Hi, und zwar bin ich im ersten Jahr meiner Erzieher Ausbildung und in der 7. Woche Schwanger. Dass ich seitens meines Praktikums nicht gekündigt werden darf weiß ich, aber wie steht das mit der Schule? Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und muss das jetzt mit der Schule klären. Da bin ich aber noch in der Probezeit. Darf die Schule den mit ihr bestehenden Schulvertrag im Rahmen der Probezeit kündigen weil mir die Praxis fehlt und ich aufgrund der Übelkeit im Unterricht oft fehle oder bin ich da auch geschützt?
Hallo,
wenn aufgrund wiederholter Fehlzeiten des Schülers/Auszubildenden der Lehrstoff durch die Schule nicht vermittelt werden kann, und somit das Lernziel nicht erreicht werden kann, kann die Schule durchaus den Vertrag kündigen.
Man sollte das aber mit der Schule persönlich klären, denn es besteht ja nur ein Beschäftigungsverbot, aber kein Schulbesuchverbot.
lG
Hallo,
in welchem Bundesland machst du denn deine Ausbildung? Die Bedingungen sind hier durchweg unterschiedlich.
In Bayern wäre das erste Jahr der Ausbildung das Sozialpädagogische Seminar (SPS) 1. Dieses findet bis auf einige Seminartage in der Praxisstelle statt. Bei einem Beschäftigungsverbot würde die schulische Ausbildung keinen Sinn machen. Wir würden in diesem Fall den Schulvertrag nicht kündigen, sondern die Ausbildung ruhen lassen, bis das Kind geboren ist.
Dann kann die Schülerin wieder in dieses Ausbildungsjahr einsteigen.
Würde es sich um das erste Vollzeitschuljahr handeln, müsste man nach Möglichkeiten suchen, die Kurzzeitpraktika absolvieren zu können
Schöne Grüße,
Jule
Ich komme aus Bayern. Dann sollte ich Montag gleich mal mit der Schule reden. Eigentlich wollte ich es ungern vor der 12.woche sagen
Hallo
Hi, und zwar bin ich im ersten Jahr meiner Erzieher Ausbildung
und in der 7. Woche Schwanger. Dass ich seitens meines
Praktikums nicht gekündigt werden darf weiß ich,
Woher weißt du das?
Egal wer dir das erzählt hat, er hat nicht Recht!
aber wie
steht das mit der Schule? Ich habe ein Beschäftigungsverbot
bekommen und muss das jetzt mit der Schule klären. Da bin ich
aber noch in der Probezeit. Darf die Schule den mit ihr
bestehenden Schulvertrag im Rahmen der Probezeit kündigen weil
mir die Praxis fehlt und ich aufgrund der Übelkeit im
Unterricht oft fehle oder bin ich da auch geschützt?
Wenn du in Bayern zur Schule gehst, ergänze ich Jules Ausführungen: theoretisch ist es in der Tat möglich, dass du die Probezeit nicht bestehst, da du nicht genug Leistungsnachweise zur Notenfestsetzung erbracht hast. Ob das dann so gehandhabt wirst, ist wieder was anderes.
Beschäftigungsverbot heißt aber übrigens nicht, dass du nicht zur Schule gehen darfst. Schulbesuch ist trotz Beschäftigungsverbot noch erlaubt!
Gruß
Wawi
Hallo Jule
Bei einem
Beschäftigungsverbot würde die schulische Ausbildung keinen
Sinn machen.
Beschäftigungsverbot heißt nicht, dass die Schülerin nicht ins Praktikum gehen darf. Klingt widersinnig, ist aber so.
Wir würden in diesem Fall den Schulvertrag nicht
kündigen, sondern die Ausbildung ruhen lassen, bis das Kind
geboren ist.
Machen wir auch so
Dann kann die Schülerin wieder in dieses Ausbildungsjahr
einsteigen.
Yep.
Gruß
Wawi
Weil ich mit der Praktikums stelle einen ganz normalen Arbeitsvertrag habe…eines Wissens greift das Muschg oO Und da ich nur 3-4 Seminartage im Monat habe ist der wichtigste Teil der Ausbildung die Praxis, der ich ja nicht nachgehen kann. Und von ich gehe nicht mehr zur Schule war doch nie die Rede…habe nur altuell viele Fehlzeiten aufgrund der Übelkeit (wer mir jetzt kommt mit man kann auch kotzend zur Schule soll sich mal vorstellen eine heftige Magen Darm Grippe sei nicht ansteckend…ob ihr dann normal am Unterricht teilnehmen könntet )
Hallo
Weil ich mit der Praktikums stelle einen ganz normalen
Arbeitsvertrag habe…eines Wissens greift das Muschg oO Und da
ich nur 3-4 Seminartage im Monat habe ist der wichtigste Teil
der Ausbildung die Praxis,
In welchem Teil der Erzieherausbildung bist du dann? Im Anerkennungsjahr?
Gruß
W
Nee im Sps 1
Nee im Sps 1
Und da hast du einen Arbeitsvertrag für das Praktikum? Das ist nur äußerst schwer vorstellbar.
Bist du dir da sicher?
Ähm…ja ich weiß doch was ich unterschreibe. Immerhin geht das Praktikum über ein ganzes Jahr. Ist das gleiche wie das erste Ausbildungsjahr in anderen Berufen, nur dass es sich bei uns eben Praktikum nennt weil man nach dem ersten Jahr nicht mehr im Kindergarten sondern in einem Anderen Betrieb arbeiten soll
Hallo Wawi,
Und da hast du einen Arbeitsvertrag für das Praktikum? Das ist
nur äußerst schwer vorstellbar.
Bist du dir da sicher?
Bei uns an der Fachakademie ist das so. Da suchen sich die Praktikantinnen sobald sie einen Schulplatz haben, selbstständig eine Praktikumsstelle und schließen auch mit dieser einen Vertrag ab. Für diesen gibt es wiederum Vorgaben/ Vorlagen von der Schule, Vertragspartner ist aber die Praktikantin und nicht die Schule.
Ist das bei euch anders?
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Wawi,
Beschäftigungsverbot heißt nicht, dass die Schülerin nicht ins
Praktikum gehen darf. Klingt widersinnig, ist aber so.
Sie darf nicht mit Kindern arbeiten, bis der Immunstatus geklärt ist und - abhängig vom Ergebnis - auch danach nicht. Ein Praktikum in der Verwaltung einer Kita würde im Rahmen der Ausbildung aber keinerlei Sinn machen und würde auch von uns nicht akzeptiert.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo
Bei uns an der Fachakademie ist das so. Da suchen sich die
Praktikantinnen sobald sie einen Schulplatz haben,
selbstständig eine Praktikumsstelle und schließen auch mit
dieser einen Vertrag ab.
Schon klar. Aber schließen diese auch einen _Arbeits_vertrag im SPS ab?
Jede Praktikumsstelle wäre bescheuert, wenn sie sich so einen Klotz ans Bein binden …
Und es ist eben rechtlich ein Unterschied, ob es ein Arbeitsvertrag oder ein Praktikumsvertrag ist.
Für diesen gibt es wiederum Vorgaben/
Vorlagen von der Schule, Vertragspartner ist aber die
Praktikantin und nicht die Schule.Ist das bei euch anders?
Zumindest als ich noch an der FAKS war, hatten die Schüler Praktikantenverträge?! Kann sich natürlich mittlerweile geändert haben
Gruß
Wawi
Hab gerade nachgesehen: an einer meiner alten FAKSen gibt es für SPS 1 und 2 immer noch einen _Praktikums_vertrag …
Mag aber woanders anders sein.
Gruß
W
Hallo
Ähm…ja ich weiß doch was ich unterschreibe.
Ich hoffe es
Immerhin geht
das Praktikum über ein ganzes Jahr.
Ja und? Das alleine ist kein Beleg, dass es ein Arbeitsvertrag ist.
Ist das gleiche wie das
erste Ausbildungsjahr in anderen Berufen, nur dass es sich bei
uns eben Praktikum nennt weil man nach dem ersten Jahr nicht
mehr im Kindergarten sondern in einem Anderen Betrieb arbeiten
soll
Jaja, schon klar.
Erhältst du Vergütung? Und über deinem Vertrag steht definitiv Arbeitsvertrag geschrieben und nicht Praktikantenvertrag? Wenn das so ist, nehme ich alles zurück außer der Aussage, dass du selbstverständlich in die Schule gehen darfst
Gruß
W
Natürlich darf ich in die schule…aber ohne die Praxis bringt es halt nichts und wird nicht anerkannt. Ich bekomme eine Vergütung, habe Urlaubstage, eine festgelegte Stundenzahl, das ganze drum und dran. Festgelegt auf ein Jahr.
ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen, um das exakt beantworten zu können, mus sich wissen, in welchem Bundesland du die Ausbildung absolvierst. Ich bin auch nicht der Meinung, dass du automatisch einem Beschäftigungsverbot unterliegst. Du arbeitest als Erzieherin ja nicht mit gefährlichen Stoffen usw. Die Übelkeit lässt erfahrungsgemäß spätestens mit dem 4 Monat nach also such das Gespräch mit der Schule und dem Ausbildungsbetrieb, du brauchst eine Perspektive. Wie willst du denn generell die Ausbildung erfolgreich abschließen, wenn du noch vor dem 2. Jahr Mutter bist?
Ich komme aus Bayern. Da das schon das 2.Kind ist habe ich mich mit dem Thema Mutter in Ausbildung schon beschäftigt. Das Beschäftigungsverbot habe ich letzte Woche schriftlich bekommen da ich nicht immun gegen Zytomegalie und Röteln bin
Beschäftigungsverbot
Hallo,
die UP hat oben schon kurz etwas dazu geschrieben, Jule weiter unten hatte das auch schon erwähnt, glaube ich:
Du
arbeitest als Erzieherin ja nicht mit gefährlichen Stoffen
usw. Die Übelkeit lässt erfahrungsgemäß spätestens mit dem 4
Monat nach
Ein Beschäftigungsverbot hat weniger mit Übelkeit zu tun, als vielmehr mit der Möglichkeit, in diesem Fall mit Kinderkrankheiten in Kontakt zu kommen, die sich auf eine Schwangerschaft negativ auswirken können, wie von der UP erwähnten Röteln, die in einer KiTa gar nicht mal so selten vorkommen.
Gruß
Christa