Schutzpaket und Absage der Reise

Hallo,
viele Reiseunternehmer empfehlen, gleichzeitig mit der Reise eine Rücktrittsversicherung etc. abzuschließen, die z.B. bei der HanseMerkur von 26 Euro bis 199 Euro pro Person kostet (je nach Reisepreis). Auf meine Anfrage bei der HanseMerkur, was denn passiert, wenn die Reise vom Reiseunternehmer abgesagt wurde, wurde mir mitgeteilt:
Bekomme ich meine Prämie erstattet, wenn meine Reise vom Veranstalter abgesagt wurde oder es ein Einreiseverbot gibt?
Keine Erstattung
In den AVB’s habe ich nichts entsprechendes gefunden. Ist dieses Verhalten rechtskonform?

Offenbar ja, oder unterstellst Du HanseMercur rechtswidriges Verhalten ? Sie bieten eine Leistung, die Erstattung der Rücktrittskosten.
Wenn diese Rücktrittskosten (Teil des bezahlten Reisepreises) gar nicht anfallen, dann besteht für die VS kein Grund zur Zahlung. Und warum sollte man seine Prämie zurückbekommen. Du hast doch eine Leistung zugesagt bekommen.
Wenn Du nicht zurücktrittst = keine Erstattung- klar.
Wenn Reiseveranstalter die Kosten erstattet (erstatten muss) = kein Schaden = kein Versicherungsanspruch.

Schließe doch die VS nicht ab. Dann hast Du aber das Risiko evtl. auf Kosten sitzen zu bleiben. Sparst aber in einem Fall wie beschrieben die Prämie ein. Ich nehme an, das Risiko ist höher als Prämie.

MfG
duck313

MfG
duck313

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Bei solch einem Komfortschutzpaket für Busreisen sind neben der Rücktrittsversicherung auch: Krankenversicherung, Notfall-Versicherung, Reisegepäck-Versicherung, Reise-Unfallversicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch) enthalten, alles Angebote, die von der Versicherung gar nicht erbracht werden können, weil die versicherte Reise gar nicht angetreten werden kann. Wenn die angebotene Reise nicht ausgeführt wird, bekomme ich (hoffentlich) meine geleistete Zahlung auch zurück.

Hallo!

Dann schau doch mal in den AGB ob man die Versicherung kündigen kann und was da steht was mit bereits bezahlter Prämie geschieht.

MfG
duck313

Dort steht nichts über eine Kündigung oder ob man das Geld zurückbekommt. Diese Info erhielt ich erst auf persönliche Nachfrage. Alleine das ist m.M. nach schon nicht rechtskonform.

Du hast die Versicherungen offensichtlich als Paket gebucht. Teile des Paketes hätten in der Zeit zwischen Buchung/Versicherungsabschluß durchaus in Anspruch genommen werden können (Rücktrittsversicherung). Anspruch darauf, daß nun die anderen Teile aus dem Paketpreis herausgerechnet und ausgezahlt werden, hat man nicht.

Das ist übrigens auch logisch, weil der Preis für die Versicherung nicht nur die reine Absicherung des Schadens beinhaltet, sondern auch andere Kosten des Versicherers - z.B. für die Abwicklung, den Abschluß, die Provision an den Reiseveranstalter usw. Die Kosten fallen an bzw. sind angefallen, auch wenn die Reise gar nicht stattfindet. Hinzu kommt, daß der Versicherer die Absage der Reise gar nicht zu vertreten hatte.

Gruß
C.

Hallo C.,
vieles leuchtet mir ein. Es war ein Paket. Allerdings ist nicht versichert: […] Krankheit oder Seuchen […] Die Rücktrittsversicherung beginnt mit Vertragsabschluß, die anderen Leistungen mit Reisebeginn bzw. bei der Krankenversicherung mit Verlassen des Landes (Grenzübertritt) Dies alles betrifft die HanseMerkur. Zum Glück habe ich dieses Paket nicht gebucht.