Schwerbehindert 60% mit eintrag G - chance auf erwerbsminderung?

Guten Abend
Möchte gerne mein Anliegen vortragen und bin für jeden
Rat oder Hinweis dankbar.
Habe eine Schwerbehinderung von 60% mit dem Buchstaben
G dieses kam zustande durch Sehverlust des rechten
Auges-(außerdem colitis ulcerosa-wenn jemand weiß,was
es ist-äußerst unangenehm.
Nun meine Frage : Würde gerne meine Teilerwerbsminderungsrente beantragen,habe ich eine
Chance?
Wer hat Ehrfahrung und kann Hinweise geben?

Ganz lieben Dank im voraus

es ist-

Hallo
Sprich mit Deinem Arzt darüber ,er sollte hinter Dir stehen.
Dein Alter spielt auch eine Rolle in welcher Branche bist Du tätig? Wie oft warst Du in der letzten zeit (ca 3 Jahren) krank gemeldet.Beeinflusst deine Erkrankung Deine Arbeit? Musst Du starke Medikamente nehmen?
Ich würde es versuchen.
Bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Du brauchst viel Geduld und Unterstützung.Jeden Gutachterbesuch vorbereiten und diesem klar machen,dass Du nicht mehr arbeiten kannst.
Nicht Einschüchtern lassen das ist das wichtigste,hast
Du Arztberichte von Dir daheim(sie stehen dir zu)auch die Gutachten darfst Du anfordern.Lege eine Krankenakte von dir an,die kann Dir Hilfreich sein.

Viel Glück

Guten Tag,

erst einmal grundsätzlich:
Ein anerkannter GdB (Grad der Behinderung) hat nichts mit einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zu tun. Ich habe vor meiner Rente jahrelang mit GdB 100 und Merkzeichen G und B gearbeitet…

Ausschlaggebend ist, ob Sie in Folge Ihrer Erkrankungen Ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können…
Hier gilt der Grundsatz: Reha geht vor Rente
Sie sollten zusammen mit Ihrem Arzt einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen… in der Reha wird dann bewertet, ob und wie Sie Ihren Beruf noch weiter ausüben können…oftmals reicht es aus, dass durch den Rentenveresicherungsträger Hilfsmittel finanziert werden…
Bei mir wurde eben in der medizinischen Reha durch die dortigen Ärzte festgestellt, dass ich alleine aus Gründen der Unfallverhütung meinen Beruf nicht weiter ausüben dürfe und auch eine Versorgung mit Hilfsmiteln keinen Ausschluss bringt…durch die Ärzte wurde mir ein Berufsverbot erteilt und auf der Grundlage des Rehaberichts, zusammen mit weiteren „kleineren“ Erkrankungen, wurde mir erstmal für 2 Jahre Rente wegen voller Erwerbsminderung genehmigt…im kommenden Jahr werde ich wieder zur Reha geschickt und es wird neu beurteilt werden, wie es weiter geht…

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
MG