Hallo, inwieweit unterliegt ein Versicherungsmakler der Schweigepflicht? Nehmen wir an, ein Klient hat geheiratet. Darf er diese Tatsache einem Freund erzählen?
Kann der Klient dem Makler untersagen, diese Informationen weiterzugeben?
Danke…
Servus,
Strafbar gem. § 203 StGB, der die Schweigepflicht für einzelne Berufsgruppen im engeren Sinn regelt, ist das nicht.
Tröste Dich - der Typ ruiniert sich durch diese Schwatzhaftigkeit sein Geschäft - das ist für jemanden, der weiter nichts gelernt hat, schon Strafe genug.
Andererseits ist die Eheschließung ihrer Natur nach die öffentliche Bekundung, dass zwei Leute beabsichtigen, Tisch und Bett für den Rest ihres Lebens zu teilen. Insofern gibt es da doch eigentlich kein Geheimis, das ausgeplaudert werden könnte?
Schöne Grüße
MM
Schweigeplicht im rechtlichen Sinne gibt es da AFAIK nicht, wohl aber einen Verstoß bzgl. des Datenschutzes.