Du vergißt die neuen Möglichkeiten.
Vielleicht ist @Carsten ein ganz Fortschrittlicher … ?
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So fortschrittlich ist er nicht, immerhin hat er eine Frau und keinen Mann.
Die Mutter meines Mannes?
Meine Mutter und die Mutter meines Mannes?
Das ist so ein Wort, dessen Bedeutung nach mehrmaligem Lesen komplett ins Unverständliche abrutscht
Wo hast du das her?
Soon, ernsthaft interessiert
Der Duden definiert Gegenschwiegermutter als Schwiegermutter des eigenen Kindes.
Gruß
Kreszenz
Wenn Deine Schwiegermutter „Emma“ heißt, dann kann Deine Mutter das so sagen.
Ja.
Das wundert mich nicht, weil es vermutlich zu den aussterbenden Wörtern gehört. Unter Menschen >70 ist es aber hierzulande noch gang und gäbe.
Evtl. aber auch im süddt. Raum eher beheimatet als nördlich vom Main.
klickmich und klicke dort auf die Links zum Grimmschen Wörterbuch und zum Dt. Rechtswörterbuch
Kenne ich, seit ich denken kann.
Und ich erkläre seit schlaffen 15 Jahren in w-w-w Verwandtschaftsbeziehungen und -bezeichnungen.
Das hoffe ich doch!
Gruß
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Z.B. hier (bißchen scrollen bitte):
Ganz unten erwähnt jemand die beiden russischen Begriffe, die in dem wiktionary-Link auch genannt sind.
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Dass Homos, Lesben oder sonstwie andere Menschen, die zwischen oder neben der traditionell einzig akzeptierten sexuellen Orientierung liegen, nicht mehr sozial ausgeschlossen oder gar (bis hin zur Todesstrafe) sanktioniert werden), ist sicher ein Fortschritt.
Wenn man aber zur immer noch am häufigsten vertretenen Verhaltungsart gehört, die zudem als einzige dafür sorgen kann, dass alle Genannten auch weiterhin existieren können, ist das „nicht fortschriftllich“? :- ) :- ( :- ) :- :- )
Hallo,
ja.
Nicht für beide zusammen (das wäre Mehrzahl „die Schwiegermütter“), aber für jede von beiden.
Nur um das mal ohne weiteren, ev. verwirrenden Kokolores klar zu stellen.
Gruß,
Paran
Das ist gut gemeint vom Duden. Aber unlogisch formuliert. Eine Mutter kann ja nicht die Mutter ihrer Schwiegertochter als ihre Gegenschwiegermutter bezeichnen.
Sohn wird sagen, die beiden Frauen, nämlich seine Mutter und die seiner Frau (also seine Schwiegermutter) seien Gegenschwiegermütter. Oder seine Eltern und die seiner Fau seien Gegenschwiegereltern.
Also Gegenschwiegereltern/-mütter/-väter sind dieses immer gegenseitig (daher die Bezeichnung), aber nur aus der Perspektive anderer, z.B. aus der ihrer verheirateten Kinder.
Aber aus ihrer eigenen Perspektive sind sie Gegenschwieger bzw. Gegenschwiegerin. Oder, mancher Orts, auch Schwippschwäger. Also so wie die Ehepartner der Geschwister des Ehepartners.
Gruß
Metapher
Hallo Metapher,
Aber aus ihrer eigenen Perspektive sind sie Gegenschwieger bzw. Gegenschwiegerin. Oder, mancher Orts, auch Schwippschwäger. Also so wie die Ehepartner der Geschwister des Ehepartners.
ist „mancher Orts“ Genitiv? Oder ist manchen Orts Genitiv?
Grüße und vielen Dank
Wenn sie sich selber als Schwiegermutter bezeichnen kann, und das kann sie doch, muss sie doch die andere Mutter als Gegenschwiegermutter bezeichnen können. Und wenn sie sagt: meine Gegenschwiegermutter, dann bezieht sich doch das „meine“ auf das „gegen“, und nicht auf die Mutter. Mein Gegenkandidat ist doch auch nicht mein Kandidat, mein Gegenspieler ist nicht mein Spieler.
Und wenn der Sprachgebrauch so ist, dann muss der Duden es doch auch so erklären.
Ich hoffe, mein Beitrag passt, ich habe weder den Dudeneintrag, noch deinen Beitrag zu Ende gelesen. …
Korrektur dieses Beispielsatzes:
Es kann natürlich nicht „meine“ heißen.
Richtig ist:
„Emma ist Gegenschwiegerin zu mir.“
Danke @Metapher für Deinen Einwand.
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Eigentlich nicht. Finde ich.
Womit Du völlig recht hast, aber im DUDEN steht ja auch nicht „ihre“.
Da kann ich Dir nicht folgen.
Für mich sind Gegenschwiegerin und Gegenschwiegermutter Synonyme.
Da macht es keinen Unterschied, wer aus welcher Perspektive etwas sagt.
Man darf nur kein Possessivpronomen verwenden.
(weswegen ich mein Bsp. im anderen Posting zwischenzeitlich korrigiert habe.)
Zwei Mütter auf die Frage eines Dritten nach der gegenseitigen Verbindung:
„Wir sind Schwiegerinnen/Gegenschwiegermütter.“
Da weiß der Dritte sofort, daß die Tochter der einen mit dem Sohn der anderen verheiratet ist.
Zwei Elternpaare dto.: „Wir sind Gegenschwiegereltern.“
Da weiß der Dritte sofort, daß vom einen Paar die Tochter mit dem Sohn des anderen Paares verheiratet ist.
Gruß
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So auch dargestellt in Meyers Konversationslexikon:
Gegenschwieger-Vater oder -Mutter nennen sich die Schwiegereltern eines Ehepaars in der Pfalz und Württemberg gegenseitig.
Interessanterweise gab (gibt?) es btw auch die regionale Bezeichnung Mitschwieger/-schwäher: http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=PfWB&lemma=mitschwaeher
Gruß
Kreszenz
Aber im Duden (und auch andernorts) steht „Schwiegermutter des eigenen Kindes.“ Und das Adjektiv „eigen/-e/-er“ impliziert die Zugehörigkeit zu jemandem. Wenn der Nachbar das Auto in der eigenen Garage hat, dann hat er es in seiner Garage.
Das widerspräche daher dem Adjektiv „eigen“.
Das möchte ich eben in Frage stellen. Synonymität folgt ja nicht daraus, daß die gemeinten Personen dieselben sind. Mein Schwager mag der Vater meines Neffen sein, aber deshalb ist „Schwager“ und „Vater“ ja nicht synonym.
Dann ist die eine die Gegenschwiegerin der anderen, aber nicht die Gegenschwiegermutter der anderen. Sie sind Gegenschwiegermütter ihrer beiden Kinder.
Klar. Und zwar genauer:
„Wir sind Gegenschwiegereltern unserer Kinder. Die sind nämlich miteinander verheiratet.“
Aber daraus folgt nicht, daß ein Elternpaar zum anderen sagen könnte. „Ihr seid unsere Gegenschwiegereltern“. Sie könnten aber sagen: „Ihr seid unsere Gegenschwieger“.
Gruß
Metapher
Daraus mag folgen, daß sie das von einander oder über einander sagen, aber nicht zu einander,
Ansonsten wäre ich wohl widerlegt. Vom regionalen Sprachgebrauch, aber nicht von der Logik
Ich möchte nach wie vor bezweifeln, daß ein Vater zum Schwiegervater seines Sohnes sagt: „Du bist mein Gegenschwiegervater“. Aber zu einem Dritten könnte er natürlich sagen: „Er und ich, wir sind Gegenschwiegerväter.“
Gruß
Metapher
Sie mag wohl zu ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter sagen: „Ich bin deine Schwiegermutter.“ Oder zu einem Dritten: „Ich bin seine/ihre Schwiegermutter.“ Aber nicht zu dessen/deren Mutter „Du bist meine Gegenschwiegermutter“.
Wie a.a.O. gesagt: Es geht mir um das hier unmögliche Personalpronomen 1. oder 2. Pers. Sing., das durch die Dudenformulierung „… des eigenen …“ als bedingungslos möglich behauptet wird.
Das Gegenbeispiel scheint überzeugend. Aber ist es nicht wirklich. Mein Gegenkandidat kandidiert gegen mich. Aber die Gegenschwiegermutter ist nicht mir gegenüber Schwiegermutter.
Unbedingt!
Schönen Gruß
Metapher
Ich hab mich verschrieben. Sorry! Das Adverb heißt „mancherorts“, also zusammengeschrieben.
Die Etymologie kenne ich nicht, es könnte aus einem ursprünglichen Gen. Plur. entstanden sein. Es soll angeblich auch die seltenere Variante „manchenorts“ auftauchen. Analog auch „andernorts“.
Gruß
Metapher
Nadja, lass Dich nicht von der Unterhaltung hier verrückt machen. Paran hat Recht.
Und niemand, den ich kenne, hat zur Bezeichnung seiner Verwandschaft je den Begriff „Gegenschwieger********“ in den Mund genommen.
Das mag für Erbschafts- oder Abstammungsangelegenheiten irgendwo in Süddeutschland noch Bedeutung haben. Ist aber bis auf sehr spezielle Fälle ziemlich unnötig und nicht gebräuchlich.
LG
Amokoma1
Kennst Du denn jemand, der „Gegenschwieger“ ist?
Siehe den verlinkten Thread von 2004. Der Fragesteller ist ganz klar ein Fischkopp („min Fru“) und er hat sich erst für eine Bezeichnung interessiert, nachdem sein Sohn (oder war es seine Tochter?) geheiratet hat.
Schwägerschaft ist gerade keine Verwandtschaft, weswegen
das hier Diskutierte weder für Erbschaft noch für Abstammung die geringste Rolle spielen.
???
Welche speziellen Fälle bitte?
Mit jeder Heirat, bei der die Eltern des Brautpaares noch leben, tritt der „Fall“ ein.
Sagst Du, weil noch nie gehört.
2004 standen die Begriffe nicht im DUDEN, 2019 stehen sie drin.
D a s finde ich mehr als interessant.
Gruß
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