Hallo,
ich interessiere mich für eine Mietwohnung. Der Vermieter hat mir ein Formular zur Mieterselbstauskunft geschickt. Darin fragt er auch nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung und dem Grad der Behinderung. Das ist sicherlich eine unzulässige Frage, weil der Vorliegen einer Behinderung keinen Einfluss auf das Mietverhältnis hat.
Welchen Hintergrund könnte diese Fragestellung haben? Ist es für den Vermieter schwieriger, einem schwerbehinderten Mieter zu kündigen?