Schwerbehindertenausweis beantragen

Hallo!

Wenn jemand vom Versorgungsamt die Mitteilung bekommt, dass ihm ein GdB von 50% anerkannt wurde, dann hat er ja erstmal nur diesen schriftlichen Bescheid.

Woher bekommt derjenige dann einen Behindertenausweis? Oder gibt es den bei GdB 50 noch nicht?

Muss da auch nochmal ein Antrag gestellt werden und wieder Arztberichte eingereicht werden?

Danke schonmal und viele Grüße

Gruß

Den bekommt man beim Versorgungsamt.
Und üblich kann ja ein GdB nur aufgrund eines Antrags überhaupt erteilt werden. Also ist das Verfahren mit allen Unterlagen längst abgewickelt.

Jedenfalls kann man ab GdB 50 den Ausweis bekommen.

MfG
duck313

Der Ausweis (mittlerweile in Form einer Scheckkarte) wird dir per Post automatisch zugesendet.

in welchem Land ist das so?

In D jedenfalls nicht.

Schöne Grüße

MM

Danke schonmal.

In dem Link gibt es zwar Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis, aber wenn man genau hinsieht, wird hier kein Unterschied gemacht zwischen Antrag auf (Anerkennung einer) Schwerbehinderung und dem Antrag auf den Ausweis.

Da ich den Feststellungsbescheid ja schon habe, wüsste ich gern, wie ich jetzt noch an den Ausweis komme.

Oder kannst du mir grad sagen, wo du in dem Link die Stelle gefunden hast, wo man nur den Ausweis beantragen kann?

Danke und Gruß

Gruß

Hi,

der Schwerbehindertenausweis kann gar nicht automatisch zugeschickt werden, weil inzwischen nur noch Ausweise im Scheckkartenformat aus Plastik ausgestellt werden. Die haben alle ein Foto, das man erst mit dem zugehörigen Antrag an das zuständige Versorgungsamt schicken muss.

Eigentlich müsste dein Versorgungsamt im Internetangebot einen entsprechenden Link zum Download haben. Wenn nicht, dann hingehen und das Formular dort ausfüllen. Passfoto nicht vergessen.

Grüße

Uli

Das musst die beim Zentrum für Familie und Soziales anrufen.
Um einen Antrag bitten und wenn du ihn per Post bekommst.
Müssen dein Arzt und du, ausfüllen. Dann schickst du alles zurück und die entscheiden, ob und wieviel % Schwerbehinderung du bekommst.

Ich habe beispielsweise 90%!

Lieben Gruß Anton

Hallo Anton!

Ich habe bereits einen Antrag gestellt und er wurde - wie ich in meinem Posting geschrieben habe - bereits bewilligt auf 50% GdB.

Mir fehlt jetzt noch der Ausweis an sich.

Hier gibt es kein Zentrum für Familie und Soziales. Ich meine, dafür ist das Versorgungsamt zuständig.
Wo kommst du denn her?

Gruß

Ei Hallo,

ja, die Zuständigkeit liegt hier bei den Versorgungsämtern.

Wie genau das Prozedere ist, richtet sich nach dem Bundesland. Die normale Handhabung ist, dass man dem zuständigen Versorgungsamt ein biometrisches Passbild schickt, darauf hinweist, dass das für den Schwerbehindertenausweis gedacht ist, und dann wartet, bis der Ausweis kommt.

Schöne Grüße

MM

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Ich hatte die Antwort bereits gegeben. Welche Behörde dafür zuständig ist, heißt in manchen Regionen anders, ist aber von der Funktion das Gleiche. Wenn du deinen Schwerbehindertenantrag bei einer Behörde beantragt hast, die sich Versorgungsamt nennt, dann bekommst du genau da auch den Ausweis. Was ist daran jetzt so kompliziert? Eigentlich steht das auch im Kleingedruckten zum Bescheid bzw, wir haben hier einen Flyer, wo alles steht. Auch Infos zur Steuervergünstigig. „Schwerbehindertenausweis + Deine Stadt“ bei Google eingeben hilft auch weiter.
Hier am Beispiel Hamburg:
http://www.hamburg.de/schwerbehindertenausweis/2516288/schwerbehindertenausweis/

Und hier ist eine Liste nach Bundesländern
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/GdB_Ausweis/karte_ausweis_formulare_.html?nn=276622

Es gibt z.B. in Baden-Württemberg die kleine fiese Fußangel, dass es im Antragsformular eine Ankreuz-Position gibt, die getextet ist „Ich benötige keinen Schwerbehinderten-Ausweis.“ Mit Ankreuzen dieser Position wird aus dem Antrag auf Anerkennung etc. mit gleichzeitigem Antrag auf Ausstellung eines SB-Ausweises nur noch ein simpler Antrag auf Anerkennung etc. Jo, und im Dickicht des Formulars (ja, sicher gibt es sehr viel schlimmere Formulare, das hier ist noch eher übersichtlich) ist es halt nicht so ganz selten, dass ‚keinen‘ für ‚einen‘ gelesen wird, und schon hat man den Salat.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

der Bescheid gilt genauso als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft.

Hast du denn überhaupt dem Antrag ein Foto beigelegt ?
falls nein, solltest du das jetzt nachholen und ein einfaches Passbild (muß nicht biometrisch sein) an die Behörde schicken, die Dir den Bescheid geschickt hat.

&Tschüß
Wolfgang

Mit dem bescheinigten GdB 50 hast Du Anrecht auf einen Schwerbehinderenausweis - egal ob in Papier- oder Scheckkartenform. Für beide ist m.W. in allen Bundesländern ein Passfoto notwendug.
Für die Ausstellung des Ausweises ist in der Regel die Behörde zuständig, die den Bescheid erteilt hat. Je nach Bundesland heißen die unterschiedlich.
Du kannst Du das auch erstmal telefonisch anbahnen: im Bescheid müsste eine Tel.Nr. oder Email Adresse sein, die Du kontaktieren kannst.
Dort würde ich fragen, was konkret zu tun ist.
LG

Das ist tatsächlich eine kleine Dummheit, die man am besten der obersten Behörde in BW = Ministerium für Soziales oder Integration oder Menschen mit Behinderung" in Kombination mit anderen Bezeichnungen freundlich maulend mitteilen könnte. Auch die/der Behindertenbeauftragte des Landes wäre eine gute Aďresse.

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Servus,

hab schönen Dank für das

!

Das beschreibt nicht bloß das grundsätzliche Verhältnis des Homo Wirtembergensis zu seiner Obrigkeit, sondern auch das der Württemberger untereinander. Es klingt ungefähr wie

‚Ha no, I moi, d’Kehrwoch‘ kennd ma noch scho au a bizzle ernschder nemma!’

Nex fir oguad -

MM

Lach mich schlapp vor Freude. Ich habe ein paar Jahre auch in BW gearbeitet. Habe mich wohl gefühlt, musste dann aber zurück in meinen doch näher liegenden etwas ruppigeren und deutlichen Norden.