Hallo zusammen,
gerade kam die Kündigung per Einschreiben.
Zum 29.03.2022 gekündigt - soweit richtig.
Aber: „…unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruches von 4,25 Urlaubstagen und evtl. angefallener Überstunden sind Sie ab sofort bezahlt freigestellt.*“ - falsch?!
Ich habe laut Arbeitsvertrag 30 Tage Anspruch PLUS 5 Tage Zuatzurlaub (Schwerbehinderung) und aktuell 3,5 Minusstunden.
Wären es somit nicht eigentlich 35 Tage / 12 Monate * 1,5 Monate was 4,37 Tagen entspricht und sollte dieser Urlaubsanspruch nicht eigentlich HINTEN DRAN kommen, an die 14-Tage-Freistellung ???
Bin gerade ziemlich verwirrt …