Schwerbehindert Kündigung

Angenommen ein Arbeitnehmer ist Schwerhindert GDB 50 % und hat seit 2 Jahren Probleme mit Kollegen weshalb dieser erkrankt ist. (psychisch + körperlich). Der Mitarbeiter ist seit 30 Jahren im Unternehmen und hat noch Nie eine Abmahnung bzw. Verwarnung wegen schlechter Arbeit erhalten. Erst als dieser in eine neue Abteilung gekommen war fingen die Probleme an.

Eine Arbeitspsychologe hat festgestellt, dass der Mitarbeiter nicht mehr brauchbar in diesem Bereich ist und er sich alles nur eingebildet hat. Auch die Vorgesetzten sind dieser Meinung.

Kann man dem Mitarbeiter kündigen?

Hallo!
Einem schwerbehinderten Mitarbeiter kann gekündigt werden, allerdings muß vorher die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes vorliegen. Dem Arbeitnehmer ist daher anzuraten, so bald wie möglich dieses Amt und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Hallo, auch wenn sich der Mitarbeiter niemals was zu Schulden kommen lassen hat?
Keine Abmahnung bzw. Verwarnung! und zuvor auch niemals seine Arbeitsweise bemängelt wurde?

Sagen wir es mal so: wenn man jemanden loswerden will findet sich immer ein Vorwand unter dem man es probieren kann, und sei es Nasenbohren in Gegenwart des Vorgesetzten. Ob man damit dann vor Gericht und beim Integrationsamt durchkommt ist natürlich die andere Frage.

Das Integrationsamt wird wahrscheinlich in jedem Fall die Zustimmung zur Kündigung geben, dass haben meine Frau (krankheitsbedingt) u ich (angebl, verhaltensbedingt=) durch. In jedem Fall Kündigungsschutzklage einlegen vom Anwalt innerhalb von 3 Wochen, soll das Gericht dies prüfen. Wir haben in beiden Fällen Recht bekommen