Hi Leute,
angenommen, Lisa Mustermann ist Architektin und bezieht momentan ALG II. Sagen wir mal, sie ist im vierten Monat schwanger.
Angenommen, der Lisa wurde ein Job von der Stadtverwaltung angeboten, bei dem sie die Projektleitung übernehmen soll. Der Stadtverwltung sei bereits mitgeteilt, dass Lisa schwanger ist.
Nun hat Lisa die Wahl:
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Sie unterschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt. Höchstwahrscheinlich mit einer Laufzeit von 6 Monaten.
Mit so einem Vertrag würde Lisa viel weniger verdienen, als freiberuflich oder als Honorarkraft.
Allerdings stellt sich die Frage, ob sie je nach Befristung des Vertrages kurz vor und nach der Geburt eine Lohnfortzahlung, bzw. bezahlten Mutterschaftsurlaub bekommen würde. Womit könnte sie rechnen, wenn der Vertrag z.B. auf 6 Monate befristet und die Geburt in ca. 5 Monaten ist? -
Sie ist freiberuflich tätig (das ist für Architekten erlaubt).
Soweit ich weiss, müsste sie sich dafür beim Finanzamt anmelden und einige Formulare ausfüllen. So würde sie viel mehr verdienen, allerdings nur solange sie tatsächlich arbeitet.
Hier gibt es, glaube ich, keine Lohnfortzahlung. Oder etwa doch? -
Sie arbeitet auf Honorarbasis.
Das wäre die einfachste Variante. Wenig bürokratischer Aufwand und sehr guter Verdienst. Allerdings weiss ich nicht, was beim Arbeiten auf Honorarbasis zu beachten ist.
Gibt es eine Begrenzung in Stunden pro Woche, pro Monat oder im Verdienst für solche Tätigkeiten? Darf man im Allgemeinen 4 oder 5 Monate am Stück Vollzeit als Honorarkraft arbeiten?
Wichtig für die Überlegung ist vllt. auch die Annahme, dass Lisa im Jahr 2014 komplett ALG II bezogen und keine Honorar- oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt hat.
Ab wann kann die Lisa nach diesem Job wieder ALG II bekommen (ALG-1 Anspruch wird nicht bestehen)?
Gibt es für die o.g. Möglichkeiten unterschiedliche Regelungen, was anschliessenden ALG II-Bezug betrifft? Spielt die Höhe des Einkommens in dem Job eine Rolle für den anschliessenden ALG II - Bezug? Gibt es eventuell Sperrfristen?
Vielen Dank im Voraus.