'Schwarzarbeit' für den Beauftragenden

Hallo Forum,

wenn man z.B. privat Leistungen in Anspruch nimmt,
z.B. Klavierunterricht, Nachhilfestunden etc.,
muss man auch als Auftraggeber etwas beachten,
oder darf ich erwarten, dass der „Dienstleister“ alles meldet?

Wäre es z.B. problematisch einige Klavierstunden privat zu nehmen und (ohne vertragliche Basis) die jeweils bar zu bezahlen? Muss der Kunde hier irgenwas beachten?

Gruß Jörg

Hallo,

der Sachverhalt sollte näher dargestellt werden m.E.

Wenn es sich um einen selbständigen Klavierlehrer handelt, ist die Sache anders zu behandeln, als wenn der Nachbar von nebenan mal rüber kommt.

LG Bürostuhlakrobatin

Danke erstmal für die Resonanz.

Dann nenne ich mal ein Beipiel: Jemand möchte Klavierstunden nehmen, sucht jemand über die Zeitung, findet jemand und bezahlt bar. Ob derjenige ein Gewerbe hat oder nicht, interessiert den Klavierschüler erstmal nicht. Welche Erkundigungspflicht hätte in so einem Fall der Auftraggeber? Müsste er sich Gewerbeschein etc. zeigen lassen oder ist die Versteuerung, wie man als Laie meinen könnte, alleinig Sache des Anbieters und Geldeinnehmenden?

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Ob der beauftragte Selbständige seine Steuer zahlt, nicht zahlt, unter die Kleinunternehmerregelung fällt und deswegen nicht zahlt oder sonstige Konstellationen, hat ja den Beauftragenden „nicht zu interessieren“. Steuer-Schuldner ist ja in diesem Fall der Selbständige. Wenn du dir den Maler ins Haus holst, zahlst du ja auch nicht für ihn seine Steuern ans Finanzamt.

Mein Bauch ist auch der Meinung, dass man hier auf die verkehrsübliche Sorgfalt abstellen sollte. Wenn mir der Klavierlehrer schon so kommt und mich fragt ob ich nicht das ohne Rechnung machen wollen würde; also einem die Steuerhinterziehung förmlich breit unter die Nase reibt…also ich würde da Abstand nehmen (aber eher aus beruflichen Gründen). Wenn er aber mir gegenüber als „ordentlicher Steuerzahler“ auftritt, mache ich mir da keine Gedanken. Ob es sowas wie eine „Mitwisserschaft“ gibt, weiß ich nicht und wenn dann, dann eher nur bei den großen Stilblüten dieser Nation wo es richtig um Geld und fiese Machenschaften geht…aber da schweife ich ab.

Aber da kann ich nur wieder sagen: Steuer-Schuldner ist der Selbständige. Und bei einer Barzahlung dürfte die Nachvollziehbarkeit des Geldweges schwierig sein.

Und in Bezug auf die erste Anfrage, weil da was mit Arbeitgeber angeklungen ist. Man wird nicht automatisch Arbeitgeber, nur weil man sich mal den Klavierlehrer ins Haus holt. Ein Charakteristikum des Arbeitgebers ist die Betreibung eines Gewerbes mit Gewinnerzielungsabsicht, Einstellung von Arbeitnehmern, etc.

Der Klavierlehrer ist aber nur ein stino Dienstleistungsvertrag.

Wenn du dir den Maler ins
Haus holst, zahlst du ja auch nicht für ihn seine Steuern ans
Finanzamt.

Warum ist Schwarzarbeit wohl im SchwarzArbG und irgendwie auch im Sozialgesetzbuch geregelt, und warum taucht das Wort nicht einmal im EStG auf?

Mein Bauch ist auch der Meinung,

Dein Bauch hat nicht wirklich etwas mit dem zu tun, was man in einem Expertenforum erwartet.

Ob es
sowas wie eine „Mitwisserschaft“ gibt, weiß ich nicht

,gebe aber trotzdem meine Tipps.
ich habe mal vervollständigt

Aber da kann ich nur wieder sagen: Steuer-Schuldner ist der
Selbständige.

Hier ging es doch um Schwarzarbeit und nicht um Steuerschulden.

Ein Charakteristikum des Arbeitgebers ist die Betreibung
eines Gewerbes mit Gewinnerzielungsabsicht, Einstellung von
Arbeitnehmern, etc.

Und deshalb müssen Privatleute ihre Putzhilfe auch nicht anmelden?
Man muss kein AG im eigentlichen Sinne sein, damit man Leute schwarz beschäftigen kann.

Im Ergebnis mit dem Klavierlehrer bin ich allerdings bei dir.

Dankeschön für die Infos.
Lasse mir eine Rechnung geben,
dann denke ich, ist das ok.

Gruß Jörg

Warum ist Schwarzarbeit wohl im SchwarzArbG und irgendwie auch
im Sozialgesetzbuch geregelt, und warum taucht das Wort nicht
einmal im EStG auf?

Diese Frage kann ich nicht beantworten, für das EStG fehlen mir 2kg Gehirnzellen um da durchzusteigen.

Hier ging es doch um Schwarzarbeit und nicht um
Steuerschulden.

Die Überschrift war Schwarzarbeit. Für mich bezieht sich das auf Arbeitgeber / Arbeitnehmerverhältnisse, aus beruflichen Gründen. Als ich um Klärung des Sachverhalts gebeten habe, kam dann irgendwie Gewerbe ins Spiel und Steuern. Ist für mich ein Selbständiger und kein Arbeitgeber. Ergo für mich auch keine Schwarzarbeit.

Ein Charakteristikum des Arbeitgebers ist die Betreibung
eines Gewerbes mit Gewinnerzielungsabsicht, Einstellung von
Arbeitnehmern, etc.

Und deshalb müssen Privatleute ihre Putzhilfe auch nicht
anmelden?
Man muss kein AG im eigentlichen Sinne sein, damit man Leute
schwarz beschäftigen kann.

Damit man Arbeitgeber wird, müssen noch andere Faktoren erfüllt werden, dass sollte nur mal ein grober Umriss sein. Und Privathaushalte müssen zwar auch „bezahlen“, doch zum einen sind die Abgaben niedriger, es gibt besondere Zahlungsmodalitäten und gelinde gesagt werden sie stiefmütterlich bei den Behörden behandelt.

Und die Frage wäre hier auch, wie streng man „Schwarzarbeit“ auslegt. Also ob das schon bei der nachbarschaftlichen Hilfe anfängt gegen einen Kasten Bier oder ob da der Nachbar fünf Wochen das ganze Haus malern muss gegen 5000 Euro bar auf die Hand.

Laut Wiki zählen dazu nicht schon Gefälligkeitsleistungen.

Und hinter Schwarzarbeit steckt ja aktives Handeln, das heißt man hinterzieht Steuern/Sozialversicherung mutwillig. Nur weil Omi bei der Abrechnung vergessen hat, rechtzeitig jemanden bei der Krankenkasse anzumelden, ist das noch keine Schwarzarbeit.

Diese Frage kann ich nicht beantworten, für das EStG fehlen
mir 2kg Gehirnzellen um da durchzusteigen.

Ich verkneife mir jetzt mal einen bissigen aber passenden Kommentar.

Die Überschrift war Schwarzarbeit. Für mich bezieht sich das
auf Arbeitgeber / Arbeitnehmerverhältnisse, aus beruflichen
Gründen.

Wenn du keine Ahnung hast, was Schwarzarbeit ist, verstehe ich nicht so recht, warum du hier wertlose Tipps zu genau diesem Thema gibst.

Ergo für mich auch keine
Schwarzarbeit.

„Für dich“ - interesseirt hier aber keinen. Du befindest dich in einem Forum, in dem Leute nach rechtlichen Fakten fragen. Deine Meinung gehört nicht dazu.

Damit man Arbeitgeber wird, müssen noch andere Faktoren
erfüllt werden, dass sollte nur mal ein grober Umriss sein.

Nein, um Arbeitgeber zu werden, muss man nur einen AN einstellen.

Und die Frage wäre hier auch, wie streng man „Schwarzarbeit“
auslegt.

Nein, die Frage ist, ob du den ausgesprochen fest definierten Begriff einzuordnen weißt oder nicht. Letzteres ist der Fall.

Nur weil
Omi bei der Abrechnung vergessen hat, rechtzeitig jemanden bei
der Krankenkasse anzumelden, ist das noch keine Schwarzarbeit.

Du solltest beim Team nachfragen, ob man dieses Zitat nicht als Warnung für all die, welche auf den Trichter kommen könnten, auch nur einem deiner Postings irgendwelche Bedeutung zukommen zu lassen, als Signatur fest installiert!

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