Schwarzfahren

Hallo ich bin am Mittwoch in den Bus eingestiegen und wurde nach dem fahrschein gefragt ich habe meine Aseag Karte gezeigt war aber im AVV Netz kann man mich dann über die NR die auf der Karte steht bei der Aseag auf schwarzfahren verklagen? ich habe die fahrt aber bezahlt was mit 2.70 noch gerade wenig ist der Busfahrer war sogar do unfreundlich und sagt mir beim durchgehen und das nächste Mal kostet es 60€ ein paar Tage später lag dann die Rechnung zu Hause …
Kann ich dann dagegen Klage einreichen ich habe die fährt ja bezahlt nachdem ich darauf hingewiesen wurde das ich im falschen Netz bin

Wenn du nicht bekannter Wiederholungstäter bist, wird dich niemand wegen Schwarzfahrens verklagen. Allerdings wird wahrscheinlich das Verkehrsunternehmen das Beförderungsentgelt von dir verlangen. Die meisten Verkehrsunternehmen sehen ein erhöhtes Beförderungsentgelt vor, wenn jemand keinen gültigen Fahrschein mit sich führt, häufig in Höhe von 60,00 €.

Guten Morgen Dirk4,

wenn du das Ticket (Beweis) noch hast, kannst du nicht wegen Schwarzfahren bzw. Beförderungserschleichung belangt werden, denn du bist ja sofort beim Einstieg in den Bus vom Busfahrer darauf aufmerksam gemacht worden, das deine Aseag-Karte für diesen Bereich nicht gültig ist; ausserdem hast du direkt ein Busfahrticket beim Busfahrer erstanden.
Kopier das Ticket (Original bleibt bei dir) und schreibe der AVV, das du keine Beförderungserschleichung begangen hast.
Dann einfach abwarten.

Gruss von
ichbinnett

Hallo,

irgendetwas fehlt in deiner Darstellung. Wieso hatte man deine Adresse? Die muss doch jemand aufgenommen haben? Und was wurde dabei gesagt?

Grüße
siboniwe

Das hat mich auch etwas stutzig gemacht.

LG
ichbinnett

Wenn du nur 1sek. wenn der Bus fährt in diesem Bus stehst bist du ein Schwarzfahrer.

Hi,

Das hat er aber nicht gesagt. Wenn der Busfahrer ihn gleich abgewiesen hätte, wäre kein Problem entstanden. Er ist wohl erst während der Fahrt kontrolliert worden (indieGlaskugelguck).

Gruß T

2 Like

Plus Ticket.

Servus,

da hast Du was durcheinander gebracht, alle Linien der ASEAG sind im AVV-Verbundnetz. Du solltest bitte konkret beschreiben, was genau an Deiner Karte ungültig war - sonst kann man nicht beurteilen, ob das erhöhte Beförderungsentgelt gerechtfertigt war oder nicht.

Wenn die Nacherhebung nicht gerechtfertigt ist, ist das passende Rechtsmittel übrigens nicht die Klage, sondern der Widerspruch.

Schöne Grüße

MM

Servus,

hast Du die Beschreibung des Sachverhalts eigentlich gelesen oder wolltest Du nur mal was babbeln?

Schöne Grüße

MM

2 Like

Servus,

die wurde aufgenommen, als die Zeitkarte (Dirk nennt sie „Aseag Karte“) der Aachener Straßenbahn AG gekauft wurde. Man kann sie über die Kundennummer, die auf der Zeitkarte steht, aufrufen.

Stutzig macht eher, dass alle von der Aseag betriebenen Linien im AVV sind, es gibt keine verschiedenen Netze. Vermutlich hat Dirk eine Zeitkarte gezeigt, die in der Tarifzone, in der er einstieg, nicht gültig war - vielleicht auch was ganz anderes. Vielleicht ist er sogar noch so lieb und erzählt, was genau denn eigentlich Sache war.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Dann hätte der Busfahrer ihm aber keine Fahrkarte verkaufen dürfen.

Das ist das, was Dirk mit „lag dann die Rechnung zu Hause“ meint: Es ging um die Nacherhebung des erhöhten Beförderungsentgelts von 60 €, nachdem er ja vermutlich die Einzelfahrt bereits beim Busfahrer bezahlt hatte.

Schöne Grüße

MM

1 Like

hi,

warum nicht? er hätte doch das Schwarzfahren einsehen (bis wohin er auch immer gekommen ist) und dann mit einem Ticket weiter fahren können.

grüße
lipi

Hallo,

klar hat die Aachener Straßenbahn die Kundenadressen von Zeitkartenbesitzern (unübertragbaren Zeitkarten). Aber wenn ich im Bus die falsche Karte zeige, dann muss doch jemand (der Kontrolleur, der Busfahrer?) mindestens die Nummer der Karte aufgeschrieben haben.

Dem Busfahrer zeigt man sowieso nicht seine Karte, also wurde er kontrolliert. Und da wurden seine Details aufgeschrieben - ob nun die Kartennummer oder Name und Adresse.
Dann musste er die Fahrt selbst nachzahlen oder den Bus verlassen. Auch das ist normale Vorgehensweise.

Lediglich der Satz des Busfahrers : „das nächste Mal kostet es 60 Euro“ irritiert mich. WANN hat der Busfahrer das gesagt? Beim Einsteigen? Sonst hat man doch keine Gelegenheit mit dem zu reden. Mit der Kontrolle hat er nichts zu tun. Und wenn er es beim Aussteigen so hinterhergerufen hat, dann ist es einfach eine blöde Bemerkung gewesen, die jeder (ohne irgendwelche Aussagekraft) hätte machen können.

Die Frage bleibt: Was haben die Kontrolleure denn gesagt, als sie Name+Adresse oder Kartennummer aufgenommen haben? Und ja, was für eine Karte wurde denn vorgezeigt?

Grüße
Siboniwe

Servus,

es gibt da auch Systeme, die mit Scannern funktionieren. Da ist das eine Sache von „einmal kurz draufhalten“. Eventuell wird Dirk dazu noch was berichten, ich glaub aber eher nicht.

Das ist möglich; es ist auch möglich, dass der Busfahrer die Karten kontrollierte, so wie das vielerorts (u.a. bei HSB - Bussen) am Abend und an Sonntagen und auf Überlandlinien praktiziert wird. Bei einem Kontrolleur hätte Dirk keinen Einzelfahrschein für die Strecke kaufen können, für die vermutlich seine Zeitkarte nicht gilt.

Schöne Grüße

MM

Das wäre doch Unsinn gewesen. Warum soll man fürs Schwarzfahren belangt werden und dann noch zusätzlich ein Ticket kaufen?

hi,

ich verstehe dich nicht ganz.
Die Person wird kontrolliert, die Daten werden aufgenommen.

Was soll die Person nun machen, wenn die Haltestelle, zu der sie möchte, nicht erreicht ist?
Nochmal Schwarz fahren?
Natürlich erwirbt man dann, mit gesenktem Kopf, ein Ticket wie jeder andere auch.

und ja, es liest sich so, als wenn die Schwarzfahrt unmittelbar nach dem Einsteigen erkannt wurde. Aber nicht durch eigenes Nachfragen, sondern durch Kontrolle des Fahrers.

grüße
lipi

nein, das erhöhte Beförderungsentgelt (hier die 60.-) sind als Fahrschein zu sehen und man kann damit seine Fahrt fortsetzen ohne einen zusätzlichen Fahrschein zu entwerten.

Sicher? Bei der Eisenbahn jedenfalls war das zwar früher so, heutzutage mußt Du zusätzlich zum EBE einen Fahrschein löhnen.

Gruß T