Hallo, ich bin zu 90% Gehbehindert und sitze daher im Rollstuhl und bekomme Pflegegeld Stufe 1. Ich würde gerne wissen, das wenn ich eine sitzende Tätigkeit ausübe minijob, mir das Pflegeld gestrichen wird?Vielen Lieben Dank im voraus
Hallo,
Du darfst sogar mit Pflegestufe 3 arbeiten, wenn es Dir möglich ist und das Pflegegeld wird nicht gestrichen.
Hallo Janis.
Das würde ich so nicht stehen lassen. Bevor ich einen Job anfange, würde ich das lieber mal bei der Pflegekasse nachfragen. Da bin ich mir nicht sooooo sicher.
Auser du arbeitest „schwarz“. Das ist dann was anderes.
MfG
Hans13
Guten Tag,
Leistungen der Pflegekasse sind Versicherungsleistungen, die mit einem erzielten Einkommen rein gar nichts zu tun haben und einkommensunabhängig sind…
Selbstverständlich bekommt ein berufstätiger, pflegebedürftiger Mensch, die gleichen Leistungen, wie ein nicht berufstätiger… wenn die Voraussetzungen erfüllt sind… bei einem Menschen, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und vmtl. Hilfe bei der Körperhygiene, sowie beim anziehen benötigt, ist das soetwas von klar…
Jeder zahlt in die PK ein, damit er bei bestehender (Pflege-)Bedürftigkeit hieraus Leistungen erhält…
Die Hausratversicherung oder jede andere Versicherung zahlt ja auch im Schadensfall unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer nun Arbeitsloser, Rentner oder Millionär ist…
Gruß
MG