Hallo zusammen, ich benötige `mal Hilfe in einer Frage des Arbeitsrechts:
Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin (50%) hat laut Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Die AN teilt sich diese Stelle mit einer zweiten Kollegin ohne Schwerbehindertenstatus. Die Arbeitszeit verteilt sich in vier Tagen auf Früh- und Spätschicht ; Freitags wird wechselweise gearbeitet. Im Rahmen der normalen Arbeitswoche wird die arbeitsvertragliche Zeit von 30 h nicht erreicht.
Wenn eine der beiden AN Urlaub hat bzw. krank ist, soll die verbleibende AN die Arbeiten alleine ausführen, dabei kommt dann in Summe eine Arbeitszeit von 33 Stunden zum Tragen, wobei an 4 Tagen in zwei Blöcken zu 4,5 h und 4 h gearbeitet werden soll. Damit wird die normative Arbeitszeit um 0,5 überschritten. Mit diesen Stunden soll die fehlende Arbeitszeit aus Absatz 1 ausgeglichen werden.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
- Ist die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit für AG und AN verbindlich oder kann der AG bei Schwerbehinderten eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an-weisen.
2, Wie ist die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit für eine schwerbehinderte AN generell zu bewerten?
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Wie ist die Überschreitung der täglichen normativen Arbeitszeit um 4 x 0,5 h pro Woche zu bewerten?
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Wie lange ist die Arbeitszeit von 33 Stunden ohne Begrenzung durchführbar? (Extremfall lange Krankheit der Kollegin)
5.Innerhalb welcher Zeit sind die anfallenden Stunden auszugleichen?
- Gibt es weitere rechtlichen Aspekte, die für den Sachverhalt relevant sind?
Danke für alle hilfreichen Antworten im voraus
GVO