http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/05/prozess-gegen-zwoelf-maenner-nach-toedlichem-drama-auf-fussballplatz-neukoelln.html
Kann das sein? Zwölf 22-27jahre alte Männer mit Stich- und Schlagwaffen werden zusammengetrommelt, um jemand aufzumischen. Der tötet in Notwehr (Verfahren ist abgeschlossen) einen der Schläger. Im nun anlaufenden Verfahren stellt der Richter trotz der Schwere des vorgeworfenen Delikts milde Strafen (keine Freiheitsstrafen) in Aussicht, wenn die Beschuldigten sich äußern. Darf ein Richter das? Fährt er damit nicht Staatsanwalt und Beisitzern über den Mund?
Gruß
rakete