Schwerbehindertenausweis nach Skoliose-OP?

Hallo,

ich habe gerade gelesen, dass man nach einer Versteifung von einem Großteil der Wirbelsäule einen Grad der Behinderung (GdB) von 50-70 (von insgesamt 100) bekommt. Ab 50 gibt es einen Schwerbehindertenausweis. Den würde ich gerne beantragen. Dazu hätte ich aber noch ein paar Fragen:

  1. Da muss ich mich ans Versorgungsamt wenden, oder?
  2. Ich bin von TH8-L3 (also 8 Wirbel) versteift. Ist das schon ein Großteil der Wirbelsäule (insgesamt 34 Wirbel)?
  3. Welche Ausgleiche würde ich da bekommen?
  4. Welche Tests/Untersuchungen müssen da gemacht werden?

Hallo erst mal,

zunächst besteht der bewegliche Teil der Wirbelsäule (also HWS, BWS und LWS) normalerweise aus 24 Wirbeln. Die Hälfte wären also 12 Wirbel. D.h. 8 Wirbel versteift, reicht nicht aus. Allerdings kommt es eh auf die auftretende Beeinträchtigung der körperlichen Belastbarkeit und Beweglichkeit an. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass für das Versorgungsamt die Versteifung allein keine Beeinträchtigung darstellt. Und meine WS ist von Th3-L3 versteift. Insofern stellt sich die Frage, ob es sich lohnen würde, einen Antrag zu stellen, aber 50 GdB sind bei Deinen Vorraussetzungen sicher nicht zu erreichen.
Ich hoffe,dass ich helfen konnte!

freedom 107

24 meine ich ja (Tippfehler). Wieso muss es die Hälfte sein? Ist denen 1/3 nicht genug? Wären eine (teils starke) Bewegungsbeeinträchtigung, aus der OP resultierende starke psychische Belastungen und (teils starke) Schmerzen Beeinträchtigung genug? Und würden sich meine Kyphose (34° nach Copp) und meine Spondylolisthetis auch auswirken?

Hallo noch mal,

das Versorgungsamt berücksichtigt an sich alle körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bei einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Dazu werden Deine behandelnden Ärzte befragt. D.h. es muss sich um objektivierbare Diagnosen handeln. Genau weiss man erst, was das Versorgungsamt errechnet, wenn man einen Antrag stellt. Versprich Dir aber nicht zu viel davon. Es kann sein, dass ein GdB von 30 festgestellt wird, was Dir aber nicht viel bringen würde.
Soweit erst mal, gute Nacht!

Hallo!

Ich habe den Antrag online unter „https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de“ gestellt. Ich weiß nicht, ob du aus Bayern kommst, aber vielleicht gibt es das auch online in deinem Bundesland?

Da musst du online nur den Antrag ausfüllen, da wird eigentlich eh alles ganz genau abgefragt :wink:

Zu 2. kann ich dir leider nicht weiter helfen, ich bin selbst nur in der BWS versteift, auch 8 Wirbel, und habe einen GdB von 30 erhalten. Habe schon gehört, dass auch mehr möglich gewesen wäre…

Zu 3.: Da ich nur 30 habe, kann ich dir da leider auch nicht weiter helfen. Vielleicht findest du über google auch einige Infos dazu?

Zu 4.: Bei mir wurden keine Tests / Untersuchungen gemacht. Ich habe einfach eine Kopie meines OP-Berichts und noch weitere Arztbriefe mit geschickt. Das hat ausgereicht.

Liebe Grüße

Hallo GrafDarcula,

wenn du einen SBA beantragen möchtest dann ist es richtig, wende dich an das für dich zuständige Versorgungsamt.
Hole dir am besten deinen behandelnden Arzt mit ins Boot, da du auch sämtliche Befundunterlagen am besten gleich mitschickst bei Antragsabgabe.
Schreibe in den Antrag am besten alles so rein wie du es empfindest was dich einschränkt usw.

Ob man bei 8 Wirbeln schon von einem großteil sprechen kann ist eine Frage die wohl nur ein Arzt beantworten kann,. ich denke das es auch darauf ankommt welche Wirbel verteift sind.

Hier eine Liste der aktuellen Nachteilsausgleiche:

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsaus…

Wenn du zum Gutachter musst wird da eine ganz normale körperliche Untersuchung gemacht …
besondere Tests denke ich werden da nicht gemacht .

Lg Feuertraene

Hallo Graf D.
leider kann ich im Moment nicht auf die mir sonst zur Verfügung stehenden Infos zu geifen, werde mich aber zu gegebener Zeit (ca. 3 Wochen) gerne wieder melden. Wenn bis dahin das Thema nicht schon ausreichend beantwortet wurde.
Mit besten Grüßen

Hallo, also: ab zum Versorgungsamt, Formulare holen, ausfüllen, Ärzte von Schweigepflicht befreien, abwarten und Tee trinken :wink:)Viel Erfolg! Gruß Eva

Hallo,
also soweit ich mich noch erinnern kann, geht das erstmal über das Versorgungsamt. die schicken Unterlagen. Da steht alles drin und die Formulare für Deinen behandelnden Arzt auch, der die dann ausfüllen muß. In einzelnen Fällen kann auch noch ein unabhängiges Gutachten gefordert werden…aber das sagt Dir das Versorgungsamt und nennt dir dann auch die Adresse dafür. Ab 50% bekommst Du mehr Urlaubstage, bist angeblich unkündbar ( aber raus bekommt man jeden) und ich meine auch eine steuerliche Vergünstigung. Wichtig ist, daß ein Merkmal vermerkt ist, sonst bekommst Du bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder z.B. Museumseintritt, Schwimmbad etc. keine Vergünstigung. Meines erachtens gibt es gar keine 100% Behinderung, denn da wäre mann schon Tod. Da heut zu tage alle etwas geizig mit den Prozenten sind, mußt Du versuchen soviel wie möglich zu bekommenincl mindestens einem Merkmal und wenn Dich das Versorgungsamt mit zu wenig einstuft sofort Wiederspruch einlegen, denn was einmal festgelegt ist, kann nur nach erneutem Gebrechen wieder erhöht werden.

Viel Glück und Grüsse

Hallo,

ich habe gerade gelesen, dass man nach einer Versteifung von
einem Großteil der Wirbelsäule einen Grad der Behinderung
(GdB) von 50-70 (von insgesamt 100) bekommt. Ab 50 gibt es
einen Schwerbehindertenausweis. Den würde ich gerne
beantragen. Dazu hätte ich aber noch ein paar Fragen:

  1. Da muss ich mich ans Versorgungsamt wenden, oder?
  2. Ich bin von TH8-L3 (also 8 Wirbel) versteift. Ist das schon
    ein Großteil der Wirbelsäule (insgesamt 34 Wirbel)?
  3. Welche Ausgleiche würde ich da bekommen?
  4. Welche Tests/Untersuchungen müssen da gemacht werden?

Hallo und sorry für die späte Antwort:

  1. Versorgungsamt ist richtig! Dort erfolgt Dein Antrag auf Feststellung einer Behinderung.
  2. Viel oder wenig ist subjektiv und auch amtlich nicht korrekt messbar, es kommt dann wohl auf die resultierenden Einschränkungen an, die das Amt zur Feststellung zugrunde legten wird. Nicht jeder Wirbel ist gleich viel „wert“!!
    3.Ausgleiche stehen in Abhängigkeit der Höhe des Behinderungsgrades und sind beispielsweise schonmal die Behidnertenpauschbeträge, die bei der Lohnsteuer die Abzüge mindern, siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag

Bei Leistungen zu Wohngeld, ALG 1und ALG2 gibt es erhöhte Freigrenzen, die auch von dem Grad der Behinderung abhängen.

  1. Für die Feststellung werden erstmal Deine vorhandenen ärztlichen Unterlagen herangezogen und wenn diese nicht ausreichen erfolgen Nachuntersuchungen oder Begutachtungen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen der Fall sein bzw. dann nötig sein, wenn Deine vorhandenen ärztlichen Unterlagen nicht überzeugend genug sind und Du im weiteren Verfahrensablauf (Widerspruch oder Klage) Deine Interessen durchsetzen möchtest. Kurz aus eigener Erfahrung: Das Amt stellt immer absichtlich einen niedrigeren Grad fest, als es vielleicht der Fall ist. Mich wollte man mit 40% „abspeisen“, die nach einem Klageverfahren außergerichtlich in ganze 100% „verwandelt“ wurden, natürlich alles bei gleichen Voraussetzungen nur dass ich mir für das Widerspruchsverfahren eine Anwältin genommen habe. Meist wissen die Betroffenen am Besten über sich Bescheid und sollten das auch so durchsetzen, denn schließlich sind Ämter auch dazu da, um Leistungsansprüche wo es geht zu drücken.

Viel Erfolg

Vita