Schweigepflicht der Lehrer bei volljährigen

Hallo Leute,

meine Mutter und ich haben vor kurzem angefangen zu streiten von wegen Schule und so und meint ich würde die ganze Zeit schwänzen.

Ich muss allerdings zugeben dass ich wirklich oft fehle, aber entschuldigt mit Attest.

Nun hat meine Mutter mir gedroht bei der Schule anzurufen und zu fragen wie viele Fehlstunden ich habe.

Dürfen die in der Schule es meiner Mutter sagen? Ich bin 21 Jahre alt.

Danke für eure Antworten.

Hallo Isana,

meine Mutter und ich haben vor kurzem angefangen zu streiten
von wegen Schule und so und meint ich würde die ganze Zeit
schwänzen.

Ich muss allerdings zugeben dass ich wirklich oft fehle, aber
entschuldigt mit Attest.

Aber wenn du Attests hast, müsste deine Mutter das doch eigentlich wissen, oder merkt sie nicht, wenn du krank bist?

Nun hat meine Mutter mir gedroht bei der Schule anzurufen und
zu fragen wie viele Fehlstunden ich habe.

Dürfen die in der Schule es meiner Mutter sagen? Ich bin 21
Jahre alt.

Seit „Erfurt“ gibt es - zumindest hier in RLP einen Passus in der Schulordnung, der bei schwerwiegenden Ereignissen die Schule verpflichtet, auch bei volljährigen Schülern die Eltern zu benachrichtigen. Ob allerdings die reine Anzahl von attestierten Fehlstunden dies bereits rechtfertig, bezweifle ich. Ich würde in diesem Fall deiner Mutter, falls sie bei mir anriefe, raten, mit dir zu sprechen…
Gruß Orchidee

Hallo!

Nun hat meine Mutter mir gedroht bei der Schule anzurufen und
zu fragen wie viele Fehlstunden ich habe.

Dürfen die in der Schule es meiner Mutter sagen? Ich bin 21
Jahre alt.

Seit „Erfurt“ gibt es - zumindest hier in RLP einen Passus in
der Schulordnung, der bei schwerwiegenden Ereignissen die
Schule verpflichtet, auch bei volljährigen Schülern die Eltern
zu benachrichtigen.

Ja, das gibts in Bayern auch. Allerdings muss der Kontakt da von der Schule ausgehen, das heißt, die Schule muss die Eltern darüber informieren, dass der Sprössling nie in die Schule geht. Allerdings scheint die Schule hier ja keinen Handlungsbedarf zu sehen.

Ob allerdings die reine Anzahl von
attestierten Fehlstunden dies bereits rechtfertig, bezweifle
ich. Ich würde in diesem Fall deiner Mutter, falls sie bei mir
anriefe, raten, mit dir zu sprechen…

Das wird die Schule vielleicht auch machen. Wenn du sicher gehen willst, isana, kannst du die Schule anweisen, deine Mutter nicht über dein schulisches Fortkommen zu informieren, falls sie anruft, das finde ich aber schon einen sehr harten Schritt.

LG, Sarah

Hallo Isana, es kommt darauf an, ob du auf eine private oder eine öffentliche Schule gehst. Bei Privatschulen sind in der Regel die Eltern Vertragspartner der Schule - sie bekommen daher auch Auskunft über ihre volljährigen Kinder. An staatlichen Schulen haben sie keinen Anspruch auf Auskunft.
florestino