Schweizer-Finanzvermittlung Betrug Kosten Inkasso ?

Servus,

ich habe heute morgen im Internet nach Kreditmöglichkeiten im 1000€ Bereich gesucht da ich momentan doppelte Kosten habe dadurch dass ich mich von meiner Lebensgefährtin getrennt habe, die mir zuletzt auch nicht die Miete für den letzten Monat als auch die Hälfte der Jahresabrechnung gezahlt hat.
Ich bin auf Kredit-Store24.de gelandet wo man ausdrücklich eine „kostenlose“ Infroabfrage machen konnte. Schnell ein paar Daten eingetippt und ich dachte man bekommt dann einfach seine Kreditwürdigkeit und die Zinsen und bei welcher Bank man am Besten geht angezeigt, aber nichts da. Es heißt dann geben Sie uns 24 Stunden Zeit, Sie bekommen E-Mail und Post mit einem Angebot und stellen Sie keinen Antrag bei anderen Kreditinstituten.
Wie was wo? Ich wollte doch nur wissen wie meine Kreditwürdigkeit ist und zu welcher Bank ich gehen soll für die günstigsten Zinsen!?
Ich bekam soeben eine E-Mail von [email protected] dass Sie meine Daten bekommen haben und nun die weitere Bearbeitung stattfindet.

Nun habe ich mal bisschen nach dieser Schweizer-Finanzvermittlung gegoogelt und da kamen ganz miese Sachen raus, von Leuten die schreiben dass diese schon heftig belangt worden mit Inkassokosten nur für dies „Bearbeitung“.

Jetzt ist meine Frage, was kann ich tun?

Ich habe zwar schon auf die E-Mail reagiert mit förmlich dem Hinweis dass ich keine weitere Bearbeitung wünsche und dies ein Missverständnis gewesen ist, jedoch keine Reaktion von denen bisher.

Gruß
Freakazoid

Hallo,

wenn man seine Kreditwürdigkeit in Erfahrung bringen möchte, sollte eine Selbstauskunft bei der Schufa die erste Wahl sein.

Was sagen denn die AGB der genannten Internetseite? Unter welchen Bedingung kommt ein Vertrag über welche Leistungen zustande?

Mir ist bewusst, dass man die AGB gerne links liegen lässt, dass man bei Ich bestätige, dass ich die AGB gelesen habe. gerne ein Häkchen setzt, ohne wirklich auf den Link geklickt zu haben und die AGB wirklich gelesen zu haben. Vor allem, wenn man in einer persönlichen Krise steckt, und den Kopf eigentlich mit anderen Dingen voll hat. Aber gerade wenn man viele persönliche Daten eingeben soll, sollte man die AGB auf jeden Fall vorher lesen.

Ja, es könnte sein, dass Du einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen bist, der für Dich kostenpflichtig ist. Nein, ich werde die AGB des Anbieters nicht für Dich durchforsten.

Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Naja, ich habe doch mal geschaut, die eine Seite hat als AGB nur ein paar Gemeinplätze, und die andere hat gar keine AGB. Das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages ist damit fraglich. Aber gerade ohne AGB sollte man keinen Service nutzen.

Wie an jeder Stelle im Internet empfohlen wird, wenn es um diesen Dienstleister geht: Widerruf schreiben (am besten natürlich als Einschreiben mit Rückschein), auf gar keinen Fall etwas bezahlen, auch nicht per Nachnahme, und ein dickes Fell für die nächsten Monate zulegen. Es könnte Mahnungen hageln…

Hallo,

das Unternehmen hat laut Impressum seinen Sitz in Deutschland, was bedeutet, daß in jedem Falle das BGB (=bürgerliches Gesetzbuch) gilt. Dort ist seit einiger Zeit geregelt, daß ein Kreditvermittler nur dann seine Provision einstreichen kann, wenn das Darlehen ausgezahlt und die Widerrufsfrist abgelaufen ist (sprich: er auch seine Arbeit getan hat). Bis dahin dürfen nur erforderliche (!) Auslagen in Rechnung gestellt werden (vgl. § 655c ff. BGB).

Gruß
C.

Ich habe mir über all die Jahre nie was zu schulden kommen lassen, hab weder Bankschulden, noch Privatschulden oder laufende Kredite usw. deshalb mach ich mir um Schufa keine Gedanken. Ich wollte lediglich Konditionen und Bankvergleiche wissen für einen Kredit, darum ging es mir hier im eigentlichen Sinne.

Ich habe die AGB schon gelesen, aber es steht auch auf der Seite „100% kostenfreie Kreditanfrage online“ und „Unverbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden“.
Nur hat mich erst die E-Mail stutzig gemacht, dass dort direkt auf eine Bearbeitung hingewiesen wird und wie man das so gerne kennt, Leute sich sowas gern bezahlen lassen. Daraufhin hab ich nach dieser Schweizer-Finanzvermittlung gegoogelt und diese miesen Erfahrungberichte gelesen wo gesagt wird dass die Leute sich über diese Methode Inkasso Mahnung und dergleichen eingehandelt haben.
Ich kenn mich mit dem BGB soweit nicht mehr aus, ob dort jetzt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, ohne dass ich meine Unterschrift unter irgendwas gesetzt habe und mir Kosten in Rechnung gestellt werden können. Ich sag nur Ebay, da muss man ja auch nirgends eine Unterschrift setzen :confused:

Ich kenn mich mit dem ganzen Paragraphenzeugs nicht aus, aber liege ich da richtig dass nach § 356 Absatz 4, diese Schweizerfinanzvermittlung die 24 Stunden angesetzt hat zur Erfüllung ihrer Tätigkeit sodass kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann, da die die Leistung schon erbracht ist nach den 24 Stunden?

Ich mache es ganz einfach: so lange das Geld aus dem vermittelten Kredit nicht auf Deinem Konto ist, dürfen die nicht mehr in Rechnung stellen als erforderliche (!) Auslagen (also Porto, angeforderte Grundbuchauszüge usw.).

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