Schwengelrecht in Nds Grenzabstand

hallo,
wie sieht das denn mit dem Schwengelrecht in Nds zwischen einer Landwirtschaftlichenfläche und einem bebauten Grundstück? Muss der Hauseigentümer mit seinem Gartenzaun einen Grensabstand einhalten? was hat der Landwirt für Rechte/Pflichten?

gruß m.

Hallo M.
In Niedersachsen muss ein Abstand eingehaltenwerden zu Gunsten des Landwirtes. Hier der Wikipedialink:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwengelrecht

Mehr weiß ich leider auch nicht. Ich hoffe es hilft!

Grüße, Leona

Der Hauseigentümer muß natürlich die entsprechenden Grenzabstände einhalten (Zaun, Hecke, Bäume,…)
Der Landwirt darf natürlich nur bis zu seiner Grundstücksgrenze bearbeiten.

Hallo,
das Schwengelrecht in Niedersachsen sieht vor, das z. B. ein Gartenzaun nur mit einem Abstand von mindestens 60 cm von der Grenze gesetzt werden darf.
Dies gilt, wenn das bebaute Grundstück innerhalb eines bebauten Ortsteiles liegt oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist.
Der Landwirt darf den Streifen am Gartenzaun z. B. beim Ackern befahren. Der Streifen darf nicht beackert werden, (Gespritzt, gedüngt, besäht…).
Der Landwirt ist nicht verpflichtet, den Streifen des Nachbargrundstücks z. B. von Unkraut freizuhalten, (Mähen…)
Unten der zugehörige Paragraph des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes.

Ich hoffe, die Info hilft Dir weiter.

Viele Grüße
Dirk

§ 31 [Abstand von der Grenze]

(1) Die Einfriedung eines Grundstücks muss von der Grenze eines landwirtschaftlich genutzten Nachbargrundstücks auf Verlangen des Nachbarn 0,6 m zurückbleiben, wenn beide Grundstücke außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind. 2Der Geländestreifen vor der Einfriedung kann bei der Bewirtschaftung des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks betreten und befahren werden.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 erlischt, wenn eines der beiden Grundstücke Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles wird oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen wird.

Fragen Sie nen Juristen aus Niedersachsen für Baurecht. Ich muss gestehen, dass ich mich weder mit Schwengelrecht noch mit Gesetzgebung in Niedersachsen auskenne. Mein Tätigkeitsbereich liegt vorwiegend in MV, Berlin und Brandenburg und umfasst hauptsächlich Innenarchitektur.

Tut mir leid, da hab ich keine Ahnung. Zu beachten ist, dass hier regional sehr unterschiedliche Regelungen gelten. Erste Auskunft über Grenzangelegenheiten erhält man beim zuständigen Gemeindeamt(Abstände, Zaunhöhen, Zaunbeschaffenheit, Hecken…).

hallo,

wie sieht das denn mit dem Schwengelrecht in Nds zwischen
einer Landwirtschaftlichenfläche und einem bebauten
Grundstück? Muss der Hauseigentümer mit seinem Gartenzaun
einen Grensabstand einhalten? was hat der Landwirt für
Rechte/Pflichten?

gruß m.

Hallo m ,

prinzipiell gilt hier das gleiche wie bei zwei Hausgrundstücken die aneinander liegen.
Grenze ist die offizielle Grundstücksgrenze.
Rechtlich gesehen kann ich den Gartenzaun als Hausbesitzer genau an die Grenze stellen.
Der Hausbesitzer muss keinen Mindesabstand zur landwirtsch. Fläche einhalten.
In der Regel sieht es so aus dass aus praktischen Gründen der Landwirt etwa einen Abstand von 2 Metern hält zu privat Grundstücken.
Verpflichtet wird der Landwirt durch das Gesetz hierzu nicht.

Die wesentlichen Rechte und Pflichten in Kurzform:

Die Pflichten des Grunstückseigentümer:

-Es dürfen weder Tiere noch irgendwelche Äste von Bäumen oder tech. Sachen den Acker des Landwirts beeinträchtigen
-Es dürfen keine Abfälle (auch Gartenabfälle) nicht auf der Fläche abgelegt werden
-Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein bei trocknem Wetter Feuer zu vermeiden !

Pflichten des Landwirtes :

-Lärm,Geruchs- und Staubbelästigungen sind so gering wie möglich zu halten.
-Wenn auf der fläche Tiere gehalten werden muss die Fläche entsprechend gegen Ausbruch geschützt sein
-Jeglicher Eintrag von Organischen Substanzen
,Düngemittel und Pflanzenschutzmitteln auf das benachbarte Grunstück sind zu vermeiden

  • Der Bewuchs der Fläche darf den Nachbarn nicht beeinträchtigen

Also im Allgemeinen die normalen Regeln wie unter Nachbarn !

Solltest du noch Fragen haben stehe ich gerne zur Verfügung.
Kannst die Fragestellung noch gerne konkretisieren.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Vieles weitere sind das Ungenauigkeiten die vor Gericht ausgefochten werden.

MfG Robert

Hallo,

habe leider keine Kenntnis über niedersächsisches Landesrecht, da ich in Hessen ansässig bin.
MfG
S.

kann ich dir nicht Beantworten …leider