Guten Tag! Was meint Ihr? Ein Kind hat ist mit 15 eingebrochen und hat einen Laptop geklaut, er wurde verdächtigt und auch angehört, hat aber abgestritten, jetzt ist er 18 und der Laptop wurde beim Vater gefunden. Also Sachlage ziemlich eindeutig. Nun hat er sich beim Geschädigten entschuldigt und der würde gegen Bezahlung des Schadens die Anzeige zurück nehmen. Ist eine außergerichtliche Einigung so noch möglich oder kommt von Seiten der Staatsanwaltschaft/Polizei dann trotzdem noch was ?
Hallo,
schwerer Diebstahl ist ein Offizialdelikt, muss also von Amts wegen verfolgt werden. Da der Täter zur Tatzeit erst 15 war und der Schaden jetzt wieder gut gemacht wurde, wird die Staatsanwaltschaft vermutlich „eine fünf gerade sein lassen“ und das Verfahren evtl. wegen geringer Schuld oder ähnlichem einstellen.
Herzliche Grüße: Paul H.
Hallo,
die Verjährung in diesem Fall liegt bei zehn Jahren. Weiter ist der bes. schwere Fall des Diebstahls ein Offizialdelikt. Das heißt, die Verurteilung ist nicht an einen Strafantrag eines Geschädigten gebunden, sondern erfolgt „von Amts wegen“.
Sollte die Polizei Kenntnis von dem Vorgang erhalten, wird die Verfolgung wieder aufgenommen und es wird zu einem Verfahren kommen. Das Ausmaß der Strafe (sollte die Bewieslage eindeutig sein), richtet sich dann sicherlich u.a. auch nach einer Entschuldigung und Wiedergutmachung. Erschweren dürfte jedoch die jahrelange Lüge und Unkooperativität des Täters.
MfG
Hallo.
Wieso sollte Staatsanwaltschaft/Polizei davon überhaupt erfahren?
Sollten sie bereits Kenntnis haben wird der Beschuldigte zur Anzeige gebracht (Strafverfolgungszwang der Strafverfolgungsbehörden).
Auf den Strafbefehl/das Urteil würde sich eine Einigung mit dem Geschädigten sicherlich nicht neagtiv auswirken.
Allerdings ist es ein allgemeiner Irrglaube, man könne eine Anzeige „zurückziehen“. Zurückziehen kann man nur einen Strafantrag bei Bagatelldelikten (Beleidigung, Körperverletzung…) nicht aber bei einem schweren Diebstahl. Dort gibt es keinen Strafantrag, da es sich um ein sogen. Offizialdelikt handelt, das von Amts wegen verfolgt wird.
Hallo,
Also nach dem Sachverhalt ist nicht ganz klar, wer denn nun die Tat begangen hat: Vater ( bei dem das Teil „gefunden“ wurde) oder Sohn?
Geht man mal vom Sohn aus, so ist das eine Sache, die nach Jugendrecht geahndet würde und auch Handball wäre: Tat ist nach drei Jahren noch nicht verjährt, strafmündig war der Sprössling auch schon. Diebstahl im besonders schweren fall (Einbruchdiebstahl) wird bei Erwachsenen mit einer mindestfreiheitsstrafe geahndet, ist also grundsätzlich schon harter Tobak.
Wichtiger Milderungsgrund aber: sog. Täter-Opfer-Ausgleich. Wenn eine volle Befriedigung des geschädigten eingetreten ist und dieser der sta mitteilt, dass er kein strafverfolgungsint ermesse mehr hat, tritt ein gewichtiger strafmilderungsgrind ein, der grundsätzlich und gerade im Jugendrecht bei erkennbarer tätiger und aufrichtiger Reue hohe Bedeutung hat.
Ob allerdings eine Ahndung ganz wegfällt (z.B. Einstellung gegen Auflage nach Jugendrecht) ist angesichts der tatschwere zu bezweifeln. Aber der Kopf wird dem jungen Mann nach der langen zeit und bei tätiger Einsicht sicher auch nicht abgerissen. Weines keine Vorahnungen ( gar einschlägige) gibt, könnte Jugendstrafe / Arrest sicher vermieden werden
. Mehr lässt sich aus der Ferne zu dem dünnen Sachverhalt allerdings nicht sagen. Am besten: Anwalt, akteneinsicht, dann geht was…
Hallo,
im Jugendstrafrecht erscheint dies durchaus naheliegend und möglich. Letztendlich entscheiden aber Staatsanwaltschaft/Gericht über die Verfahrenseinstellung da ein Einbruchsdiebstahl kein Privatklagedelikt ist.
Gruß Peter
Hallo,
mit 15 ist man kein Kind mehr, sondern schon ein strafmündiger Jugendlicher - aber das nur vorneweg. )
Die Frage kann ich nur beantworten, wenn ich weiß, ob es schon ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft gibt und wie dessen Stand ist.
Gibt es noch kein Verfahren oder ist dieses mangels bekannten Täters schon eingestellt, so passiert nichts weiter, wenn der Geschädigte sich auch nicht mehr an Polizei oder Staatsanwaltschaft wendet .
Ansonsten läuft das Verfahren weiter. Aber bei einem einsichtigen Jugendlichen, Schadenswiedergutmachung und lange zurückliegender Tatzeit wäre auch in diesem Fall eine Einstellung zu erwarten.
Viele Grüße
OpiWahn
Hallo,
wer hat den Laptop gefunden - die Polizei? Bei einer Durchsuchung? Weswegen wurde durchsucht, wer ist der Beschuldigte in der neuen Sache?
Warum muss der Junge der Einbrecher gewesen sein - wurde doch beim Vater gefunden? War er der Einbrecher? Warum hat er den Laptop behalten - er wusste doch von dem Einbruch?
Nicht so einfach. Wenn da nicht mit offenen Karten gespielt und wahrheitsgemäß geantwortet wird, könnte der Staatsanwalt sauer werden und großes Kino veranstalten.
Wenn die Polizei noch nicht eingeschaltet ist und der Laptop von anderen gefunden wurde, dann müssen Polizei und Staatsanwalt davon ja nichts erfahren und es kommt nichts nach.
Ansonsten müssen Staatsanwalt und Polizei die alte Sache schon aufklären.
Gruß
polos
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin.
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin…
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin…
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin…
Vielen herzlichen Dank, jetzt weiß ich was uns etwa erwartet! Da muss der junge Mann (und ich) nun durch, ich denke auch, ehrlich währt am längsten, und da es ja einmalig war und nicht seinem Charakter entspricht wird es nie wieder vorkommen und er wird daraus lernen. Trotzdem völlig Sinnlos, unnötig und tnun auch noch teuer zumal er einen Laptop hatte und ihn nicht brauchte. Ich sag nur Umgang formt den Menschen und falsche Freunde sind für Heranwachsende sehr schädlich wie man sieht. ZUm Glück hat er mit denen nichts mehr zu tun. Bin ja mal gespannt ob mein EX auch noch was abkriegt.
Alles Gute und schöne Grüße aus Berlin…
Guten Tag,
hier ist zu unterscheiden zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen und der Strafverfolgung.
Natürlich muss das Laptop herausgegeben werden und bestehen Schadensersatzansprüche (Zivilrecht).
Die Tat selber, der Einbruchsdiebstahl, wurde, so verstehe ich den Sachverhalt, (ausschließlich) von einem 15jährigen Kind begangen. Das war also strafunmündig und konnte weder damals verfolgt werden, noch kann es heute deswegen verfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Hallo!
Sobald eine Anzeige erstattet ist, kann Sie nicht mehr zurückgezogen werden und nimmt seinen Lauf. Der Geschädigte kann lediglich zu Protokoll geben, dass er an einer Strafverfolgung nicht mehr interessiert ist und ggf. Gründe hierfür angeben. Diese Bemerkung kann dann durchaus Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens haben.
Im Übrigen, wenn die Sache schon drei Jahre her ist, dürfte das ohnehin schon abgeschlossen sein.
Herzliche Grüße aus dem Bayernland
Walter
Also ich geh mal davon aus, dass die alte Anzeige (als der Beschuldigte 15 Jahre alt war) längst eingestellt ist.
Verjährung tritt bei besonders schwerem Diebstahl erst nach 10 Jahren ein. Somit wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Anzeige sinnvoll, wenn es Ihnen darum geht dass der Beschuldigte bestraft wird.
Ich würde mich erst mal bei Staatsanwaltschaft oder Polizei über den Verfahrensstand informieren und falls nötig erneut anzeigen.
(Stráf-)Anzeige zurückziehen ist bei Offizialdelikten wie dem Bes. Schw. Diebstahl (strafrechlich gesehen) sinnfrei weil die Tat von Amts wegen auch ohne den Willen des Geschädigten verfolgt wird. Eine Zivilrechtliche Klage kann unabhängig davon natürlich seitens des Geschädigten zurückgenommen werden, da es hier nur um die Schadensregulierung geht.
Hallo,
wenn das Kind von damals einen Laptop gestohlen hatte, es von den Ermittlern (die Polizei) gehört und der Sachverhalt vom Staatsanwalt geprüft wurde, dann ist der Sachverhalt wie auch immer abgeschlossen. Ich glaube nicht, dass ein Verfahren wegen Diebstahl gem. § 242 StGB/ oder Besonders schwerer Fall des Diebstahl gem. § 243 StGB über drei Jahre bei der Staatsanwaltschaft liegt und es nicht zu einer Entscheidung kommt.
Du schriebst: … jetzt ist er 18 und der Laptop wurde beim Vater gefunden.
Somit hat der Vater den Laptop genommen, somit hat der Vater den Diebstahl begangen?
Ab hier komme ich mit deiner Fragestellung nicht mehr klar.
Entweder schreibst du mir den Sachverhalt neu und korrekt oder ich kann dir nicht helfen.
Tschau
Hallo Jaluma,
zunächst könnte man darüber nachdenken, ob die Tat verjährt ist. Dies ist aber bei einem Diebstahl frühestens nach 5 Jahren der Fall.
Die STRAFANZEIGE kann man grundsätzlich nicht zurücknehmen. Für die Verfolgung einiger wenigen Taten ist aber ein STRAFANTRAG des Geschädigten erforderlich. Dies ist hier aber wahrscheinlich nicht der Fall. Außerdem kann der Strafantrag auch nur innerhalb von 3 Monaten zurückgenommen werden.
Das heißt mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Polizei in diesem Fall ermitteln.
Wenn der Täter sich jedoch entschuldigt und den Schaden ersetzt, ist es jedoch gut möglich, dass der Staatsanwalt das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.
Grüße
Elitebook
Bei Diebstahl, ist einmal die STA eingeschaltet, gibt es keine außergerichtliche Einigung. Wenn die STA das öffentliche Interesse bejaht kommt es auch zur Anklage, auch wenn die Anzeige zurückgenommen wird. Aber da er erst 15 war, wird er mit einer Verwarnung oder Sozialstunden wegkommen