Schwarzfahren -> Widerruf?

Person A wird beim schwarzfahren kontrolliert und gibt eine (abgelaufene) Monatskarte ab. Diese wird eingezogen und die Person bekommt Post wegen dem Schwarzfahren. Personalien (Ausweisdaten) wurden nicht festgestellt. Lediglich die Daten auf der Monatskarte werden festgehalten.

Kann man dagegen vorgehen und den Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt ablehnen, da offensichtlich keine Personalien aufgenommen wurden? Die echte Identität ist also nicht festgestellt. Man könnte behaupten, es sei eine andere Person gewesen.

So könnte ja jeder mit einer gefundenen/geklauten personenbezogenen Karte, auf Kosten des anderen fahren.

Hat die Karte ein Lichtbild drauf?

Nein, die Karte hat lediglich Name, Adresse, Wohnort, Unterschrift und Geb.datum.

Wär es nur ein Beweis mit Lichtbild?

Nicht behaupten, Du meinst l ü g e n !

Dann mach es doch.

Man könnte natürlich den Ausweis auf Fingerabdrücke untersuchen lassen. Aber Person A könnte auch Handschuhe getragen haben. Man könnte den Kontrolleur als Zeugen befragen - aber ob der sich nach Wochen wirklich an alle Schwarzfahrer erinnern kann? Man könnte den ungültigen Ausweis als Indiz werten - aber nicht als Beweis.

Ich persönlich bezweifle, dass hier wirklich bewiesen werden kann, dass die Person gefahren ist. Aber ein Richter könnte das anders sehen. Natürlich besonders dann, wenn Person A schon vorher aufgefallen ist.

Also: Person A muss schon selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen will und im Zweifel Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hätte oder lieber die sichere Variante wählt und die 80€(?) zahlt.

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Ich hab gehört, die Leute dort sollen ein gutes Personengedächtnis haben…
Und wenn es dann zu einer Anzeige kommt und vor Gericht gefragt wird, ob der Kontrolleur den Schwarzfahrer wieder erkennt…
Urteil - Vorstrafe…

Hallo pedersn,

  • ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
  • Post wegen Schwarzfahrens (also gibt es Name und Adresse auf der abgelaufenen Monatskarte)

Sollte Person A einen anderen Namen als auf der Monatskarte vermerkt haben, kann man das locker als unlauteren Besitz verstehen.
Was soll dann das Nachgejammere?

Ein Jurist würde zwar gut daran verdienen, ein seriöser Jurist den Fall aber wegen Ausichtslosigkeit wohl gar nicht annehmen.

Mag sein, dass die Gesetze in Deutschland das anders sehen, das Verhalten von Person A scheint auf jeden Fall irgendwie nicht wirklich auf Schuldeingeständnis (wegen Schwarzfahrens) gerichtet zu sein.

Gruß

dafy

Selbstverständlich ist das so.

Hä?
Was Du offensichtlich nicht verstanden hast: ein Fremder könnte die weggeworfene Monatskarte von Person A vorgezeigt haben.
Was ‚unlauterer Besitz‘ sein könnte kann hier niemand überhaupt, geschweige denn ‚locker‘ verstehen.

Woher weiß denn der Inhaber, dass die Identität nicht festgestellt wurde?
Das weiß doch nur der, der angetroffen wurde.

Deine Identität ist vermutlich durch die Daten auf der Monatsfahrkarte und bestehende Kontakte zum Einwohnermeldeamt und ggf. Polizei festgestellt. Schwarzfahren kostet dann diesmal wohl ein bisschen mehr Geld. Finde ich auch richtig.

Frage nicht gelesen?