Schwerbehinderung in Mieterselbstauskunft

Hallo,

ich interessiere mich für eine Mietwohnung. Der Vermieter hat mir ein Formular zur Mieterselbstauskunft geschickt. Darin fragt er auch nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung und dem Grad der Behinderung. Das ist sicherlich eine unzulässige Frage, weil der Vorliegen einer Behinderung keinen Einfluss auf das Mietverhältnis hat.

Welchen Hintergrund könnte diese Fragestellung haben? Ist es für den Vermieter schwieriger, einem schwerbehinderten Mieter zu kündigen?


Welchen Hintergrund könnte diese Fragestellung haben? Ist es
für den Vermieter schwieriger, einem schwerbehinderten Mieter
zu kündigen?

Hallo,

die Kündigungsgründe sind natürlich für Menschen mit und ohne Behinderung dieselben, aber Behinderte haben evtl. eine „bessere“ Chance, die Härtefall-Karte zu spielen, und sei es nur in Bezug auf die Räumungsfrist.

LG
sine

Welchen Hintergrund könnte diese Fragestellung haben? Ist es für den Vermieter schwieriger, einem schwerbehinderten Mieter zu kündigen?

Die Information über eine Behinderung könnte Aufschluss über die Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung für den Mieter geben. Vielleicht nennt der Vermieter mehrere Wohnung sein eigen (Wohnungsunternehmen), wobei er mit dieser Information passende Angebote herausschicken könnte.

Hallo,

es kann sein, dass der Vermieter bedenken hat, dass er unter Umständen zusätzliche bauliche Maßnahmen durchführen muss, auf die ein Behinderter Anspruch haben kann. Wie Anfahrrampe, Schalter tiefer setzen für Treppenhauslicht, Türöffner und ähnliches.

Wenn es sich um ein Gebäude des sozialen Wohnungsbaus handelt(Wohnungen die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden), für die der Mieter einen Wohnberechtigungsschein benötigt, hier ist unter Umständen Behinderten der Vorzug, vor allen anderen Personen einzuräumen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten