss, darf, soll, kann sie oder nicht?
Bundesland BW
Vielleicht kann ja jemand von w-w-w unseren Informationsmangel beheben.
Freundliche Grüße
Jorge