Schutz von Falken

Bei uns in der Nähe ist der Bahnhof. Dieser wird nun schon seit einiger Zeit umgebaut. Jahrelang gab es etwas abgelegen alte Bahnhofsgebäude wo jedes Jahr Falken brüten und ihre Jungen aufziehen. Nun ist dieser Teil des Bahnhofs verkauft worden und alles soll abgerissen und eingestampft werden. Nun meine Fragen: Stehen die Tiere unter Naturschutz? Dürfen sie einfach so vertrieben werden? Kann man selbst etwas dagegen unternehmen? Es leben auch Füchse dort die jedes Jahr ihre Jungen großziehen und Hasen haben sich dort auch niedergelassen. Jahrelang hat sich keiner dafür interessiert und nun soll einfach alles zerstört werden.

Vielen Dank im Voraus!!!

Hallo Spibus,
mit Falken kenn ich mich leider nicht aus, aber Googel weiß doch alles.
Mfg
Erwin

Hallo Spibus
Hier eine Antwort auf deine Frage:
http://nrw.nabu.de/themen/jagd/greifvoegel/04694.html.
Herzlichen Gruss
wilf

Liebe/r Spibus
Meines Wissens stehen alle Greifvögel unter Naturschutz. Wenn sie jedoch nicht gerade Junge haben oder brüten, dann finden sie einen anderen Ort, an dem sie sich einen Horst errichten. Die sorgen schon für sich.
Liebe Grüße
Antonia

SERVUS GRIAS DE WENDE DICH DOCH BITTE AN DIE UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE WENN MÖGLICH MACH EIN PAAR BILDER UND LEGE DIESE VOR WENN SIE SCHON BRÜTEN WIRD DER BAU EINGESTELLT BIE NACH DER BRUTZEI SOLLTEST DU ZU WENIG ZEIT HABEN REICHT AUCH EIN TELEFONAT DANKE FÜR DEIN INTERESSE VIEL ERFOLG BLEIB AM BALL AUCH DIE ÖRTLICHE PRESSE IST AUF SOLCHE GESCHICHTEN SCHARF GRÜSSE VOM SEE DAMERL

Hallo,

Du hast nicht geschrieben um welche Falkenart es sich handelt. So wie du es aber schilderst, handelt es sich wahrscheinlich um Turmfalken.
Diese Falkenart steht nicht unter besonderem Naturschutz. Sie sind eigentlich weit verbreitet.
Wenn die Falken aber bereits am Brüten sind, sollten direkte Bauarbeiten zeitweise unterbrochen werden. Dazu müsstest du dich an die Untere Naturschutzbehörde, im Landratsamt wenden.
Ansonsten kann man künstliche Nistkästen für Turmfalken, mindestens 6 m über dem Boden an Gebäuden anbringen.

Gruß Bernst

Die rechtliche Lage kenne ich leider nicht. Genaueres sagen kann am besten ein Naturschutzverein vor Ort, der kann dann evtl. die Naturschutzbehörde informieren u. um Schutz (vielleicht auch Umsiedlung bzw. Ersatzplätze schaffen) bitten.
Grüße, Robert Wallnig

Dies ist eine Frage für den Bund für Natur-und Umweltschutz.
Schreibe denen dein Anliegen,da kann man dir sicherlich helfen.
Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach dem Frühling.
Wo hatt er sich.versteckt?
Gruß Christian

Hallo,

das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder sagen aus, dass Brutstätten besonders geschützter Vögel nicht vernichtet, Bruten nicht gestört … werden dürfen. Ob das Gesetz aber so weitreichend ausgelegt werden kann, dass ein Umbau komplett gestoppt werden kann, wenn die Brut NOCH NICHT BEGONNEN hat, mag ich zu bezweifeln. Hole dir am besten Rat bei deiner Unteren Naturschutzbehörde. Diese ist beist im Landratsamt des Kreises. Das Problem in Deutschland ist immer, dass man die Gesetze alle auslegen kann.
Viel Erfolg
M@rio

Alle heimischen Vögel stehen unter Schutz (EU-Vogelschutzrichtlinie, umgesetzt u.a. in § 45 BNatSchG), und sie dürfen weder getötet werden, noch dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden. Auch „erhebliche Störungen“ der Tiere sind nicht zulässig. Insofern muss beim Abriss des Gebäudes der Falkenbrutplatz berücksichtigt werden (z.B. durch zeitliche Vorgaben zum Abriss, Bereitstellung von Ersatz-Brutplätzen u.ä.).
Am besten wenden Sie sich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (beim Landkreis angesiedelte Behörde) und weisen auf den Brutplatz hin.

ich glaube, falken sind schon geschützt. ob und was man dagegen tun kann, dazu würde ich mich an einen örtlichen Tierschutzbund wenden (z. B.
BUND = Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland,
NaBu = Maturschutz-Bund,
LBV = Landesbund für Arten- u. Umweltschutz).
die kennen die lokalen gegebenheiten und wissen am ehesten möglichkeiten.

Guten Tag,
ja, der Turmfalke, um den wird es sich hierbei wahrscheinlich handeln, ist nach EU Recht und deutschem Recht geschützt.
Sein Brutgeschäft wird er wahrscheinlich in 1-2 Wochen beginnen, so dass sich ab diesem Zeitpunkt eine Störung verbietet. Hier ein Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz: Zitat § 42 BNatSchG:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
"Es ist verboten:

  1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-; Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. (…)
  2. wildlebenden Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. (…) "
    Sollte die Abrissbirne jedoch außerhalb des Brutgeschäftes und der Fütterungszeit zuschlagen, wird der Schutz der Brutgelegenheit sehr schwer.
    Um also einen Abriss innerhalb der nächsten Wochen zu verhindern: Bitte gleich die Naturschutzbehörde (den Mitarbeiter für Artenschutz) informieren, damit man sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen kann,um einen Abriss während des Brutgeschäftes zu verhindern.

Ich wünsche viel Erfolg !!

Hallo Spibus,

zunächst müsste ich erstmal wissen, um was für einen Falken es sich handelt. Vermutlich wird es ein Wanderfalke sein.
Der Wanderfalke gehört wie alle heimischen Greifvögel zu den besonders geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr.13-14 BNatSchG und wird als streng geschützt eingestuft.
Leider ist es aber so, dass es sich nicht um eine Vertreibung des Vogels handelt, wenn ein Gebäude abgerissen wird, es sei denn, er geht gerade seinem Brutgeschäft nach. Belegte Nester sind strengstens geschützt.
Vielleicht holst du dir mehr Infos und auch Hilfe beim NABU. Hier mal ein Ansprechpartner:
Dr. Peter Wegner, Tel.: 0214/45 936, E-Mail: [email protected].

Viel Erfolg!

Bitte wende dich an den örtlichen BUND oder NABU, evtl. auch Greenpeace. Dort ist die Frage am besten aufgehoben. Gruß aus Wuppertal.

Hallo Spibius,
ich nehme an es handelt sich um Turmfalken.
Diese stehen unter Naturschutz, hier ein Auszug aus dem
Schutzstatus International:
Der Turmfalke fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, die „streng geschützten“ Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten. Brut- und Raststätte dieser Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden. Die Bonner Konvention trat ebenfalls 1979 in Kraft und dient dem Schutz wandernder Arten. Der Turmfalke wird in Anhang II aufgeführt, in diesem werden die Arten aufgelistet, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für deren Erhaltung internationale Übereinkünfte erforderlich sind oder für deren Erhaltungszustand internationale Übereinkünfte von erheblichem Nutzen wären.

Ich würde in Deinem Fall Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufsuchen, das ist die zuständige Abteilung im Landratsamt. Evtl. gibt es in deiner Stadt auch ein Umweltschutzreferat. Dann kannst du auch erstmal dort anrufen.
Viel Erfolg!

Hallo,
beim Naturschutz gilt sicher Landesrecht; kann ich also nicht generell beantworten.
An meinem Wohnort Frankfurt am Main gibt es beim NABU einen Falkenexperten, der auch künstliche Nisthilfen auf Hochhäusern und den Schornsteinen der Müllverbrenungsanlage eingebaut hat. Großes Presseecho!
Hier Adressen:
E-Mail: [email protected]
Internet: www.NABU-KV Frankfurt am Main - da ist auch ein Artikel über Wanderfalken.

Gruß
achtsohn

Bei uns in der Nähe ist der Bahnhof. Dieser wird nun schon
seit einiger Zeit,
alte Bahnhofsgebäude wo jedes Jahr Falken brüten und ihre
Jungen aufziehen. Nun ist dieser Teil des Bahnhofs verkauft
worden und alles soll abgerissen und eingestampft werden. Nun
meine Fragen: Stehen die Tiere unter Naturschutz? Dürfen sie
einfach so vertrieben werden? Kann man selbst etwas dagegen
unternehmen? Es leben auch Füchse dort die jedes Jahr ihre
Jungen großziehen und Hasen haben sich dort auch
niedergelassen. Jahrelang hat sich keiner dafür interessiert
und nun soll einfach alles zerstört werden.

Vielen Dank im Voraus!!!