Hallo,
1 Seite unseres Grundstückes liegt an einem bewirtschafteten Feld.
Jetzt nach 3 Jahren fäng der Bauer an ärger zu machen.
Nun meine Frage:
kann mir mal einer verraten, ob das Schwengelrecht in NRW noch gültigkeit besitzt? ich möchte gern eine Mauer hinter der Grenze auf meinem Grundstück errichten, darf ich das? Wenn ja ist das wie bei nachbarn das der Bauer sich Geldmässig beteiligen muss?
Noch ne andere Frage habe ich, die andere Grenze liegt zu einem normalen nachbar … :
wie sieht das aus mit Bambus, wie weit muss er von der grenze entfernt gesetztwerden, wenn es als sichtschutz dienen soll? Unsere stadt schreibt nichts vor. Die sagen nur ich soll im Nachbarschaftsrecht nachschauen. Aber unter was wird bambus eingeordnet? Baum … Strauch … Gras???
wäre echt toll wenn mir endlich jemand helfen kann.
Denn das internet gibt nicht viel über das schwengelrecht her …