Schwangere, nicht in Deutschland kkv Geburt

  1. Fall Beispiel:

Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im EU-Ausland (Polen) lebende Frau möchte gerne in einem Krankenhaus in Deutschland entbinden. Sie hat eine EHIC-Karte (Polen) und ist „zufällig“ zum Zeit der Geburt in Deutschland und die Wehen setzen dann auch „zufällig“ ein.

Würde diese Frau ohne Probleme in einem deutschen KH aufgenommen werden und würde anschließend keine Rechnung bekommen?

  1. Fall Beispiel:

Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im EU-Ausland (Polen) lebende Frau wird schwanger und weiß zu diesem Zeitpunkt schon, dass sie in Deutschland entbinden möchte. Kann sie jetzt die gesetzliche KKV bei der sie vor Ausreise vor 10 Jahren versichert war, anschreiben und den monatlichen Beitrag selbst zahlen obwohl sie weiterhin nicht vor hat in Deutschland zu wohnen? Würde in diesem Fall eine längere Kündigungsfrist bestehen oder könnte sie quasi nach der Geburt wieder kündigen?

Hoffe das macht Sinn.
Danke

  1. Fall Beispiel:

Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im
EU-Ausland (Polen) lebende Frau möchte gerne in einem
Krankenhaus in Deutschland entbinden. Sie hat eine EHIC-Karte
(Polen) und ist „zufällig“ zum Zeit der Geburt in Deutschland
und die Wehen setzen dann auch „zufällig“ ein.

Würde diese Frau ohne Probleme in einem deutschen KH
aufgenommen werden und würde anschließend keine Rechnung
bekommen?

Gegenfrage - wie ist sie denn in Polen versichert ?
Wenn keine Versicherung besteht, dann vermutlich nur gegen Vorkasse.

  1. Fall Beispiel:

Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im
EU-Ausland (Polen) lebende Frau wird schwanger und weiß zu
diesem Zeitpunkt schon, dass sie in Deutschland entbinden
möchte. Kann sie jetzt die gesetzliche KKV bei der sie vor
Ausreise vor 10 Jahren versichert war, anschreiben und den
monatlichen Beitrag selbst zahlen obwohl sie weiterhin nicht
vor hat in Deutschland zu wohnen? Würde in diesem Fall eine
längere Kündigungsfrist bestehen oder könnte sie quasi nach
der Geburt wieder kündigen?

Auch hier die Frage, wie war sie denn in Polen versichert ?

Hoffe das macht Sinn.
Danke

Gruß Merger

Hallo!

Wo ist das Problem,man hat doch die EHIC seiner polnischen Krankenkasse und damit kann man alle Leistungen in der EU beanspruchen,die auch ein Inländer über seine gesetzliche KK in Anspruch nehmen kann.
Das ist doch der Sinn dieser Vereinbarung.

https://www.tk.de/tk/auf-reisen-in-europa/ehic/laend…

MfG
duck313

Gegenfrage - wie ist sie denn in Polen versichert ?
Wenn keine Versicherung besteht, dann vermutlich nur gegen
Vorkasse.

  • Sie ist Selbstständig in Polen und zahlt monatlich in die gesetzliche KKV (NFZ / ZUS)

Ok. Sie hat eine EHIC Karte bekommen, diese ist aber nur ein halbes Jahr gültig. Eine Geburt ist ja schon etwas teurer als die Behandlung einer Erkältung o.ä. wofür die EHIC sonst ja vielleicht ausgerichtet ist. Es ist auch zu Beachten, dass die polnische Gesundheitskasse NFZ extrem Pleite ist. Eine Geburt in Deutschland wäre mit Sicherheit für die polnische NFZ viel zu teuer. Könnten die im Nachhinein noch eine Rechnung an die junge Mutter stellen… bzw. müsste die Mutter erst mal alles selbst privat zahlen und könnte dann Anträge in Polen einreichen und die polnische KKV würde dann nur das erstatten, was eine Geburt in Polen gekostet hätte?

Hallo,
ist das eine Frage in Richtung, was wäre wenn oder liegt ein konkreter Fall vor - das Wörtchen „zufällig“ in „“ gesetzt lässt den Schluss zu, dass hier eine geplante Entbindung in Deutschland vorgenommen werden soll.
Gruss
Czauderna

Derzeit liegt keine Schwangerschaft vor, jedoch die leichte Unruhe vor eine möglichen Entbindung in einem polnischen Krankenhaus ohne Polnischkenntnisse. Das Wort zufällig steht in „“, weil es die Krankenversicherungen wahrscheinlich nicht gut finden, wenn man speziell für die Entbindung nach Deutschland kommt.

Es ist bekannt, dass per E112 eine Entbindung in Deutschland bei der polnischen NFZ beantragt werden kann, jedoch wäre dieses sehr unwahrscheinlich, da die NFZ extrem Pleite ist und so etwas mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bewilligen würde.

Es wurde sich schon informiert, man kein als permanent im Ausland lebende Deutsche auch keine freiwillige KKV in Deutschland abgeschlossen werden. Der Lebensmittelpunkt ist eben nicht in Deutschland. Somit steckt die Dame in der Klemme.

Hallo,
sie steckt ja nicht in der Klemme, denn sie ist ja wohl freiwillig in Polen (10 Jahre ohne Sprachkenntnisse ?).

Die freiwillige Versicherung in Deutschland klappt so nicht, nur wenn man nach Deutschland übersiedelt und die polnische Versicherung als Vorversicherung angibt.

Bei Schwangerschaftskomplikationen oder einer Frühgeburt könnte sie in Deutschland mit dem EHIC ohne Probleme ins Krankenhaus. Aber bei einer regulären Geburt wird sie Schwierigkeiten bekommen.

Viel Glück

Barmer