Schwarzarbeit oder erlaubt Handwerk

Hallo,

darf jemand, der nicht in die Hanwerksrolle eingetragen ist und auch die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt unter nachfolgenden Bedingungen selbständig als Subunternehmer arbeiten, ohne gegen geltende Gesetze und Bestimmungen zu verstoßen?

Der Fall:
Es existiert ein Angebot eines Vertragspartners von einem Kabel-TV-Anbieter. Im Rahmen der angebotenen Tätikeit sollen Kabel-TV, Internet und Telefon-Anschlüsse in Privathäusern hergestellt werden, dies ist mit Leitungsverlegungen, Austausch von TV-Dosen, Einrichtung von Modems und Umrüstungen der Hausverteilungen verbunden, also Arbeiten, die in das Berufsfeld eines Elektrotechnikers bzw. Informationselektronikers fallen. Es müssen hiebei auch teilweise Arbeiten am Stromnetz durchgeführt werden (Stromanschluß für Verstärker, Herstellung und Erweiterung von Potentialausgleich u.s.w.).
Eine Anlernzeit von ca. 8 Wochen ist vorgesehen. Eine bestehende Gewerbeanmeldung ist ebenfalls vorhanden, allerdings nicht im Elektrobereich.

Kann man dieses Angebot unter den oben geschilderten Umständen bedenkenlos annehmen? Bitte, wenn möglich, auf entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen verweisen.
Danke!

Hallo,

Kann man dieses Angebot unter den oben geschilderten Umständen
bedenkenlos annehmen?

Nein, nicht bedenkenlos. Eine zuverlässige Antwort erhält man von der HwK

Bitte, wenn möglich, auf entsprechende
Gesetze bzw. Verordnungen verweisen.

§ 1 HwO. Hier könnte Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 Zif. 1 zutreffen.

Gruß
Otto

Es müssen hiebei auch
teilweise Arbeiten am Stromnetz durchgeführt werden
(Stromanschluß für Verstärker, Herstellung und Erweiterung von
Potentialausgleich u.s.w.).

Arbeiten an Elektroanlagen, die an ein öffentliches Netz angeschlossen sind, dürfen nur durch Betriebe erfolgen, die bei einem Netzbetreiber als Installateur eingetragen sind.
Diese Eintragung erfolgt nur, wenn Meister/Dipl-Ing, Messgerätepark, Haftpflicht,… nachgewiesen sind.

Zudem dürfte spätestens bei diesen Arbeiten die Meisterpflicht greifen.