Hallo Stefanie,
Daß gerade der § 218 nicht von allen Frauen respektiert wird,
dürfte wohl allgemein bekannt sein.
Darum geht es hier nicht, sondern um geltendes Recht.
Wenn ich meinem Kommentar zum StGB Glauben schenke, dann ist eine „Empfehlung, die im Ergebnis zu einem Schwangerschaftsabbruch führt, strafrechtlich als Anstiftung und evtl. Beihilfe zu einer Straftat zu betrachten“.
Und das ganze wollen wir nun hier, unter Verantwortung der Betreiber, ganz öffentlich machen?
Zur Sache selbst:
Ich bin kein Abtreibungsgegner, aber ich bin der Ansicht, daß Grenzen gesetzt werden müssen. Ob der „neue“ 218 geglückt ist, wage ich zu bezweifeln, ich fände die (für mich „alte“) Fristenlösung besser. (Thematik: Gefahr für Leben der Mutter im späteren Stadium der Schwangerschaft klammern wir mal aus)
Dabei könnte es aber auch zu „voreiligen und unüberlegten“ Abbrüchen kommen, denn nicht alle Frauen im gebärfähigen Alter besitzen die nötige geistige Reife.
Also ist so ein Beratungsgespräch nicht schlecht.
Diese Beratung wird eine verantwortungsbewußte Frau sicher von sich aus suchen, wenn sie sich in einem inneren Konflikt befindet.
Was ist z.B. mit allen
Frauen, die vor der Liberalisierung abgetrieben haben? Die,
die heute noch lieber nach Holland zur Abtreibung fahren? Die
Frauen, die die Sternkampagne „Ich habe abgetrieben“ initiiert
haben? Zum Glück gab es sie!
Dazu kann ich nichts sagen, da ich ein DDR-Bürger bin, wo es die Fristenlösung gab und die Problematik des 218 in der BRD nicht ganz objektiv dargestellt wurde.
Aber wenn es sie gäbe würde ich auch sagen: Macht sie bekannt.
Etwas politischer Druck, der dadurch erzeugt wird, könnte
angesichts des neues Theaters um die Abtreibungspille Mifgyne,
die schon wieder kaum noch auf dem Markt ist nun wirklich
nichts schaden.
Naja… politischer Druck durch Straftaten. Wenn das nicht nach hinten losgeht?
(Und vielleicht erinnern sich einige auch
noch, welchen Druck von Seiten der Frauen es bedurfte, um vor
ca. 30 Jahren die schonende Absaugmethode einzuführen.)
*sorry* Im zarten Alter von 3 Jahren hat mich das thema noch nicht interessiert.
Aber nochmal:
Wenn frau sich sicher ist, ein Kind abtreiben zu müssen (als Not gemeint, nicht ironisch!), dann lieber legal und mit ärztlicher Hilfe!
MfG
Undine