hallo,
wie sieht das denn mit dem Schwengelrecht in Nds zwischen
einer Landwirtschaftlichenfläche und einem bebauten
Grundstück? Muss der Hauseigentümer mit seinem Gartenzaun
einen Grensabstand einhalten? was hat der Landwirt für
Rechte/Pflichten?
gruß m.
Hallo m ,
prinzipiell gilt hier das gleiche wie bei zwei Hausgrundstücken die aneinander liegen.
Grenze ist die offizielle Grundstücksgrenze.
Rechtlich gesehen kann ich den Gartenzaun als Hausbesitzer genau an die Grenze stellen.
Der Hausbesitzer muss keinen Mindesabstand zur landwirtsch. Fläche einhalten.
In der Regel sieht es so aus dass aus praktischen Gründen der Landwirt etwa einen Abstand von 2 Metern hält zu privat Grundstücken.
Verpflichtet wird der Landwirt durch das Gesetz hierzu nicht.
Die wesentlichen Rechte und Pflichten in Kurzform:
Die Pflichten des Grunstückseigentümer:
-Es dürfen weder Tiere noch irgendwelche Äste von Bäumen oder tech. Sachen den Acker des Landwirts beeinträchtigen
-Es dürfen keine Abfälle (auch Gartenabfälle) nicht auf der Fläche abgelegt werden
-Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein bei trocknem Wetter Feuer zu vermeiden !
Pflichten des Landwirtes :
-Lärm,Geruchs- und Staubbelästigungen sind so gering wie möglich zu halten.
-Wenn auf der fläche Tiere gehalten werden muss die Fläche entsprechend gegen Ausbruch geschützt sein
-Jeglicher Eintrag von Organischen Substanzen
,Düngemittel und Pflanzenschutzmitteln auf das benachbarte Grunstück sind zu vermeiden
- Der Bewuchs der Fläche darf den Nachbarn nicht beeinträchtigen
Also im Allgemeinen die normalen Regeln wie unter Nachbarn !
Solltest du noch Fragen haben stehe ich gerne zur Verfügung.
Kannst die Fragestellung noch gerne konkretisieren.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Vieles weitere sind das Ungenauigkeiten die vor Gericht ausgefochten werden.
MfG Robert