Person A wird beim schwarzfahren kontrolliert und gibt eine (abgelaufene) Monatskarte ab. Diese wird eingezogen und die Person bekommt Post wegen dem Schwarzfahren. Personalien (Ausweisdaten) wurden nicht festgestellt. Lediglich die Daten auf der Monatskarte werden festgehalten.
Kann man dagegen vorgehen und den Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt ablehnen, da offensichtlich keine Personalien aufgenommen wurden? Die echte Identität ist also nicht festgestellt. Man könnte behaupten, es sei eine andere Person gewesen.
So könnte ja jeder mit einer gefundenen/geklauten personenbezogenen Karte, auf Kosten des anderen fahren.