- Fall Beispiel:
Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im EU-Ausland (Polen) lebende Frau möchte gerne in einem Krankenhaus in Deutschland entbinden. Sie hat eine EHIC-Karte (Polen) und ist „zufällig“ zum Zeit der Geburt in Deutschland und die Wehen setzen dann auch „zufällig“ ein.
Würde diese Frau ohne Probleme in einem deutschen KH aufgenommen werden und würde anschließend keine Rechnung bekommen?
- Fall Beispiel:
Man nehme an, eine Deutsche im seit knapp 10 Jahren im EU-Ausland (Polen) lebende Frau wird schwanger und weiß zu diesem Zeitpunkt schon, dass sie in Deutschland entbinden möchte. Kann sie jetzt die gesetzliche KKV bei der sie vor Ausreise vor 10 Jahren versichert war, anschreiben und den monatlichen Beitrag selbst zahlen obwohl sie weiterhin nicht vor hat in Deutschland zu wohnen? Würde in diesem Fall eine längere Kündigungsfrist bestehen oder könnte sie quasi nach der Geburt wieder kündigen?
Hoffe das macht Sinn.
Danke