Schweigepflicht der Krankenkasse ?

Hallo liebe Leute,

Darf mein Arbeitgeber bzw die Personalabteilung bei meiner Krankenkasse anrufen und erfragen, ob ich dort meine krankmeldung hingeschickt habe?
Darf die Krankenkasse diese Info an meinem Arbeitgeber weiter geben ?

Danke im voraus

Ich frage mich, wieso der das tun sollte? Ich hab das grad grippebedingt selber durch: man geht zum Arzt, wird für arbeitsunfähig befunden und kriegt drei Zettel mit, auf denen steht von wann bis wann man voraussichtlich krank ist und wo teilweise unterschiedliches (Diagnose oder halt auch nicht) draufsteht. Und diese drei Zettel verteilt man gleichmäßig:

  1. einen an den Arbeitgeber
  2. einen an die Krankenkasse
  3. einen in die eigene Ablage §

Und beim Arbeitgeber gibt man doch auch meist zudem noch in irgendeiner Form (telefonisch, per Mail oder so) Bescheid (wenn ich mich recht erinnere steht das sogar irgendwie in meinem Vertrag, dass ich das tun muss). Was also ist in diesem Fall anders gelaufen, dass der Arbeitgeber überhaupt auf so eine drollige Idee kommt?

Andersrum kann ich mir das vorstellen und habe das auch schon öfters erlebt. Der AG beantragt bei der Krankenkasse über die Umlageversicherung einen Teil des fortgezahlten Arbeitsentgeltes als Erstattung. Liegt die AUB der Krankenkasse nicht vor (was durchaus öfters vom AN vergessen wird), beantragt die KK beim AG eine Kopie, um sich den Anspruch bescheinigen zu lassen.
Andersrum, wie du geschildert hast, habe ich tatsächlich Bauchschmerzen. Aber das wird dir @Guenter_Czauderna bestimmt beantworten können.

Soon

Hallo,
und genau so wird es sein , nehme ich jedenfalls an - Der Arbeitgeber will sich seine Lohnfortzahlung wiederholen von der Lohnausgleichskasse (Krankenkasse) und damit das problemlos klappt, er natürlich seinen Teil der Meldung auch hat, vergewissert er sich, dass auch die Krankenkasse ihren Teil bekommen hat.
Eine andere Erklärung dafür gibt es meiner Meinung nach nicht.
Er könnte seinen Erstattungsanspruch auch ohne diese Rückfrage halten, wenn die Kasse keine Meldung hätte, würde sie grundsaetzlich den Erstattungsanstrag ablehnen (kommt auch auf die Dauer an), wenn der Arbeitgeber Zweifel an der AU. hätte, kann er die Kasse beauftragen den MDK einzuschalten und wenn es Vorerkrankungen innerhalb der letzten sechs Monate gab, kann er eine Zusammenhangsanfrage an die Kasse stellen.
Anfrage an die Kasse um dem Mitarbeiter/in zu schaden, das kann ich mir in diesem Fall nicht vorstellen.
Konkret auf die Frage - ja, die Kasse darf dem Arbeitgeber bestätigen dass die Meldung dort vorliegt, was sie nicht darf - die Diagnose nennen.
Gruss
Czauderna

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Danke dir Günther, genauso dachte ich es auch.

Soon

OK, jetzt hänge ich mich mal dran an diese Frage.

Ich hörte von einem Kunden, dass dieser „alleine schon wegen der Ausgleichszahlung“ eine AUB vom ersten Tag der AU sehen will.
Ich mach das nicht. Mir reicht die ab drei Tagen.
Ich schicke meinen Monteur mit Durchfall nicht zum Arzt.

Und ich lasse mir ein selbstgestaltetes Formular ausfüllen und unterschreiben. Da steht drin, dass er z.B. am 05.02.19 und 06.02.19 arbeitsunfähig erkrankt war, dass er dazu keine AUB vorlegen muss und auch keine AUB hat, weil er nicht beim Arzt war.

Das gebe ich meinem Steuerberater (macht die Lohnabrechnungen), und bislang hat die IKK stets ihren Part übernommen.

Jetzt höre und lese ich wiederholt, dass das gar nicht so einfach geht? Aber bei mir ist das kein Problem - oder kommt am Ende eines Tages die Kasse zu mir und will die ganzen Millionen zurück haben?

Keine Angst, das passiert nicht. Die KK möchten es halt nur genau haben und am besten schriftlich.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz stehen zwei Pflichten, die Anzeigepflicht und die Nachweispflicht. Die Nachweispflicht ist ziemlich weit gefasst und erlaubt den AG auch eine ziemlich lockere Handhabung in den ersten drei Tagen mit der AUB. Will sagen, wenn in deinem Betrieb die ersten drei Tage nicht nachweispflichtig sind, muss die KK auch ohne Nachweis erstatten.

Soon

Also ich weiss nicht warum die Personalabteilung das in meinem Fall wissen wollte. Die lohnfortzahlung usw Das macht doch eher die Buchhaltung oder nicht.

Meine AU hatte ich bereits am 1. Tag des Kranken Tages an den AG per Mail geschickt und war nur 2 Tage krank. So machen wie das immer, erst per Mail dann mitbringen wenn wir da sind.

Vermutlich hat sie die AU verloren.

Hallo,
richtig - in der Praxis werden bis zu drei Tage auch dann erstattet wenn es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt. Richtig ist aber auch dass der Arbeitgeber berechtigt ist eine Arbeitsunfäöhigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag zu verlangen.

Gruss
Czauderna

Hallo,
nein, nicht immer - ich kenne viele Betriebe, bei denen, wenn vorhanden, so etwas ausschliesslich die Personalabteilung macht, die dann ggf. das Finanzielle an die Buchhaltung weitergibt.
Mein Rat - frag doch einfach mal nach - woher hast du eigentlich die Information ?
Gruss
Czauderna