OK, jetzt hänge ich mich mal dran an diese Frage.
Ich hörte von einem Kunden, dass dieser „alleine schon wegen der Ausgleichszahlung“ eine AUB vom ersten Tag der AU sehen will.
Ich mach das nicht. Mir reicht die ab drei Tagen.
Ich schicke meinen Monteur mit Durchfall nicht zum Arzt.
Und ich lasse mir ein selbstgestaltetes Formular ausfüllen und unterschreiben. Da steht drin, dass er z.B. am 05.02.19 und 06.02.19 arbeitsunfähig erkrankt war, dass er dazu keine AUB vorlegen muss und auch keine AUB hat, weil er nicht beim Arzt war.
Das gebe ich meinem Steuerberater (macht die Lohnabrechnungen), und bislang hat die IKK stets ihren Part übernommen.
Jetzt höre und lese ich wiederholt, dass das gar nicht so einfach geht? Aber bei mir ist das kein Problem - oder kommt am Ende eines Tages die Kasse zu mir und will die ganzen Millionen zurück haben?