Schwerbehinderung und Rom Aufenthalt

Hallo sehr geehrte Experten,

ich möchte in Kürze für zwei Tage nach Rom fliegen.
Da ich einen dt. Schwerbehindertenausweis habe mit einem GdB 60 (ohne besondere Merkmale wie Gehbehindert o.ä.), möchte ich gerne wissen ob es in Rom auch so etwas wie reduzierte Eintrittspreise für Sehenswürdigkeiten gibt?
Meine Internetrecherche ist da nicht eindeutig.

Wenn ja, gilt dort mein deutscher Ausweis bze. wird dieser erkannt? Immerhin kann ich nicht davon ausgehen, das dieser in Italien bekannt ist.

Danke für eure Antworten!
Bori

Moin,

also in Italien werden Behinderte anders wahrgenommen als in Germany. Man legt dort nicht so viel Wert auf die Integration wie hier. Deshalb werden auch Eintrittspreise etc. nicht reduziert. Auch barrierefreie Zugänge gibt es, wenn dann eher zufällig, nicht. Als ich vor ein paar Jahren mit Muttern im Vatikan war, gabs dort noch nicht mal einen Rollstuhl oder ähnliches zum Leihen.
Will saagen: Diue Chance einen SB-Bonus zu bekommen ist eher gering.

Nur am Rande die Frage: Bekommt man in Deutschland mit GdB 60 ohne G Vermerk tatsächlich vergünstigten Eintritt ?

Liebe Grüße

Guten Tag,

ab einem GdB 60 gilt man als schwerbehindert und erhält einen entsprechenden Ausweis.
Da es eine Vielzahl von Formen der Schwerbehinderung gibt, erhält man selbstverständlich vergünstigten Eintritt.
Es wird damit ja nicht der Gehbehinderte „belohnt“, sondern Rücksicht genommnen auf den Umstand das ein Schwerbehinderter an der Ausübung eines normalen Lebens gehindert ist, weil er Einschränkungen hinnehmen muss, die ein Gesunder nicht hat.
Gehbehinderte können nur zusätzlich kostenlos bzw. vergünstigt Behindertenparkplätze und den ÖPNV nutzen.

Gruß
Bori

Hallo Bori,

ab einem GdB 60 gilt man als schwerbehindert und erhält einen
entsprechenden Ausweis.

das stimmt nicht ganz - den Ausweis bekommt man ab einem GdB von 50 (und die Vergünstigungen dann nach Vorlage des Ausweises).

Da es eine Vielzahl von Formen der Schwerbehinderung gibt,
erhält man selbstverständlich vergünstigten Eintritt.
Es wird damit ja nicht der Gehbehinderte „belohnt“, sondern
Rücksicht genommnen auf den Umstand das ein Schwerbehinderter
an der Ausübung eines normalen Lebens gehindert ist, weil er
Einschränkungen hinnehmen muss, die ein Gesunder nicht hat.

So sehe ich das auch :smile:

Gerade z.B. bei Eintritten (Antwort eher an Ralph gerichtet, warum das Sinn macht; du hattest es ja schon beschrieben):

  • Schwerbehinderter kann sich je nach Art der Behindeurng nicht so lange in der Ausstellung/ bei der Veranstaltung aufhalten wie jemand ohne Behinderung

  • muss größeren Aufwand betreiben um die Veranstaltung zu besuchen (Begleitperson, Art der Anfahrt…)

  • kann evl. nicht alle Angebote der Veranstaltung nutzen (oft nicht alles barrierefrei gebaut, und je nach Behinderung kann selbst die beste barrierefreie Bauweise nicht alles ausgleichen - z.B. bestimmte Mitmachexperimente in Museen nicht nutzbar bei eingeschränkten Sinnesleistungen oder motorischen Störungen, in Freizeitparks nicht alle Fahrgeschäfte nutzbar etc.) oder sie nur schlecht nutzen (Kino: mit Rollstuhl ins Kino - oft schlechter Platz, Kinobesuch anstrengender bei Problemen mit Wirbelsäule etc.)

  • der Eintritt ist für die Person häufig „proportional teurer“ (oft aufgrund der Behinderung geringeres Einkommen, höhere Ausgaben), sodass eine Ermäßigung sehr sinnvoll ist.

Viele Grüße,
Nina

Informationen laut Enit
Hallo Nina,

ab einem GdB 60 gilt man als schwerbehindert und erhält einen
entsprechenden Ausweis.

Das sollte eigentlich auch heißen: Bei einem GdB…

Für andere Interssierte:

Ich habe gerade Anwort vom Italian Tourist Board bekommen.
Danach haben Schwerbehinderte freien Eintritt in allen staatlichen Museen und Touristenattraktionen.
Zusätzlich auch eine Begleitperson, wenn dies für den Behinderten notwendig ist.

Grüße
Bori

Hallo Bori,
ich hoffe für Dich, das Du in allen staatlichen Museen tatsächlich freien Eintritt bekommst. Wir haben leider die Erfahrung gemacht, dass es oft von Lust und Laune der Leute an der Kasse abhängt, freien Eintritt zu gewähren. Manche sind tatsächlich so nett und geben auch für Begleitpersonen Freitickets.
Lt. Gesetz gibt es unter 18 Jahren und ab vollendetem 65. Lebensjahr freien Eintritt in stattlichen Museen. Aber leider muss man manchmal doch einen Teilbetrag bezahlen (z.B. Villa Borghese).
Viel Spaß in Rom.
LG - Ch.