Hallo,
angenommen in einem ausreichend großem Betrieb mit Betriebsrat
stehen betriebsbedingte Kündigungen an. Welche Rollen spielt
eine Schwerbehinderung dabei?
„(3) 1Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat;“
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html
Was muss der Behinderte
beachten,
Na als Mindestes (würd ich mal sagen), dass der AG von der Behinderung weiß.
Zu beachten ist außerdem, dass der Kündigungsschutz erst nach 6-monatigem Bestehen, des Arbeitsverhältnisses greift.
bzw. welche Optionen stehen im offen?
Eine Kündigungsschutzklage … wie jedem anderen AN auch.
MfG