Im Arbeitsvertrag steht, man sei zur Abdeckung von Nachtdiensten angestellt. Die Arbeitszeiten sind von 20 Uhr bis 7 Uhr an Folgetagen, sowie an Wochenenden auch tagsüber.
Was, wenn man schwanger würde? Da gilt doch ein Nachtarbeitsverbot?
Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, Arbeitszeiten tagsüber als Alternative anzubieten, auch wenn er tagsüber gar kein zusätzliches Personal braucht?
Darf er doch kündigen, da der Vertrag sich auf die nun arbeitsmedizinisch verbotenen Nachtarbeitszeiten beschränkt?
Falsches Brett> Arbeitsrecht
ohne Gruß