Schwerer Landfriedensbruch: Richter stellt milde Strafen bei Beginn in Aussicht

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/05/prozess-gegen-zwoelf-maenner-nach-toedlichem-drama-auf-fussballplatz-neukoelln.html
Kann das sein? Zwölf 22-27jahre alte Männer mit Stich- und Schlagwaffen werden zusammengetrommelt, um jemand aufzumischen. Der tötet in Notwehr (Verfahren ist abgeschlossen) einen der Schläger. Im nun anlaufenden Verfahren stellt der Richter trotz der Schwere des vorgeworfenen Delikts milde Strafen (keine Freiheitsstrafen) in Aussicht, wenn die Beschuldigten sich äußern. Darf ein Richter das? Fährt er damit nicht Staatsanwalt und Beisitzern über den Mund?

Gruß
rakete

Klar.

Wenn der Staatsanwalt das Urteil für rechtsfehlerhaft hält, kann er ja in Berufung oder Revision gehen.

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Heisst „Verständigung im Strafverfahren“ aka „Deal“:

Inzwischen fällt es auf, wenn so gar nicht auf die Herkunft der Täter eingegangen wird. (Ja, der liebe Pressekodex, ich weiß) Bei der Darstellung der Vorgehensweise der Angreifer sehe ich aber sofort irgendwie Menschen mit islamischen Migrationshintergrund vor mir (gut, ist jetzt bei Neukölln keine besondere Hellseherei). Bei denen muss natürlich Nachsicht geübt werden. Die kennen sich mit den Gepflogenheiten noch nicht so aus. Und wenn da die Strafe gleich auf den Fuss folgte und tatsächlich auch eine darstellte, also wo kämen wir da hin. Das wäre doch Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Faschismus in einem zum Quadrat. Das geht nun wirklich nicht. Mich wundert fast, dass der Richter nicht noch den Hinweis mit auf dem Weg gibt, dass der 18-Jährige an allem schuld sei und die Gruppe aufgewiegelt habe.

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Als ich neulich in der Zeitung las dass es in der Nähe zu Streitigkeiten „zweier Familien mit ca. 50 Beteiligten“ gekommen ist war mir irgendwie auch klar dass sich nicht die Schulzes und Müllers um die Ausrichung der Gartenzwerge gekloppt haben. Sehr beliebt auch „…wurde das Opfer aus einer Gruppe Jugendlicher heraus angegriffen“. :wink:

Dafür gibt es ja den „Verbotsirrtum“.

„Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges
unerwartet in Deutschland landet und demnach keine Ahnung von den
deutschen Gesetzen hat (und auch nicht haben muss, denn er wollte
schließlich nicht nach Deutschland), etwas tut, was in Deutschland
verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B.
Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil
er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.“

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