Guten Tag!
Folgendes ist leider real, aus einer Einrichtung in extremer Provinz:
Es geht um einen Angestellten, der vor einigen Jahren im öffentl. Dienst einen Standardangestelltenvertrag erhalten hat, Vollzeit, unbefristet ohne jegliche Einschränkung.
3 Jahre später schreibt ihm sein Arbeitgeber, man habe intern (!) bei seiner Einstellung beschlossen, dass sein Vertrag nur 3 Jahre gelte und darüber hinaus nur, falls sich ein anderer öffentl.-rechtl. Arbeitgeber an der Stellenfinanzierung beteilige. Der Angestellte habe nur noch wenige Wochen Zeit, diese Extrafinanzierung nachzuweisen, andernfalls sei seine Stelle binnen 2 Monaten aufgelöst! (Im Ernst!)
Der Angestellte fällt aus allen Wolken, bei seiner Einstellung und bis zu og. Mitteilung war nur von unbefristeter Anstellung die Rede und so steht es ja auch in seinem Arbeitsvertrag!
Vermutlich will der Arbeitgeber damit nur Geld durch Personalabbau sparen, doch den Angestellten bringt er damit „in wirtschafltiche Not“. Nie hätte er einen bloß befristeten Vertrag unterschrieben!
Ist das nicht gemäß § 263 Strafgesetzbuch „Betrug in einem besonders schweren Fall“?
Welches Strafmaß haben die Schuldigen, z. B. die beteiligten Beamten, zu erwarten?
Was kann der Angestellte juristisch tun?
Frdl. Grüße!
Nein.
Das duerfte ein handfester Grund sein, mit dem ein Rechtsanwalt die Weiterbeschaeftigung durchsetzen kann, meine Meinung.
Das ist Kasperletheater.
Es gilt der beidseitig unterschriebene Vertrag - was denkst du denn?
Es dürfte doch klar sein, dass man nicht „intern“ so etwas beschließen kann.
Ich habe übrigens gerade mit meiner Tante telefoniert und wir haben beschlossen, dass du uns morgen einen Kucken backen musst. Alles klar?
Hallo Sepp,
@Helmut_Taunus schon sagte und wie ich den Sachverhalt verstanden habe, ist das wahrscheinlich ein Fall für den Rechtsanwalt. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist kann die Dir auch helfen.
Warst Du schon beim Personalrat? Was sagt er dazu?
Im jedem Fall nichtsunterschreiben bevor es Dein Rechtsanwalt gesehen hat.
Dein,
Ebenezer
Nix da. Ich bekomme den Kucken. Habe ich eben aufgeschrieben.
Bevor es zum Anwalt geht, bin ich gebeten worden, über Foren juristische Einschätzungen einzuholen.
Ergibt sich nicht aus StGB 263 die Diagnose „Schwerer Betrug“?!
" § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
… 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht."
Passt das nicht ganz genau?
Müssten die schuldigen, wohl hauptverantwortlichen Beamten nicht aus dem Dienst entfernt werden?
Nachdem ganz offensichtlich kein Betrug vorliegt: Nein.
Hallo,
das ist erst mal eine rein arbeitsrechtliche Frage, bei der § 236 StGB noch keine Rolle spielt. Hier ist wohl im Zweifelsfall von einem Rechtsirrtum auszugehen, da die Absicht kaum nachzuweisen sein dürfte.
Der AN sollte sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und seine Weiterbeschäftigung auf Grundlage des geltenden Arbeitsvertrages geltend machen.
Sofern im Arbeitsvertrag keine Befristung erwähnt ist, zählt § 14 Abs. 4 TzBfG.
&tschüß
Wolfgang
Das kann doch kein „Rechtsirrtum“ sein, wenn ein staatl. Arbeitgeber einen Angestellten zur Mitarbeit gewinnt mit einem unbefristeten Vertrag und gleichzeitig (!) intern ohne sein Wissen formell und schriftlich beschließt, die Stelle bereits nach 3 Jahren aufzulösen, falls sich dann nicht ein anderer staatl. Arbeitgeber an der Stellenfinanzierung beteiligt.
Kein Irrtum, sondern „Absicht“: Der Arbeitgeber wollte von Anfang an die Stelle nicht unbefristet und in Vollzeit, sondern längerfristig nur Teilzeit finanzieren oder schon nach 3 Jahren ganz auflösen.
StGB 263 schreibt „Vorspiegelung falscher … oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“.
Das stimmt doch genau!
Nochmal: Müssten nicht die verantwortlichen Beamten stark sanktioniert werden?
In welchem Strafmaß?
Du kannst ja Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die legen eine Akte an, lochen deine Anzeige und legen diese in die Akte, beschließen dann, das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts einzustellen und schließen die Akte wieder.
Willst Du korrekte Antworten, oder Antworten die Dir gefallen? OK, hier eine Antwort, die Dir gefallen dürfte: „Jeder in der Behörde, der irgendetwas mit der Einstellung zu tun hatte, wird ausgepeitscht, geteert und gefedert, aufs Rad gebunden und schließlich geköpft.“ Ist zwar kompletter Blödsinn, aber wenn es Dich glücklich macht, …
Strafrechtlich ist an der Geschichte aller Voraussicht nach rein gar nichts dran! Und selbst wenn es so wäre, würde das Strafrecht hier dem betroffenen AN nichts nützen, weil er dadurch nichts in Bezug auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung, … erreichen kann. D.h. man könnte hiermit bestenfalls Rachegelüste befriedigen, mehr aber auch nicht!
Der richtige Weg hier ist zunächst einzig und alleine der arbeitsrechtliche!
Mich deucht allerdings, dass hinter der Sache etwas mehr steckt, als in der Frage so offen berichtet wird. Denn wenn dort berichtet wird, dass der AN selbst dafür verantwortlich sein soll, die Drittmittel nachzuweisen, dann klingt das doch danach, als ob es die ausdrückliche Aufgabe des AN gewesen wäre, diese Drittmittel einzuwerben, und dann könnte es ja durchaus sein, dass da jemand seinen Job nicht gemacht hat, und er nun die Konsequenzen tragen soll. Das geht natürlich nicht über eine nachträglich behauptete Befristung/Bedingung/… Aber wenn das Thema auf Seiten des AG dann bei einem Arbeitsrechtler landet, der bislang nicht unbedingt eingebunden sein muss, kann es durchaus sein, dass der dann den zulässigen und passenden Weg findet jemand los zu werden, der seinen Job nicht gemacht hat. Es mag auch durchaus sein, dass wir hier tatsächlich nicht unmittelbar von einer Behörde, sondern z.B. von einer städtischen Gesellschaft handelt, die man ggf. insgesamt schließen muss, wenn die Drittmittel nicht kommen, die da jemand hätte einwerben sollen. Und dann ist auch mit dem Job Ende im Gelände.
Das kannst du meinen, aber nicht beweisen.
Man hat einen normalen, unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Der ist gültig und seine Gültigkeit lässt sich nicht durch interne Absprachen Dritter beeinflussen.
Die Tatsache, dass man nun behauptet, durch eine interne Absprache sei der Vertrag rechtswirksam zu einem unbefristeten Vertrag gewandelt worden. ist allerdings tatsächlich das Behaupten falscher Tatsachen.
Wenn die Beteiligten lediglich dumm sind und keine Ahnung vom Arbeitsrecht haben, ist so eine wahrheitswidrige Behauptung zum Nachteil des Beschäftigten kein Betrug, denn ein Betrug muss wissentlich und absichtlich erfolgen.
Der Betroffene sollte sich arbeitsrechtlich beraten lassen - für den Staatsanwalt sehe ich da erstmal keinen Bedarf.
Es geht hier auch um ein geschicktes Vorgehen, um eine Weiterbeschäftigung oder eine gute Abfindung zu erzielen - ich würde hier nichts mehr ohne Rechtsbeistand unternehmen - den würde ich allerdings schnellstmöglich aufsuchen!
Vielen Dank erstmal!
Ich bitte darum, einfach mal anzunehmen, dass meine Angaben stimmen!
Nach Euren Antworten frage ich mich:
- Gilt das Strafgesetzbuch bei dienstlichen Vergehen von Angestellten und Beamten etwa nicht?
Inzwischen habe ich erfahren, dass der besagte unbefristete Vertrag theoretisch nur möglich war nach Zustimmung einer regionalen Finanzstelle, dass die Finanzierung der Stelle als „dauerhaft“ gesichert anzunehmen sei. Allerdings sei dort nirgends definiert, was „dauerhaft“ sei… - Wenn also im öffentl. Dienst in einer regionalen Finanzzentrale einerseits ein unbefristeter Vertrag genehmigt wird, da eine dauerhafte Finanzierung anzunehmen sei, andererseits im selben Zimmer oder quasi nebenan ohne Wissen des AN beschlossen wird, nach 3 Jahren bereits die Stelle aufzulösen, falls nicht ein anderer Arbeitgeber in die Finanzierung einsteigt:
Kann das wirklich als „Irrtum“ oder „Ahnungslosigkeit“ straffrei bleiben?
Doch es gilt, nur sind hier die Tatbestandsmerkmale eines Betruges nicht gegeben. Nur mal so ganz grundsätzlich: es hat sich als hilfreich herausgestellt, wenn man dazuschreibt, daß man nur Meinungen hören will, die der eigenen entsprechen. Das erspart allen Beteiligten nämlich viel Zeit und Kummer. Macht man das nicht, muß man halt damit rechnen, daß man Meinungen zu hören bekommt, die einem nicht gefallen. Das macht sie aber deswegen noch lange nicht falsch.
Hallo,
Ich frage mich grade was Anderes:
Was genau steht in dem „unbefristeten Vertrag“ ggf. im „Kleingedruckten“?
Wie und mit welcher Begründung wird jetzt das Auslaufen des Vertrages dem Betroffenen bekannt gemacht?
Kann es sein, dass die betroffene Person von etwas Anderem ausgegangen ist als der Arbeitgeber?
Hat sich irgendeine rechtskundige Person die ganzen Dokumente angesehen?
Gruss
Jörg Zabel
Hallo,
Lese die Antworten, die Du bekommen hast - auch die Teile, die Dir nicht in den Kram passen.
Auch Führungskräfte haben zu großen Teilen bedauerlich geringe Kenntnisse im Arbeitsrecht. Dazu gibt es einiges an unausrottbaren Falschinformationen, die sich im Netz unendlich reproduzieren.
Und wie dann halbgares Wissen zu Fehlinformationen bzw. Fehlhandlungen führen kann, dafür bist Du selbst ein Beispiel mit Deinem Beharren auf Betrug, obwohl nach der Fallschilderung eine wichtige Voraussetzung dafür - der Vorsatz - auch nicht ansatzweise belegt ist.
&tschüß
Wolfgang
Hallo,
das ist auch schon etwas irritierend, warum und wer hat gebeten Meinungen in Foren einzuholen, warum nicht gleich zum Rechtsanwalt bei diesem Sachverhalt ?
Gruss
Czauderna
Die Lösung deines Falles liegt nicht im Strafrecht. Das ist das allerletzte, was dem Betroffenen helfen würde, da der Angestellte selbst bei einer (hier extrem unwahrscheinlichen) Verurteilung keinen unmittelbaren Vorteil davon hätte.
Du musst eh erst mal die Rechtsverhältnisse auseinanderdividieren:
Also: Arbeitsvertraglich hat der Angestellte einen unbefristeten Vertrag, aber die Stelle droht wegzufallen. Der Arbeitsvertrag müsste gekündigt oder per Aufhebungsvertrag aufgelöst werden, ansonsten ginge der Angestellte weiter zur Arbeit, nur die Stelle wäre weggefallen. Das nennt man andernorts kw-Stellen (künftig wegfallend). Letztendlich wäre man quasi beschäftigungslos.
Es wäre sinnvoll, wenn der Angestellte alle Möglichkeiten auslotete, eine neue Stelle zu finden. Der Personalrat weiß idR, ob es da Bereiche gibt, in denen gesucht wird.