Schulzeugnis verweigert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Mein Freund hat vor fünf Jahren seinen erweiterten Hauptschulabschluss gemacht. Damals hat man ihm das Schulzeugnis verweigert, weil er ein Buch beschädigt haben soll und es ersetzen sollte. Er war es aber nicht und hat sich deswegen geweigert, dies zu tun. Daraufhin hat die Schule das Zeugnis einbehalten.
Bisher brauchte er (aus was für Gründen auch immer?!) kein Zeugnis vorzuweisen. Nun möchte er sich aber bei der Abendschule anmelden und braucht das Zeugnis.
Könnt Ihr mir bitte folgende Fragen beantworten:
1.) Durfte die Schule so handeln und hätte mein Freund das Buch ersetzen müssen, auch wenn er immer wieder beteuert hat, dass er es gar nicht kaputt gemacht hat? Die Bücher waren schon Jahre alt und sehen dann eben nicht mehr wie neu aus.
2.) Darf die Schule das Zeugnis auch heute noch verweigern?
3.) Wie ist es am besten, dass er jetzt vorgeht?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße,

Rajena

Hallo Rajena,

vor fünf Jahren
Schule das Zeugnis einbehalten.

Also Sachen gibt’s *staun* Und in diesen fünf Jahren ist weder Deinem Freund noch der Schule auch nur der Funke eines Gedankens gekommen, dass man das Zeugnis doch haben / loswerden wolle? Und es gab auch kein Gespräch mit irgendwelchen Vertretern von der Schule, sondern der hat einfach kein Zeugnis gekriegt, die Schultür hinter sich zugemacht und ist fröhlich in die Welt rausmarschiert? Nun gut, dem sei so.

Was genau hält Deinen Freund denn davon ab, denn jetzt allerschleunigst zu seiner Ex-Schule hinzugehen und sehr freundlich um Herausgabe des Zeugnisses zu bitten? Klar, jetzt momentan sind Ferien aber je nach Bundesland enden die dann bald auch mal :wink: Und natürlich sollte er nicht erwarten, dass die Sekretärin in die Schublade langt und das Teil rauszaubert. Sondern das wird sicherlich einige Verwirrlichkeiten hervorrufen, Lehrer von „damals“ müssen sich überlegen, was und wie da los war und man muss das Teil suchen. Das kann dauern. Darum nix wie ab in die Schule mit Deinem Freund und das Teil erbeten. Achja, sicherheitshalber würde ich nen Personalausweis oder so mitnehmen, falls er keine soo bleibende Erinnerung an seiner Schule hinterlassen hat, dass man ihn nach 5 Jahren noch kennt.

Achja, ob die Schule das damals durfte bzw. heute noch darf ist doch irrelevant. Er braucht das Zeugnis und notfalls ersetzt er halt jetzt das Buch und gut is. Fuffzich Euro (oder was halt auch) sind doch nix im Vergleich zu nem fehlenden Abschluss(!)zeugnis. Und vielleicht hat er Glück und braucht das Buch nimmer ersetzen, weil die inzwischen schon die übernächste Generation Bücher verwenden :wink:

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

danke für Deine schnelle Antwort. Was damals wie war sollte nur einen Einblick geben, was passiert ist. Was Du sagtest habe ich mit ihm ja auch schon alles besprochen. Ich wäre ja auch sofort hingegangen und konnte es ja auch nicht glauben. Nur er war halt jung und ihm war’s egal. Seine Mutter war hingegangen und hat mit den Lehrern gesprochen, aber die haben darauf bestanden, dass er es ersetzt. Sie wusste nicht weiter und hat gesagt, dass ihr Junge das nicht getan hat. Mich würde halt nur so mal interessieren, ob die das durften und heute noch dürften.

Liebe Grüße,

Rajena

Hi, das würde mich an Eurere Stelle auch interessieren ob die das durften. Deshalb würde ich mich schriftlich an das zuständige Ministerium wenden.
MfG ramses90

Hallo,

Deshalb würde ich mich schriftlich an das
zuständige Ministerium wenden.

Und bis das durch ist, irgendeinen Schreibtisch gefunden hat, an dem das bearbeitet wird, eine Entscheidung getroffen ist, … kann der Vorgang nicht zum Abschluss gebracht werden? Solange gibt es kein Zeugnis? Das kann dauern…

So ein Schulbuch kostet auch keine 50 Euro (wie an anderer Stelle erwähnt). Ich denke mal, dass das eher im Bereich 20 Euro liegen wird. Dafür so einen Aufstand?
Und eine Frage, die sich mir aufdrängt: Das Buch war ihm zur Nutzung und sorgfältigen Aufbewahrung überlassen, wer außer ihm soll es denn beschädigt haben? (Falls es bereits vorher so kaputt gewesen wäre, hätte er es doch gar nicht bekommen - oder er hätte es bei Erhalt reklamiert. So muss man davon ausgehen, dass es bei Überlassung in einem gebrauchsfähigem Zustand war.)

Übrigens: Zeugnisse kann man (vielleicht abhängig von Schulform oder Bundesland) sehr wohl einbehalten…

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Hallo Ramses,

das ist schon eine ganz gute Idee.
Vielleicht wäre es aber noch besser, die Zeit nicht erst mit dem Ministerium zu verschwenden, sondern gleich zum Rechtsanwalt zu gehen. Der soll ne ordentliche Klage anstrengen, damit ein für alle Mal geklärt wird, ob es rechtens ist, Zeugnisse, die man irgendwann mal schließlich braucht, einzubehalten, wenn jemand ihm anvertrautes Schuleigentum (Staatseigentum) beschädigt und nicht ersetzt.

Sollte der Fragesteller nicht genügend Geld und Zeit haben, dann wäre folgendes (zugegeben: primitives, der heutigen Zeit unangemessenes) Vorgehen möglich:
Falls es eine große Schule war und/oder die Wahrscheinlichkeit, dass man sich noch an dich erinnert, eher gering ist, dann könntest du probieren, dort hin zu gehen und einfach zu sagen, dass du dein Zeugnis nicht mehr findest und eine Abschrift benötigst.
Andernfalls gehst du hin und sagst, du möchtest das Buch von damals ersetzen und dein Zeugnis bekommen.

Gruß,
Booze

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Danke erst einmal für Eure schnellen und zahlreichen Antworten. Mein Freund hat kein Geld und er sieht auch nicht ein, wieso er für etwas bezahlen soll, was er nicht war (und ich glaube es ihm, weil er mit Büchern immer gut umgegangen ist).
Wir werden jetzt erst einmal dahingehen und es auf dem freundlichen Wege versuchen. Wenn’s so klappt, ist es gut für uns, aber klärt dann leider die Frage nicht. Ich werde auf jeden Fall mal beim Rechtsanwalt nachfragen. Vielleicht kann er mir da für den schlimmsten Fall der Fälle weiterhelfen.

Liebe Grüße,

Rajena

ich lach mich schlapp!
Moin,

wenn eine Schule die Herausgabe eines Zeugnisses verweigert, dann darf sie das, weil dies den Gesetzen/Vorschriften des Bundeslandes vorgesehen ist, und wenn die Bedingungen für die Durchführung dieser Maßnahme erfüllt sind.
Kein Schulleiter wird ein Zeugnis einbehalten, wenn er dazu nicht berechtigt ist - es sei denn, er ist ein Vollidiot, so was kommt vor.

Da nutzt kein Schreiben an übergeordnete Stellen, denn diese haben die Bestimmungen erlassen.

Vielleicht wäre es aber noch besser (…) gleich zum
Rechtsanwalt zu gehen. Der soll ne ordentliche Klage
anstrengen

eine Klage gegen die Bildungsbehörde des Landes?

damit ein für alle Mal geklärt wird, ob es
rechtens ist, Zeugnisse, die man irgendwann mal schließlich
braucht, einzubehalten, wenn jemand ihm anvertrautes
Schuleigentum (Staatseigentum) beschädigt und nicht ersetzt.

Staatseigentum braucht der Staat schließlich auch irgendwann mal wieder, es hat ihn sein Geld gekostet.

Sollte der Fragesteller nicht genügend Geld und Zeit haben,

Wenn jemand etwas unbedingt braucht, dann investiert er alles an Zeit und Geld, was er hat

probieren, dort hin zu gehen und
einfach zu sagen, dass du dein Zeugnis nicht mehr findest und
eine Abschrift benötigst.

Glaubst Du, in der Schule liegen über diesen Vorgang keine Unterlagen vor?

Andernfalls gehst du hin und sagst, du möchtest das Buch von
damals ersetzen und dein Zeugnis bekommen.

Warum machst Du den vernünftigsten Vorschlag zum Schluss? Oder war Dein Kommentar reine Ironie, die ich nicht verstanden habe?

Gruß
Pit

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Guten Tag.

[… grein, plärr …] und er sieht auch nicht ein, wieso er
für etwas bezahlen soll, was er nicht war [… winsel,
jaul
…]

Es spielt überhaupt keine Geige, was er war oder nicht war oder noch sein wird oder Peng. Das Buch ist ihm irgendwann einmal leihweise übergeben worden in einem Zustand X. Wenn der Zustand X schon unter aller Kanone war, dann hätte er das reklamieren müssen, sprich, das Buch gar nicht annehmen dürfen. Mit der Annahme damals hat er bestätigt, dass das Buch noch brauchbar war. Nicht neuwertig, aber brauchbar.

Wenn das Buch zum Ende des Schuljahrs, als er es hätte zurückgeben müssen, in schlechterem Zustand Y war als vorher, dann Ist.Er.Dafür.Verantwortlich.

Ob er persönlich Teer draufgeschmiert hat, ob Nachbars Katze darauf gekotzt, der Zugführer im Kurswagen Bonn-Rom-Kelze Löcher reingebissen oder das Männerballett des CC Ermetheis Konfetti daraus gemacht hat - ist völlig Humpe. Gegebenenfalls hätte er dann eben Regress beim Verursacher nehmen können/müssen. Hat er nicht, also selber dran doof. Das ist in diesem Universum so mit geliehenen Sachen!

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo,

Warum machst Du den vernünftigsten Vorschlag zum Schluss? Oder
war Dein Kommentar reine Ironie, die ich nicht verstanden
habe?

Scheint so.

Gruß,
Booze

Hallo Rajena,

Ich werde auf
jeden Fall mal beim Rechtsanwalt nachfragen. Vielleicht kann
er mir da für den schlimmsten Fall der Fälle weiterhelfen.

Eigentlich war mir klar, dass es wieder einmal keiner merkt, dass mein Beitrag nicht ernst gemeint war (zumindest die erste Hälfte).

Kleiner Tipp: Den Gang zum Rechtsanwalt könnt ihr euch sparen. Die Schule darf das. Wenn dein Freund sich nicht gleich bei Übergabe des Buches über den schlechten Zustand beschwert hat, dann wird er jetzt wohl kaum mehr nachweisen können, dass das Buch schon so war.

Gruß,
Booze

Hallo Rajena,

Ich werde auf
jeden Fall mal beim Rechtsanwalt nachfragen. Vielleicht kann
er mir da für den schlimmsten Fall der Fälle weiterhelfen.

Eigentlich war mir klar, dass es wieder einmal keiner merkt,
dass mein Beitrag nicht ernst gemeint war (zumindest die erste
Hälfte).

*eifrig meld* Doch, ich!!! *zappel, freu*

(Leider gibt es genug Leute, die so etwas ernsthaft vorschlagen oder so etwas genauso ernsthaft durchführen wollen.)

Wer kein Geld für das Buch hat (~20 Euro), hat auch kein Geld für den Anwalt, der will meist etwas mehr…

Und wenn ich das richtig verstanden habe: Das Zeugnis wird JETZT benötigt, und nicht in ein paar Jahren, wenn sämtliche Prozesse gegen die Schule, das Kultusministerium an sich, den Kultusminister im besonderen und das Bundesland verloren wurden.

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danke *HAPPY*

Oh jemineh, Booze,

war Dein Kommentar reine Ironie, die ich nicht verstanden habe?

Scheint so.

Das liegt hoffentlich nur daran, dass ich nicht genug Beiträge von Dir kenne, und nicht an meinem Intellekt :wink:

Schönes Wochenende!
Pit

Hallo,

meine Kids haben schon Bücher bekommen - unter aller Sau. Eines war noch feucht und innen stockig.

Ehrlich gesagt, habe ich den Zustand spätestens auf dem Elternabend vor reichlich Zeugen bemängelt - Umtausch war selten möglich. Die sahen keinen deut besser aus.
Deswegen habe ich mir den Beitrag für den Schulverein ab und an gespart und dafür lieber ordentliche Bücher bei ebay ersteigert.

5 Jahre untätig geblieben. Warum ist denn dein Freund oder seine Mutter niemals beim Schulamt gewesen?
Dein Freund hat ein Recht auf sein Zeugnis !
Im Schulgesetz NRW (als Beispiel, denn die liegt gerade vor mir) wäre dies in §45 geregelt.
Auf das Zeugnis kann man bestehen. Besser noch als jeder Anwalt ist die Öffentlichkeit.
Welcher Rektor/in sieht seinen/ihren Namen in dem Zusammenhang gerne in der Presse
Als Pfand darf ein Zeugnis nicht einfach einbehalten werden.
Die Schule muss ggf ihr Interesse - in dem Fall bezogen auf das Buch_ anderweitig geltend machen. Also das übliche Mahnverfahren. Die hat die Schule in den letzten 5 Jahren versäumt - somit dürfte dahingehend eine Verjährung eingetreten sein.

Ein Zeugnis ist sozusagen eine Urkunde, welche jedem Schüler zusteht.

Wenn die Schule sich weigert, gibt es noch den Weg wegen Unterschlagung rechtliche Schritte ein zu leiten.

Das Schulgesetz sieht derlei Sanktionen nicht vor und diese sind rechlich nach Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG auch unzulässig.

Hier wurde oft geschrieben das Rektoren und Lehrer sich so was nicht erlauben würden, wenn es illegal wäre. Manche Herrschaften erlauben sich noch ganz andere Dinge - schließlich ist das ja eine schützenswerte Art, die fast schalten und walten darf ohne von irgendeiner Institution gemaßregelt zu werden.
Die betrifft nur einen geringen Teil der Lehrkräfte, aber solche findet man wahrlich an jeder Einrichtung - zumindest Einen davon.

LG
Tina