Schweigepflicht verletzt?

Hallo,
ich
würde gerne wissen ob eine Arztpraxis,genauer genommen eine Arzthelferin ihre Schweigepflicht verletzt,wenn sie eine Patientin in Gegenwart anderer Patienten im Eingangsbereich der Praxis auf die Diagnose anspricht.

Folgendes ist vorgefallen:
Meine freundin und ich waren bei ihrem Gynäkologen.da e einen schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt.
Die Arzthelferin am Empfang fing sofort an sie zu belehren darüber wie. man verhüten muss und machte ihr schwere Vorwürfe .unmittelbar an den Empfangsbereich grenzt der Wartebereich in dem andere Patientinen warteten.
Dies war natürlich extrem unangenehm für uns und meine Freundin war den tränen nahe.
ich empfinde dieses Verhalten schon als Rechtsverletzung.würde mich aber über eine Aussage eines Profis freuen.

Hallo,

diese Thematik gehört nicht an einen Empfangstresen einer Arztpraxis. Weder die Arzthelferin noch der Arzt selbst sollten irgendeine Wertung der Situation vornehmen und schon gar nicht in der „Oeffentlichkeit“ vor den Ohren anderer Patienten - unabhängig von der angesprochenen Schweigepflichts-Problematik.

Grundsätzlich gehört deine Frage vermutlich besser ins Rechtsbrett.

Hier ein paar allgemeine Ausführungen zum Thema Schweige- / Verschwiegenheitspflicht, die ich mal aus einem anderen Grund aus Wikipedia zusammengekürzt habe. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind auch nichts als Rechtsberatung zu verstehen.

Aerztinnen und Aerzte sind ebenso wie Angehörige nichtärztliche Heilberufe und berufsmässig tätige Gehilfen verpflichtet, über das zu schweigen, was ihnen Patienten anvertrauen. Wir sprechen hier von Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht genannt).

Geschützt werden hiermit sämtliche (persönliche) Informationen, die der Patient dem Arzt (und oben genannten Personen) anvertraut bzw. die im Rahmen eines Arzt-Patienten-Verhältnisses erhoben werden. Das beginnt bei der Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis besteht, umfasst aber auch sämtliche Informationen zu Krankheitsverlauf / Verletzung / Unfall, Ergebnissen von Untersuchungen, die eigentliche (Verdachts-)Diagnose als auch getroffene Massnahmen. Ebenfalls unterliegen sämtliche anderen anvertrauten Informationen als auch Informationen, die auf den Patienten rückschliessen lassen, der Verschwiegenheitspflicht.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedem gegenüber – d.h. auch gegenüber anderen Aerzten, Familienangehörigen des Patienten von Arzt und Patient und dauert über den Tod des Patienten hinaus, per se zunächst auch gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Bei Minderjährigen sind sowohl Alter als auch Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen.

Durchbrochen darf die Verschwiegenheitspflicht nur in folgenden Situationen:
(1) Der Patient willigt ausdrücklich ein.
(2) Im Falle der mutmasslichen / konkludenten Einwilligung.
(3) Im Falle der gesetzlichen Offenbarungspficht, z.B. im Rahmen von gesetzlichen Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz. Oder auch im vorgegebenen Masse gegenüber Sozialleistungsträgern (Krankenkassse, Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
(4) Bei bestehendem Offenbarungsbefugnis / -pflicht aus der sogenannten Güterabwegung, z.B. bei Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands gemäss § 34 StGB. Hier wird entschieden, ob eine anvertraute Information die Gefährdung eines höherwertigen Rechtsguts gefährdet und somit schwerer wiegt als die Verschwiegenheitspflicht. Stichwortartig sind hier Selbst- oder Fremdgefährdung genannt.

Rechtliche Grundlagen für die Verschwiegenheitspflicht finden sich in:

  • Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • § 203 Abs. 1 des Strafgesetzbuches
  • in der Berufsordnung der Aerztekammern der einzelnen Bundesländer

Quelle: Viele Grüsse, (B)Engel

Was hat denn der Arzt der Praxis dazu gesagt nachdem ihr ihm gleich danach von dem Vorfall erzählt habt?

Sie können dagegen natürlich rechtliche Schritte gegen diese „Ärztin“ einleiten.

Was für eine „Ärztin“ ?

Die Rede war von der Arzthelferin…

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Was für eine „Ärztin“ ?

Die Rede war von der Arzthelferin…

Genau! Und die hat sich aufgespielt wie ne Ärztin, hat sich aber nicht an die Gesetze gehalten.

Da es Zeugen gibt, würd ich hier mal ne Anzeige erstatten…

Gruß, Noi

Eine Arzthelferin?
Ok, das habe ich überlesen, aber jetzt erfasse ich die ganze Dimension dieses Vorfalls!
Natürlich kann die Patientin diese Arzthelferin juristisch anprangern, sowas geht wirklich gar nicht. Im besten Fall verliert die Gute ihren Job.
Sie hätte dieser Person ruhig ihre Antwort sagen können, ein rauher Ton wäre da allemal akzeptabel.
Wenn diese Arzthelferin gerne anderen eine Standpauke hält, dann kann sie ja bei sich selbst anfangen, wieso hat sie nicht Medizin studiert, sondern ist nur eine einfache Arzthelferin?
Was für ein Individuum…
…einfach anzeigen und der Ärztekammer melden, dann ist sie ihren Job schon los.

Blödsinn

Natürlich kann die Patientin diese Arzthelferin juristisch
anprangern, sowas geht wirklich gar nicht. Im besten Fall
verliert die Gute ihren Job.

Der Einzige, der ihr den Job kündigen kann, ist der Arbeitgeber, in diesem Fall offensichtlich die Ärztin.

Keine Ärztekammer kann einen Mitarbeiter eines anderen Unternehmens (nichts anderes ist die Arztpraxis) entlassen!

Aber egal, was relaistisch ist, hauptsache Du hast eine Meinung, die auf keinerlei Wissen fußt - kennt man ja bei Dir …

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Sind Sie es, WorkingAnja?

Dass du nichtmal in der Lage bist, den Namen eines Absenders sinnentnehmend zu erfassen, wundert mich jetzt nicht wirklich …

Es wäre hier echt jedem geholfen, wenn du damit aufhörtest, falsche Dinge zu behaupten und dann auf die Forderungen nach Belegen auch noch dumm pampig reagierst, statt deie abstrusen Behauptungen auch nur im Ansatz mit Belegen zu untermauern - ok, aber wie solltest du das auch können?

Ich bin hier jetzt raus, da klar ist, dass du Blödsinn erzählt hast, und nichts weiter gesagt werden muss.

Gut, dass Sie endlich abzischen, wer immer Sie auch sind.

Hallo Sie,

Noch bin ich in der Lage Ihnen direkt meine Meinung zu sagen.

Aber scheinbar ist jemand nicht mit Ihrer Meinung einverstanden.
Ich kann gar nicht verstehen warum. Sie haben doch eindeutig recht.

Sowas

Anja

Sind Sie es, WorkingAnja?

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