Schwarzarbeit oder erlaubt?

Hallo,

darf jemand, der nicht in die Hanwerksrolle eingetragen ist und auch die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt unter nachfolgenden Bedingungen selbständig als Subunternehmer arbeiten, ohne gegen geltende Gesetze und Bestimmungen zu verstoßen?

Der Fall:
Es existiert ein Angebot eines Vertragspartners von einem Kabel-TV-Anbieter. Im Rahmen der angebotenen Tätikeit sollen Kabel-TV, Internet und Telefon-Anschlüsse in Privathäusern hergestellt werden, dies ist mit Leitungsverlegungen, Austausch von TV-Dosen, Einrichtung von Modems und Umrüstungen der Hausverteilungen verbunden, also Arbeiten, die in das Berufsfeld eines Elektrotechnikers bzw. Informationselektronikers fallen. Es müssen hiebei auch teilweise Arbeiten am Stromnetz durchgeführt werden (Stromanschluß für Verstärker, Herstellung und Erweiterung von Potentialausgleich u.s.w.).
Eine Anlernzeit von ca. 8 Wochen ist vorgesehen. Eine bestehende Gewerbeanmeldung ist ebenfalls vorhanden, allerdings nicht im Elektrobereich.

Kann man dieses Angebot unter den oben geschilderten Umständen bedenkenlos annehmen? Bitte, wenn möglich, auf entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen verweisen.
Danke!

Hallo,

mit Schwarzarbeit hat das nichts zu tun. Das dürfte wohl eher in die Rubrik Gewerberecht fallen. Insofern kann ich diese Frage auch nicht beantworten.

Mir sind allerdings Schilderungen von Elektrikern bekannt, wonach diverse Gewerbetreibende, die einen Hausmeisterservice angemeldet haben, Elektroarbeiten verrichten. Dies ist - meines Wissens - nicht statthaft. Zur Ausführung von Elektroarbeiten müssen gewisse Qualifikationen vorliegen, die ein Hausmeisterservice sicherlich nicht mitbringt.

Im Übrigen existieren für das Elektrohandwerk gesetzlich festgeschriebene Mindestlöhne. Ein Arbeiter, der überwiegend Elektroarbeiten ausführt, muss diesen Mindestlohn auch gezahlt bekommen. Nun ist es aber wahrscheinlich eher so, dass eine branchenfremde Firma, die Elektroarbeiten ausführt, diese Mindestlöhne nicht zahlen wird (weil man sich als eine solche Firma u. U. nicht als Elektrobetrieb sieht). Trifft das zu, spricht man von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, weil hierdurch beispielsweise auch die Sozialversicherungsabgaben verkürzt werden (§ 266a StGB). Das wäre dann sogar strafbar.

Aber die eigentliche, gewerberechtliche Frage, kann ich leider nicht beantworten. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Gewerbeamt bringt hier Klarheit.

Viele Grüße!