Guten Tag,
erst einmal grundsätzlich:
Ein anerkannter GdB (Grad der Behinderung) hat nichts mit einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zu tun. Ich habe vor meiner Rente jahrelang mit GdB 100 und Merkzeichen G und B gearbeitet…
Ausschlaggebend ist, ob Sie in Folge Ihrer Erkrankungen Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können…
Hier gilt der Grundsatz: Reha geht vor Rente
Sie sollten zusammen mit Ihrem Arzt einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen… in der Reha wird dann bewertet, ob und wie Sie Ihren Beruf noch weiter ausüben können…oftmals reicht es aus, dass durch den Rentenveresicherungsträger Hilfsmittel finanziert werden…
Bei mir wurde eben in der medizinischen Reha durch die dortigen Ärzte festgestellt, dass ich alleine aus Gründen der Unfallverhütung meinen Beruf nicht weiter ausüben dürfe und auch eine Versorgung mit Hilfsmiteln keinen Ausschluss bringt…durch die Ärzte wurde mir ein Berufsverbot erteilt und auf der Grundlage des Rehaberichts, zusammen mit weiteren „kleineren“ Erkrankungen, wurde mir erstmal für 2 Jahre Rente wegen voller Erwerbsminderung genehmigt…im kommenden Jahr werde ich wieder zur Reha geschickt und es wird neu beurteilt werden, wie es weiter geht…
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
MG