Hallo!
Vielleicht kann mir jemand bei diesem Problem helfen? Dies ist mein letzer Versuch, etwas zu unternehmen. Mein Weg führte mich durch einen Behördendschungel, doch ohne Erfolg. Ich werde mich bemühen, eine möglichst kurze Fassung mit möglichst viel Struktur abzuliefern. Ob das klappt? Also, meine Geschichte lautet wie folgt:
Sie handelt von einer Stelle in einem kleinen Dorf, gleich an der Grenze Innen-/Außenbezirk. Über einer Straße am Berg befindet/befand sich ein alter Eichenwald, niemand wusste genau, wie alt er war, aber man konnte nachvollziehen, dass er auf jeden Fall deutlich die 100 Jahre überstieg. Dieser Wald gehört einer Gemeinschaft. Wenige Häuser weiter wohnt ein Bauer. Dieser Bauer hat die angeblich wahnsinnig gefährlichen und faulen Bäume (ca 60 Stück) einfach abgeschnitten, angeblich im Auftrag der Forstbehörde, da sie faul seien. Etwa 20 Bäume stehen noch, sie befinden sich auf einem Spielplatz, aber in direktem Anschluß an den Wald.
Meine Nachforschungen haben folgendes ergeben:
Diese Stadt hat keine Baumschutzordnung
Meine Augen sagen mir, dass die höchstens 10-15 Bäume faul waren.
Wieso sind die 20 Bäume auf dem Spielplatz nicht faul, es wurden auf diesem Spielplatz nur 3 Stück abgeschnitten
Die Forstbehörde hat keinen Auftrag gegeben, aber auch keine Handhabe, es zu verhindern.
Und nun zu dem eigentlichen Grund meines Atikels: Ich habe große Sorge, dass der Bauer sich in diese Richtung ausbreiten wird, auch wenn er dieses Gebiet angeblich wieder mit Buchen aufforsten will. Er kennt die Gemeinschaft, der der Wald gehört recht gut, daher ist es durchaus möglich, das er es denen abkauft. Für ihn ist es in unserer bergigen Gegend die einzige Möglichkeit, sich zu vergrößern.
Bei allem Verständnis für die Landwirtschaft, was kann ich tun?
Hallo Emily
Eine Antwort ist da recht schwierig, man müsste sich das vor Ort anschauen. 100-150 Jahre alte Eichenbestände sind nicht wirklich alt. Wenn die Bäume da schon geschädigt sind, liegt ein Problem vor (falscher Standort, kaputter Boden, Eichenprachtkäfer). In so einem Fall kann es sein, daß alle Bäume geschlagen werden müssen, auch wenn sie noch nicht krank erscheinen. Bei einem Befall von 1/3 wie Du schreibst, werden die anderen Bäume in den nächsten Jahren auch erkranken. Die Bäume am Spielplatz sind dann sicherlich auch betroffen und bilden über kurz oder lang ein Problem. Dies steht aber nicht in der Befugnis der Forstbehörden, sondern ist in der Regel Gemeindesache.
Nun zur Ausbreitung: Das ist länderspezifisch geregelt. In Rheinland-Pfalz können nicht einfach ausgewiesene Waldflächen in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt werden. Sie muß in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren wieder aufgeforstet werden. Dafür erhält der Bauer Geld und der Grundstückseigentümer Fördermittel. Sollte sich der Bauer tatsächlich die Mühe machen, einfach so die Wurzeln aus dem Boden zu reißen und auf der Fläche billigen Weizen anzupflanzen, bekäme er in Rheinland-Pfalz jedenfalls ein ordentliches Bußgeld aufgebrummt und obendrein noch die Anweisung, die Fläche auf eigene Kosten wieder aufzuforsten - auch wenn das Grundstück ihm gehört.
Wenn der Bauer Buchen anpflanzen soll, kann das durchaus ökologisch sinnvoll sein.
Nachfragen kannst Du bei der Unteren Naturschutzbehörde (Kreis) und/oder im Forstamt oder Revier, wobei ich erstmal am Forstamt anklopfen würde, da man dann auf das Problem aufmerksam(er) wird, auch wenn die einen an den Revierförster verweisen.
Gruß
Andreas
Hallo!
Vielen Dank für diese Tipps. ABER:
Bei der unteren Landschaftsbehörde war man nicht sehr interessiert,ebenso ist der zuständige Förster ein guter Freund des Bauern, da habe ich also keine Chance. Das zuständige Forstamt wusste nichts von der Abholzung, war sehr verwundert, ist aber untätig geblieben, hat angeblich auch keine Handhabe. Auch die regionale Zeitung setzte lediglich einen kleinen Vermerk auf, dass die Bäume alle (!!) faul wären und gefährlich und aufgeforstet würden. Diese Auskünfte hatte ich während der Fällarbeiten schon eingezogen, aber ich dachte, diese ganzen Sachen zu beschreiben, wäre zu ausführlich.
Mein Verdacht ist, dass die Bäume in diesem Jahr abgeschnitten wurden, da der Preis für den Meter Eichenholz besonders hoch ist.
Und dazu dass diese Bäume noch nicht wirklich alt sein sollen kann ich nur sagen, dass sie das auch nicht werden können, wenn so ein … sie voller Unverstand abmurkst.
Sie waren nach Auskunft des Bauern alle (!!) faul und angeblich sehr gefährlich, da sie auf die umliegenden Häuser zu fallen drohten. Die Häuser um den Spielplatz sind also nicht so wichtig? So ein Blödsinn! Also jedenfalls kein Eichenprachtkäfer oä. Ich meine, der Förster hat ihm einfach einen Gefallen getan, sie als faul zu kennzeichnen, dann kann der Kerl (wenn die Wogen erstmal geglättet sind) das Stück von der Gemeinschaft abkaufen und sich gemütlich ausbreiten. Er richtet sich sowieso nie nach irgendwelchen Vorschriften, deshalb vermute ich ja auch, dass er dort bauen wird. Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich sehe jetzt jeden Tag in der Zeitung nach, ob der Aussenbereich an dieser Stelle in Innenbereicht umgewandelt wird, dann kann ich vielleicht gegen einen Stall, den er beispielsweise bauen könnte, Einspruch einlegen.
Das Trauerspiel für ihn und für mich ist, dass er ganz dicht an einem Wohngebiet angesiedelt ist, eigentlich sogar im Wohngebiet. Er hat schon immer die Leute hier belästigt und wenn es ums sommerliche und sonntägliche Güllefahren bei Affenhitze geht oder um nächtliche Fahrten im Sommer mit dem Mähdrescher. Er kennt einfach keine Grenzen.
Mir ist bekannt, dass die Tiere Mist machen und der irgendwo hin muss, aber das muss nicht Sonntags zur Kaffeezeit sein!? Und wofür gibt es zB die Bestimmungen, dass man beispielsweise nicht Anfang Januar Gülle ausbringen darf?
Wenn der nicht so dicht vor meiner Nase wohnen würde, wäre mir egal, was er mit den Bäumen macht (jedenfalls würde ich mich nicht so ärgern, wie ich es jetzt tue!) und ob er sich Sonntags seinen Kuchen mit Gülleduft würzt.
Leider wohne ich in NRW. Hier scheint es nach meinem bisherigen Wissensstand keine Gesetze oder Bestimmungen zu geben, die mir nutzen könnten. Oder kann mir jemand welche nennen??
Ihr seht, ich bin sehr aufgebracht und sehe keinen vernünftigen Weg.
Vielen Dank für eure Mühe!!!
Emily
Hallo Emily
Gehts Dir um Umweltschutz oder kannst Du den Bauern einfach nicht leiden?
Daß es in Nordrhein-Westfalen keine Umweltschutzbestimmungen ect. gäbe, ist quatsch. Da gelten ungefär die selben Bestimmungen, wie in Rheinland-Pfalz.
Ich kenne mich nicht mit landwirtschaftlichem Recht aus (Güllefahrten am Sonntag), da fragst Du besser beim Bauernverband nach. Oder können die auch gut mit dem Bauern?
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
es geht mir um die Umwelt!
Sollte ich einen anderen Anschein erweckt haben, so tut es mir leid. Ich wollte lediglich die Umstände genauer beschreiben.
Bitte, kann mir jemand mal diese Gesetze, die es geben soll, nennen? Oder eine Stelle, die mir weiterhelfen kann, eine Behörde zB? Außer die bereits genannten, denn dort hatte ich ja keinen Erfolg
Also, vielen Dank und einen schönen Tag! Emily