Ohje - einschlägige Erfahrungen mit diesem Thema fehlen mir (glücklicherweise), und Jura habe ich leider auch nicht studiert. Daher würde ich zu diesem Thema lieber mal ausgiebig googeln (erweiterte Suche, Stichworte: Vollstreckungsrecht schweizer Titel in Deutschland) oder sogar anwaltlichen Rat einholen. Auch hier habe ich gerade zu diesem Thema schon mindestens einen Thread gefunden, allerdings bzgl. Vollstreckungstiteln aus Deutschland in die Schweiz.
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass man das Problem über die Landesgrenzen hinweg nur aufschiebt, aber keinesfalls aus der Welt schafft.
Ein Eintrag im schweizer Betreibungsregister wird zwar kaum direkt einen Schufa-Eintrag nach sich ziehen, zumal beide Systeme nicht einander entsprechen, denn in der Schweiz kann immer noch theoretisch jeder jeden betreiben.
Was aber die Pfändung bzw. das Vollstreckungsrecht betrifft: Natürlich können schweizer Behörden nicht direkt im Ausland vollstrecken oder umgekehrt. Dennoch würde ich nicht davon ausgehen, dass man sich der Schuldentilgung durch Rückzug nach Deutschland auf Dauer entziehen kann. Es wird vermutlich für die schweizer Gläubiger mit Sicherheit etwas langwieriger und komplizierter, in Deutschland einen Titel zu bekommen. Aber bei berechtigten Forderungen in signifikanter Höhe werden diese mit Sicherheit eines Tages auch in Deutschland einklagbar und ggf. vollstreckbar sein.
Viel Glück!